schuettalex Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Hat jemand ne Ahnung welche Kriterien für eine Verkürzung um ein halbes Jahr erfüllt werden müssen !! Mich interessiert vor allem ob ein bestimmter Zeugnisnotenschnitt vorrausgesetzt wird und ob es etwas anderes ist wenn man , so wie ich schon die Fachhochschulreife besitzt !! Bitte dringend antworten, würd es gerne schnell wissen !! MfG Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 mit fachhochschulreife kannst du vor ausbildungsbeginn verkürzen zum verkürzen darfst du (eigentlich) in keinem prüfungsrelevantem fach (berufsschule) unter 2 stehen. aber ich hatte ne 4 oder 5 (lehrer konnte mich/uns nicht leiden), dafür aber in zwischenprüfung 91,5 % mche jetzt meine vorgezogene prüfung ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schuettalex Geschrieben 10. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2001 Ich habe den benötigten Schnitt nicht !! Die Zwischenprüfung war aber auch über dem Durchschnitt !! Also ist dann eine Verkürzung konkret möglich oder nicht !! Mein Ausbildungsbetrieb stimmt so oder so zu !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E-Sorcerer Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Mahlzeit! Ob Du verkürzen kannst oder nicht hängt meistens vom Betrieb ab. Ein gutes Zeugnis macht sich nie schlecht, An Deiner Stelle würd' ich mich einfach mal bei deinem Betrieb in der Richtung erkundigen. Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Der Notendurchschnitt im letzten Zeugnis der Berufsschule muß besser als 2,5 sein. Zusätzlich benötigst Du noch die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule (ist das Notenschnitt-Kriterium erfüllt, ist das aber kein Problem). Das Ganze packst Du in ein formloses Schreiben an die IHK. Dies könnte z.B. so aussehen: --------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich eine Verkürzung der Ausbildungszeit ... Deine Unterschrift Unterschrift + Stempel Ausbildungsbetrieb Unterschrift + Stempel Berufsschule Anlage: letztes BS-Zeugnis --------------------- Mit dem Schreiben ist dann das letzte Kriterium nur noch Formsache: Die Zustimmung der IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schuettalex Geschrieben 10. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2001 Tja, ich erfülle die Notenschnitt aber nicht, was damit zu tun hat, dass ich das ganze für sinnlos halte und auch nicht lerne !! Mein Betrieb ist aber sehr für eine Verkürzung, da ich und mein Azubi-Kollege sehr gute Leistungen im Betrieb bringen und auch sehr gute Beurteilungen bekommen. Deshalb frage ich ob eine frühzeitige Prüfung trotzalledem für uns beide in Frage kommen kann !! MfG Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haegar Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Du rufst einfach bei der IHK an die für dich zuständig ist, sagst dass du deine Ausbildung verkürzen möchtest, und die schicken dir dann das nötige Formular zu! Du füllst es aus, der Betrieb quittiert es, du packst es in einen Umschlag, legst eine beglaubigte Kopie deines Zeugnisses bei klebst passendes Porto drauf(Post AG will auch leben) und schmeisst es in den nächsten Briefkasten(nicht Papierkorb). Achso, musst dich beeilen, wenn Du diesen Winter Prüfungen machen iwllst, denn die is im Dezmeber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E-Sorcerer Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Hi nochmal. Ich muß Rohde leider Recht geben, die Berufschule kann eine Verkürzung de rausbildungszeit verweigern, wenn der Schnitt deines letzten Zeugnisses schlechter als 2,5 ist. Ich sage "kann verweigern" weil die meisten BS da mit sich reden lassen, vor allem wenn der jeweilige Betrieb für eine Verkürzung ist. Fakt ist aber, das es nicht unbedingt die cleverste Methode ist wenn man die BS einfach nur nebenher schleifen läßt und sich da um nix kümmert. Entsprechend negativ eingestellt könnten die zuständigen Kräfte der BS nämlich gegenüber einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit sein. Trotzdem Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipsy Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 Hi schuettalex, ich denke mal, wenn du jetzt über eine Verkürzung nach denkst, bist du jetzt im 4. Sem. und nur dieses Sem. zählt zum Verkürzen ... also leg dich bis zum Ende des Jahres noch richtig ins Zeug, dann klappt das mit Sicherheit... bei uns lief es nur über die Schulnoten, daß schöne war, die hatten uns erzählt, das 3. Sem. zählt für die Verkürzung, also haben wir ab dem 4. dann rumgegammelt.. hm und am Ende änderten die ihr Meinung und das 4. zählte doch.. da hben wir dann ganz schön geschwitzt.. aber aus meinem Ausbildungsbetrieb haben es alle geschaft.. ) Chipsy PS: wünsche Dir viel Glück... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 Mmmh, seitens IHK hieß es bei uns "das letzte Berufsschulzeugnis". Demnach ist es völlig egal, ob Du schon nach einem halben Jahr die Verkürzung beantragst, oder erst nach dem zweiten Ausbildungsjahr. Auf alle Fälle gibt es dafür wohl auch einen Termin, bis zu dem es spätestens passiert sein muß. Dabei gibt es aber auch kulante IHKs, die eine geringfügige Überziehung des Termins (ein bis zwei Wochen) nicht so eng sehen und dem Verkürzungsantrag doch statt geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brandstift Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 Hallo Das Verkürzen der Ausbildungszeit ist ganz einfach. Nur das Formular http://www.stuttgart.ihk.de/download.php?id=176 ausfüllen und an die IHK schicken. Das ist alles. Es muß dann auch keine BS zustimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 Hallo brandstift, das ist dan aber IHK abhängig! Man sollte doch besser bei seiner zuständigen IHK anfragen! btw Dein Benutzername. Ich hoffe mal nicht, dass Dein Name Programm ist . Vieleicht solltest Du nochmal darüber nachdenken. Ein solcher Namee in einem öffentlichem Forum kann von vielen mißverstanden werden. Nur als Tip Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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