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Urlaubsanspruch und Ausbildungsvergütung


_oeli_by

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Morgn,

Hätte da jetzt auch mal eine Frage.

Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch mit Ausbildungsende aus? Bekomm ich wenn ich am 18.7. Prüfung hab noch den anteiligen Urlaub vom Juli oder nicht?

Wie wird der Lohn für Juli dann berechnet?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Original geschrieben von _oeli_by

Im Jahr hab ich 30 Tage. Sprich 2,5 Tage pro Monat.

Wären dann whrscheinlich so 1,25 Tage bis zum 18.Juli oder?

jupp.. und bei 1,25 wird abgerundet.. also hast du noch einen ganzen Tag Urlaub in desem Montag... (ist bei mir auch so) :floet:

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Das musst Du mit Deiner Personalabteilung klären, wird denk ich unterschiedlich sein. Bei mir ist zum Beispiel der Fall, dass nur volle Monate zählen. Mein Ausbildungsende ist am 25.8., also zählt der August nicht -> Urlaubsanspruch bis einschliesslich Juli.

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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG § 5 Teilurlaub)

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der

____Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

B) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs

____aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Do*gesetzeszitierer*ham

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