Krähenfuss Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Ich habe jetzt schon ziemlich oft gelesen, dass dieses hier bei Aufgabe 8 im Wisoteil das Ergebnis sein soll 15.07.03 / 31.01.04 / 31.10.03 seit ihr euch 100 % sicher, dass da nicht noch jeweils die 4 Wochen Frist draufkommen. d.h. 15.08.03 / 29.02.04 / 31.11.03 Ich denke zwar, dass sich soviele nicht irren können, aber ich bin nicht der einzige in meiner Klasse, der es so gelöst hat. Wäre es nicht auch sonst zu leicht gewesen?
Chaoshacker Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Wieso sollten die vier Wochen die für erst vor weniger als zwei Jahren eingestellt wurden noch obendrauf kommen? Es steht dort ganz genau geschrieben wieviele Monate und zum Monatsletztem die Frist ist wenn jemand eine bestimmte Anzahl an Jahren in der Firma war. Da kommen nicht noch vier Monate drauf - sonst hätte man die schon mitreingerechnet. Und dann wären wir wieder bei der Ausgangssituation. Gruß Chaoshacker
KernelPanic Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Die 4 Wochen Frist gilt für Beschäftigte die unter 2 Jahren im Betrieb tätig sind und diejenigen mit dem 25. Lebensjahr.... Außerdem wird sich die IHK ersparen wollen den April als Lösung mit einzubeziehen, denn da würden viele Stimmen laut werden..
ExAzubi Geschrieben 15. Mai 2003 Geschrieben 15. Mai 2003 Hallo zusammen, hier kann man den Gesetzestext nachlesen. Dort steht doch eindeutig 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende. Das bedeutet auch nur einma 4 Wochen, warum muß man ihm eine Kündigungsfrist von - so wie oben beschrieben - von 8 Wochen einräumen? Ebenso steht doch auch die Anzahl der Monate bei längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Einen Monat zum Monatsende. D.h. einen Monat später, aber zum letzen. Oder bin ich total schief gewickelt?
Gast Geschrieben 15. Mai 2003 Geschrieben 15. Mai 2003 denkt aber auch daran 4 Wochen(Grundkündigungsfrist) = 28 Tage Frist und 1 also Kündigung am 15.03. letzter Tag dann 12.04. 1 Monat also Kündigung am 31.03. letzter Tag dann 30.04. cu
einsTeIn.NET Geschrieben 16. Mai 2003 Geschrieben 16. Mai 2003 Den zweiten Teil der Erklärung hab ich nicht verstanden, aber das mit den vier Wochen ist richtig. 13.07.03 31.10.03 31.01.04 wären also dann richtig. Wenn der Tag der Kündigung der 15.06. war, denn leider hab ich das schon wieder verdrängt oder versoffen Aber ich weiß noch, daß ich Idiot den 15.07. hingeschrieben hab
Ninni Geschrieben 16. Mai 2003 Geschrieben 16. Mai 2003 Aber im Gesetzestext heisst es doch "vier Wochen zum 15 oder Ende eines Kalendermonats". Also kann es ja kaum der 13. sein?!!!
Kain Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 Also, ich denke auch, dass 15.07.03 richtig ist (so habe ich das auch in der Prüfung!) Meine beiden anderen Daten: 31.01.04 und 31.10.03 Gruß Kain
Gast Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 mit einem Monat meinte ich die Kündigungsfrist, wenn du länger als 2 jahre im unternehmen arbeitest und somit die grundkündigungsfrist nicht mehr gilt!!
mwichmann Geschrieben 21. Mai 2003 Geschrieben 21. Mai 2003 also ich habe es auch so gelöst wie die meisten hier... wenn ich mich noch richtig erinnere... 15.07.03 / 31.01.04 / 31.10.03!! Und mit den weiteren 4 wochen das hba ich auch nicht so gemacht...Das brauchte man meiner meinung nach nur für de ersten fall
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