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Ausbildung UND websitenbasteln?


DerGeier

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Ich habe mal von jemandem gehört, dass ich während meiner Ausbildung (FIAE) zu Hause programmierte Software in keinster Weise weitergeben darf, also weder verschenken noch verkaufen. Stimmt das? Vor allem ist es so, dass ich das was ich zu Hause programmiere nicht während meiner Ausbildung gelernt habe, sondern schon vorher konnte.

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Original geschrieben von BenNebbich

...grundsätzlich darfst du deinem betrieb, aber keine konkurrenz machen.

Das lässt sich noch ein bischen differenzieren.

Grundsätzlich darf man nicht

  • Für Konkurrenzfirmen arbeiten.
  • Mit der Firmenzugehörigkeit werben.
  • Mit der Firma um den Zuschlag für einen Auftrag bewerben.

Die Firma darf also nicht zum Vorteil genutzt werden, es darf kein Firmeneigentum (PC; Scripte, Software, Internetverbindung, etc.)verwendet werden. Dazu zählen bei Scripten z.B. auch die, die man selber mal geschrieben hat, die gehören nämlich auch der Firma.

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Um sämtlichen Gerüchten entgegenzuwirken sollte hier mal jemand mit der Gesetzeskeule zuschlagen und uns aufklären, sonst verspekulieren wir uns noch total:

"Darf ich gegen Kohle Autos reparieren, während ich in FIAE - Ausbildung bin, oder muß ich dann das Auto meinem Betrieb geben?!" :D :D :D

Na egal: Gesetzeskundige, schlagt zu!

DerGeier

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Original geschrieben von King555

Ich habe mal von jemandem gehört, dass ich während meiner Ausbildung (FIAE) zu Hause programmierte Software in keinster Weise weitergeben darf, also weder verschenken noch verkaufen. Stimmt das? Vor allem ist es so, dass ich das was ich zu Hause programmiere nicht während meiner Ausbildung gelernt habe, sondern schon vorher konnte.

Grundsätzlich gilt :

  • Enthält dein Code Techniken & Code der Firma, darfst du ohne Genehmigung nichts weitergeben, bzw. ändern.
  • Ist die von dir verwendete Software über die Firma lizensiert (wie z.B. bei mir privat), darfst du den Code ebenfalls nur mit Genehmigung der Firma weitergeben / vermarkten, weil er dann eben auch Firmeneigentum ist.

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Original geschrieben von BenNebbich

...am sichersten fährst du, wenn du es dem betrieb mitteilst und die einverständnis des betriebes einholst.

Sollte man grundsätzlich machen, denn spätestens, wenn wegen seiner Nebentätigkeit krank & arbeitsunfähig wird ( z.B. Webdesigner fällt bei Nebentätigkeit vom Stuhl und bricht sich den Arm; unwahrscheinlich aber nicht unmöglich ;):D ), kann der Ärger richtig losgehen, z.B. Zahlungsverweigerung seitens des Betriebes, der (Kranken-)Versicherung, Schadensersatzforderungen vom Betrieb für Ausfallzeiten, etc. Man sollte diesen ganzen Behörden- und Paragraphenirrsinn nicht unterschätzen.

Wenn nun aber der Betrieb eine Nebentätigkeit schriftlich gestattet, dann versichert er damit z.B. auch automatisch, dass er sich darüber im Klaren ist, dass diese Nebentätigkeit auch Folgen für den Betrieb haben kann (wie gesagt; z.B. durch Ausfall).

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Mit anderen Worten:

Grundsätzlich DARF ich.

Ich KANN es meinem Betrieb melden, MUß aber nicht.

Wenn der Betrieb es genehmigt - wird bei mir wohl so sein - dann bin ich eh aus allen Sorgen raus.

Auf alles, was ich bisher nicht kapiert habe, darf LWP jetzt die §$§ loslassen ...

*in Deckung geh*

DerGeier

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Original geschrieben von DerGeier

Mit anderen Worten:

Grundsätzlich DARF ich.

Ich KANN es meinem Betrieb melden, MUß aber nicht.

Wenn der Betrieb es genehmigt - wird bei mir wohl so sein - dann bin ich eh aus allen Sorgen raus.

Auf alles, was ich bisher nicht kapiert habe, darf LWP jetzt die §$§ loslassen ...

*in Deckung geh*

DerGeier

...nicht ganz.

...ist deine tätigkeit branchenfremd, dann hast du recht.

...führst du leistungen aus, die dein betrieb auch anbietet, brauchst du zwingend die genehmigung des betriebes.

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Original geschrieben von DerGeier

Ich KANN es meinem Betrieb melden, MUß aber nicht.

Du musst die Nebenbeschäftigung anzeigen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sein können. (z. B. Bundesarbeitsgerichtsurteile von 1996 und 1988). Berechtigte Interesse des AG ist z. B., wenn die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen oder der Nebentätigkeit Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers entgegenstehen.

Die Nebentätigkeit bedarf einer Genehmigung, wenn besondere Regelungen bestehen. Z. B. ist die Nebentätigkeit von Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig. (siehe auch § 42 Beamtenrechtsrahmengesetz, § 64 Bundesbeamtengesetz, § 11 Bundesangestelltentarifvertrag).

Und beachten: Die gesetzlichen Grenzen der zulässigen Arbeitszeit dürfen nicht überschritten werden (Arbeitszeitgesetz).

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Nebenbeschäftigungen fast aller Arten sind meldepflichtig bei deinem Arbeitgeber - ohne die §§§ einzeln zitieren zu wollen.

Wenn du deine Ausbildung in Ruhe bei deiner Firma weiter gestalten willst solltest du in jedem Fall den Betrieb informieren.

Wichtig dabei (stand schon mal da) ist der Wettbewerbsfaktor: soll heißen, du darfst deinem Ausbildungsbrötchengeber kein (mögliches) Geschäft wegschnappen.

Weiter wichtig ist der Umfang: 2 Stunden am Wochenende (zB Zeitung austragen, aber auch Webseiten für den Onkel programmieren) ist ok, wenn dich aber nach 8 Stunden Nachtarbeit der Büroschlaf übermannt - Kündigungsgrund.

Mein Tipp: Mach erst mal eine gute Ausbildung - und schau dann weiter. Außer du bist echt der Held der Arbeit :marine

LiGrü

Ein besorgter Ausbilder

Michael

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Klar bin ich der Held der Arbeit. :D

Mein Umfang? Ab und an für irgendwen ein paar statische Seiten zusammenklopfen, ein bißchen pflegen, mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Konkurrenz für meine Firma - die nehmen nur die großen Aufträge.

Wenn du Umfang der Kohle meinst: Wenig, manchmal auch gar nichts - ist eher zum Hobby/Weiterbildung gedacht. Fast alles nur fürs intranet.

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...wenn du dir da sicher bist, kannst du ja im betrieb bescheid sagen und bist so auf der sicheren seite.

...mit gewerbescheinen kenne ich mich nicht aus, dein ding hört sich aber nicht wie was an, was einen gewerbeschein verlangt. ein anruf bei deiner stadt-/gemeindeverwaltung kann dir da schnell und risikolos gewissheit schaffen.

..wenn wirklich nicht viel kohle rumkommt, dann ist steuerlich auch alles im lot. du kannst es als "liebhabertätigkeit" bewerten, keine steuern aber auch keine absetzungsmöglichkeiten für die mit der tätigkeit verbundenen kosten.

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