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Benzinkosten


Amoxi

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Hi,

ich habe eine Frage zu Benzinkosten:

wir haben zwei Fillialen. Eine ist hier in Köln, die andere ca. 90 km weit weg. Jetzt musste ich ca. 10 mal dort hinfahren (mit meinem privaten Wagen) und dachte mir gestern abend, ich sende mal die Kilometerabrechnung ein (> 2000 km).

Jetzt kam vorhin eine eMail, dass die das so nicht handhaben könnten, nur, dass sie mir meine Benzinrechnungen zahlen könnten, dafür müsse ich aber die Quittungen einreichen. Sinnvoller Weise habe ich die Quittungen aber nicht. Ausserdem wie wollen die die Kosten nachkontrollieren. Und was ist mit Verschleiss und üblichem?

Geht das so überhaupt? Ich dachte, es wäre Pflicht, die Benzinkosten erstattet zu bekommen? Oder nicht? Kriege ich jetzt gar kein Geld? Wie soll ich mir den Spass als Azubi leisten?

Danke schon einmal

Amoxi ...

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Diese Art von Zahlungen nennt sich "Spesen", und diese müssen natürlich quittiert werden, denn dein Betrieb muss in seinen Büchern belegen, wofür er Geld ausgegeben hat. Dafür braucht er allerdings Belege; in deinem Fall die Quittungen von der Tankstelle - es sei denn, er rechnet eine Kilometerpauschale ab. In dem Fall würde eine Auszahlungsquittung, die du unterschreiben musst, als Beleg reichen.

Da dem aber offenbar nicht so ist, musst du eine Quittung einreichen. Falls du noch weißt, wann du ungefähr getankt hast, kannst du versuchen, eine Quittung darüber in der Tankstelle zu bekommen. Die müssen nämlich auch Buch über ihre Verkäufe führen, und dein Tankstop wird dann auch in deren Büchern auftauchen. Allerdings sind die nicht verpflichtet, dir eine neue Quittung auszustellen oder überhaupt nachzusehen.

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Hi

Des weiteren sollte es ein Problem werden dass Du ja nur den Sprit bezahlt bekommst, den Du auch für die Firma verblasen hast.

Nun fährst Du mit Deinem Privaten PKW allerdings auch noch Privat und wegen 90 km jedes mal Volltanken, Fahren, wieder Volltanken ?

:D

Gruß Erbeere

P.S. Versuche Dich doch mit denen auf die Hälfte der Spesen zu einigen, Du möchtest jedes mal nur eine Fahrt bezahlt bekommen und aus

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Hi,

als genau sind das 92 km hin und 92 km zurück, macht zusammen 184 km pro Fahrt, was ja schon eine relativ grosse Summe aufkommen lässt. Aber ich denke nicht, dass sie sich auf "Halbe-Halbe" einlassen, ohne Belege ...

Danke,

Amoxi ....

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Was würde dein Betrieb machen, wenn du denen sagst:

Ich bin heute mit dem Bus hier? ;)

Schicken die dich dann auch zur anderen Filiale?

Bei uns im Betrieb ist es über eine Kilometerpauschale geregelt, da sind dann die Benzinkosten UND der Verschleiss mit drin.

Ich würde das meinem privaten PKW nicht antuen.

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Ich fahre auch sehr viel mit meinem privaten PKW. Hatt ja auch nach der Ausbildung einiges runter. Ich bekam aber auch für jeden Kilometer eine Pauschale von 50 Pfennig oder so um die Drehe. Also bis zur Firma (Anschrift im Ausbildungsvertrag) muss ich ja logischerweise so kommen. Aber alles was dann darüber hinaus ging wurde bezahlt. Auch wenn ich längere Zeit in einer anderen Betriebsstätte arbeiten musste. Ich habe auch mind. 60 km (einfache Fahrt). Nur zur Schule waren es dann auch immer 98 km (einfache Fahrt). Das schlägt sich ganz schön nieder. Hab mehr in die Ausbildung reingebuttert, als ich verdient habe. Fahrgemeinschaft war auch nur selten möglich.

