maier m. Geschrieben 8. April 2003 Teilen Geschrieben 8. April 2003 Hi Leute, hier ein Teil eines Lückentextes den ich für meine Klassenarbeit brauche. Thema ist Umsatzsteuer und Vorsteuer. Nur Unternehmen und Personen, die umsatzpflichtige Lieferungen und Leistungen im ... gegen .... im Rahmen des Unternehmens erbringen, sind zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt. hoffe einer kennt sich aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. April 2003 Teilen Geschrieben 8. April 2003 Dann versuchen wir mal wissenschaftlich ranzugehen um genau die richtige Wortwahl zu treffen : Die Umsatzsteuer müssen Sie als Unternehmer auf Ihre Rechnung aufschlagen. Da die Umsatzsteuer aber eine Endverbrauchssteuer ist, dürfen Sie alle Umsatzsteuerbeträge, die sie selbst beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt haben, wieder abziehen. Der Differenzbetrag muss dann an das Finanzamt weitergeleitet werden.Bloss was machen wir aus deinem Satz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 naja um die umsatzsteuer ab zu ziehen sind ja landwirte und so was berechtigt. aber was man in den satz bringen soll hab ich keine ahnung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TaoNW Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 *Hahahaha * hab das grad mal unserem BWL'ler gezeigt und der findet den Satz schon so geil gestellt das er nich weiß was rein soll Das is aber das typische Lehrersyndrom. Schülern mit sowas zeigen wie dumm sie sind Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 ist doch klar: im mens und gegen wart Wer blöde Fragen stellt, kriegt auch blöde Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rubicon Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 Nur Unternehmen und Personen, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im Austausch gegen Geldleistungen im Rahmen des Unternehmens erbringen, sind zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt. Kann aber auch sein daß ich einen nassen Hut aufhabe! Gruß Rubi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tauron Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 Jup des passt, genauer wär aber denk ich: Nur Unternehmen und Personen, die umsatzpflichtige Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Entgeld im Rahmen des Unternehmens erbringen, sind zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt. Ist glaub ich auch ziemlich genau (oder sehr ähnlich) der Gesetzestext aus dem ersten Paragraph UStG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 Hey, wir sind manchmal langsam, aber dafür unschlagbar: (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt; 2. u. 3. (weggefallen) 4. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer); 5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. zu finden beim Bundesministerium von 1980. So wie es dort dasteht immer noch gültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tauron Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 da war er schneller mit dem Text Aber der Satz klingt im nachhinein trotzdem merkwürdig, denn es geht ja um den "Abzug der Umsatzsteuer".. und das geht soweit ich mich erinner bei Vorbezügen von Unternehmen, da grundsätzlich nur der Endverbraucher mit der USt belastet wird.. und dazu passt der erste Teil nicht so recht, da er die Bedingung für die Erhebung der USt beschreibt.. Hmm ein bissel wirr geworden, hoffe mich versteht trotzdem jemand Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bako Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 Passt besser in den BWL-Bereich, daher hierhin verschoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. April 2003 Teilen Geschrieben 9. April 2003 Original geschrieben von tauron da war er schneller mit dem Text Aber der Satz klingt im nachhinein trotzdem merkwürdig, denn es geht ja um den "Abzug der Umsatzsteuer".. und das geht soweit ich mich erinner bei Vorbezügen von Unternehmen, da grundsätzlich nur der Endverbraucher mit der USt belastet wird.. und dazu passt der erste Teil nicht so recht, da er die Bedingung für die Erhebung der USt beschreibt.. Hmm ein bissel wirr geworden, hoffe mich versteht trotzdem jemand Dass stimmt ja auch, die selbst gezahlte Umsatzsteuer kann Verrechnet werden zu der selbst erhaltenen. Die Differenz aus beiden wird an das FA abgeführt. Habe weiter oben korrekte Vorgehensweise beschrieben und unten nur den ersten Paragraphen von insgesamt 29+Anlage zitiert. Du verstehst sicherlich warum. Alle 29 Paragraphen sind auf dem Link nachzulesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tauron Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Ja Du hast recht, habs mir nochmal durch den Kopf gehen lassen.. mich hat nur das Wort "Abzug" verwirrt.. Trotzdem ist der Satz merkwürdig gestellt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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