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Kisten schleppen während der ganzen Ausbildung,


fight-angel

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Hi Leute eine Frage an die Juristen unter euch,

ein guter Freund von mir hat da n kleines Problem und zwar muß er in seiner Firma den ganzen Tag Kisten schleppen, Möbel aufbauen und sonstige Hausmeister arbeiten erledigen. Lernen tut er während seiner Ausbildung gleich NULL.

Nun meine Frage gibt es irgendwo einen Gesetzestext wo drin steht ob das erlaubt ist und was zumutbar ist ?

Das BBiG hab ich schon durch aber da gibts nix 100% tiges alles bischn schwammig formuliert.

Vielen Dank schon ma

Cu Angel

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Grüß Dich!

In diesem Fall sollte Dein Freund mal bei der für ihn zuständigen Kammer vorsprechen, das Problem schildern und versuchen mit denen eine Lösung zu finden.

Die IHK ist nicht nur dazu da, um uns zu ärgern (Abschlußprüfung) sondern auch genau für solche Sachen.

Es gibt schon die Pflicht seitens den Ausbilders, die Ausbildung im vorgeschriebenen Rahmen durch zu führen, aber die IHK weiß dort Bescheid und kann Hilfe geben oder auch selbst tätig werden!

:P GREETZ :P

********

* Fiesek *

********

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Original geschrieben von fight-angel

Das BBiG hab ich schon durch aber da gibts nix 100% tiges alles bischn schwammig formuliert.

Abschnitt "Pflichten des Ausbildenden". Ein Ausbilder muss immer den ausbildungstechnischen Hintergrund einer Aufgabe / Tätigkeit nachweisen können. Nichtrelevante Aufgaben dürfen selbstverständlich auch vergeben werden - aber eben nur in Maßen. Ich schleppe zwischendurch wohl auch mal Rechner oder Möbel, aber das ist dann einmalig und dauert auch nicht lange.

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Tja mir gehts wie deinem Kumpel. Die meiste Zeit mache ich irgendwas anderes. Altpapier verfahren oder ähnliches. Liegt aber auch daran, das wir wenig zu tun haben. Läuft alles wie geschmiert. Dennoch würde ich mir wünschen, etwas Fachspezifischeres zu machen. Und wenn es nur Übungen sind. Aber mein Chef ist da anderer Meinung.

Naja. Ist ja nur noch ein Jahr.

:(

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ich gehe mal davon aus das er in einem it beruf tätig ist

ja es gibt ein gesetzt das so etwas verbietet er muss ausbildungsbezogene arbeiten machen

bei verstoss dagegen kann der betrieb mit einer geldstrafe bis zu 15000 euro belegt werden oder sogar eine freiheitsstrafe bekommen wobei ich bei der freiheitsstrafe nicht ganz sicher bin kommt auf die härte des falls an

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Das ist natürlich nicht in Ordnung, was da gemacht wird. Dafür gibt es das BBiG §6 Ziff. 1.1 und Ziff. 2

Das heißt jetzt nicht, dass sich von jetzt an alle Azubis vor dem Aufräumen und Kisten schleppen drücken können, denn sowas gehört auch dazu.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass das Berichtsheft ordentlich geführt wird. Immer genau das rein schreiben, was gemacht wurde und nicht was gemacht werden sollte, denn das muss vom Ausbilder unterschrieben werden und ist somit Beweismittel Nr. 1

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richtig so ist der richtige weg erst mal mit dem ausbilder reden und wenn das nicht hilöft mit dem unterschriebenen berichtsheft zur ihk oder falls es das in dem betrieb gibt zum betriebsrat / jugend ausbildungsvertetung

oder wenn er bei einer gewerkschaft ist erst mal da nach fragen

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