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Bei mir in der Firma wird bei Privat-Pkw eine Pauschale von 30 Cent bezahlt.

Wobei ich eh der Meinung bin: Arbeistfahrt = kein Privatwagen, um somit Ärger der auftreten könnte schon vorher zu vermeiden.

Aber vergesse nicht diese Kilometer in deiner Steuererklärung anzugeben, ist dann schon mal einiges was du absetzen kannst.

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Ich würde an Deiner Stelle auf die Abrechnung nach km-Pauschale bestehen (die Fahrten musst Du natürlich nachweisen) - oder sie sollen Dir einen Firmenwagen stellen.

Oder Du bekommst das Bus-/ Bahn-Ticket bezahlt!. Die Zeit, die Du dann länger unterwegs ist, ist natürlich Arbeitszeit!

Das ist so üblich.

Keiner kann verlangen, dass Du Deinen Privatwagen zu Schrott fährst und nur das Benzin bezahlt bekommst.

Nachgewiesenermaßen sind sogar die 0,30 € nicht kostendeckend!

GG

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Versuch mal darüber Buch zu führen und legt das deiner Firma dann jeden Monat vor oder alle zwei. Gibts überall wo es Büroartikel gibt!

Bei uns ist das so geregelt, dass wir ein Reisekostenprogramm ( von Lexware) haben, in dem jeder seine gefahrenen KM angibt.

Da bekomme ich für jeden Kilometer 0,30 €.

Zusätzlich ist da noch ein Routenplaner enthalten, mit dem man die strecken noch im nachhinein berechnen kann.

P.S. In Excel ist eine Vorlage für Reisekostenabrechnung enthalten!!!

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Hi!

Soweit ich weiß, kannst du dir das Geld über die Steuer zurückholen, aber das hat auch einen Haken. Als Azubi zahlt man ja meistens keine Lohnsteuer (zu wenig Verdienst), und da klappt das dann auch nicht mehr. Aber vielleicht hilft dir ja das Finanzamt weiter wenn du da mal anfragen gehst , wie das mit der Steuer funzt. Vielleicht bekommst du s ja dann irgendwann mal rückwirkend erstattet. Du brauchst allerdings einen Beleg von Deinem Betrieb, dass er dich auch wirklich da hin geschickt hat.

Da bin ich mal wieder froh, dass ich im ÖD tätig bin, da muß man für alle Fahrten Dienstreise-Aufträge ausfüllen (Bürokratie noch und nöcher), aber man sieht ja wozu sowas dann doch noch gut ist.

Jedenfalls drück ich dir die Daumen, dass es noch klappt mit der Abrechnung. :cool:

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Bei Dienstfahrten mit dem privaten Auto muss der Arbeitgeber zumindest die Benzinkosten erstattet. Und gerecht wäre es eigentlich auch, wenn er eine bestimmten Betrag zahlt, da das Auto ja auch Wartungskosten etc. verursacht.

Erkundige Dich nochmal genau was Dein Arbeitgeber bereit ist Dir zu geben (ich glaube er kann Dich auch gar nicht zu Fahrten mit dem Privatwagen zwingen, es sei denn es steht explizit im Vertrag, das Du Deinen privaten Wagen für Dienstfahrten benutzen wirst), und gehe dann mal zu einem Rechtsanwalt, und frage wie die Rechtliche Lage dabei ist. Aber ich denke, Minimum ist Benzingeld!!!

Bine

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Was zu der Sache mit den Steuern:

Man kann sich das Benzingeld darüber nicht wieder holen. Alles was man kann, ist für die Fahrt zu Arbeit und wieder nach Hause (egal ob mit Bus, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto) eine Pauschale von 0,36 Euro pro Kilometer für die erste 10 Kilometer (und 0,40 Euro pro Kilometer für die folgenden) von der Steuer absetzten. Das bedeutet, das Du Dein zu versteuerndes Einkommen durch den ausgerechneten Betrag senken kannst.

Bine

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