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was tun bei Abmahnung ohne Beweise


antje22*

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Hallo Ihr da drausen,

ich brauche dringend Hilfe!!!!!!

Ich habe vor kurtzem eine Abmahnung bekommen die sich auf Grund eines Verdachtes des Blaumachens bassiert, es aber nicht stimmt, da alle Krankenscheine vorgelegt wurden und davon jetzt einige anscheinend unter den Tisch fallen gelasse wurden.

Laut Gesetz ist es verbooten eine Abmahnung wegen Krankheit ohne eine Vorbsprechung oder Ermahnung auszusprechen.

Was soll ich tun, mir alles gefallen lassen !!!!!!?????????

Ich bin kurtz vor meiner Abschlußprüfung und habe sehr viele Defiziette in der Ausbildungspraxis, da ich immer andere Sachen wie zum Beispiel Telefonisten oder PC schlepperin spielen muß.

:confused:

Bitte um schnelle Antworten am besten jemand der sich mit dem Gesetz auskennt

Bis bald:(

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Original geschrieben von antje20202020

Laut Gesetz ist es verbooten darauf hin eine Abmahnung ohne eine Vorbsprechung oder Ermahnung auszusprechen.

Wo steht das denn?

Was soll ich tun mir alles gefallen lassen !!!!!!?????????

Gibt es einen Betriebsrat?

Bist Du in einer Gewerkschaft?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Was genau steht in der Abmahnung?

Ohne nähere Informationen:

Bitte um ein Gespräch über die Abmahnung. Wenn Du das nicht willst, bitte schriftlich um Entfernung der Abmahnung, begründe, warum sie Deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, setze eine Frist, schalte notfalls einen Anwalt ein.

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in der Firma gibt es keinen Betriebsrat!

es gibt auch keine Gewerkschaft!

einen Betriebsatzt gibt es aber der hat zuguten kontakt zur Geschäftsführung!

In der Abmahnung stehen alle Krankentage aus der Berufsschule und der Arbeitsstelle

Und "das auf Grund der häufigkeit der Abwesenheit der Verdacht dass die ständigen Fehlzeiten ..... nur vorgetäuscht sind."

"Im Wiederhohlungsfall ... leider gezwungen, das Ausbildungsverhältnis mit Ihnen zu beenden".

Es steht im Arbeitsrecht geschrieben das man auf Grund von Krankheit niemanden Abmahnen darf! :mod:

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Original geschrieben von antje22*

Es steht im Arbeitsrecht geschrieben das man auf Grund von Krankheit niemanden Abmahnen darf!

Nein, das steht nirgendwo geschrieben. Es gibt genügend Prozesse zu Abmahnungen wegen Krankheit, weil Krankheit u. a. keine Pflichtverletzung darstellt. Das heisst aber nicht, dass es gesetzlich verboten ist, eine Abmahnung zu schreiben.

Gesetzlich hast Du Anspruch darauf, eine Stellungnahme zur Abmahnung in Deine Personalakte zu geben (BetrVG). Bei sachlich unbegründeter Abmahnung hast Du auch Anspruch auf Widerruf der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte (BGB). Das musst Du aber, sollte der Arbeitgeber nach einer schriftlichen Aufforderung von Dir, sie zu entfernen, eben notfalls einklagen.

Wichtig ist, dass Du die Abmahung höchstens stillschweigend zur Kenntnis genommen hast.

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ne ich sage ja auch nicht das es verboten ist eine Abmahnung zu schreiben,

sondern nur das man aufgrund von Krankheit keine Abmahnung schreiben darf so steht es nun mal in dem Gesetz oder wo hast du deine Quellen bei solchen fällen!!!!!;) :eek:

PS. wurde die ganze Zeit recherchiert???????

:uli

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Also es gibt da einige Gesetztestexte die besagen, dass eine Abmahnung während einer Krankheitsphase nicht zulässig ist...

"Es kann immer nur ein Verhalten abgemahnt

werden, das für den Arbeitnehmer steuerbar ist.

Er muss also auf das beanstandete Verhalten

Einfluss nehmen können, wenn er es will. Daher

ist zum Beispiel eine Abmahnung wegen Krankheit

ausgeschlossen."

Du als AN bist aber nunmal auch in der Beweispflicht... Dass heißt du musst Deinem AG unbedingt die Krankenscheine vorlegen. Und wenn diese Krankenscheine zwar abgegeben wurden, aber jetzt nicht mehr auffindbar sind, solltest du Kopien der Krankenscheine noch einmal einreichen.

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Original geschrieben von antje22*

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen welche Wege würdet Ihr einschlagen kurtz vor der Prüfung ?????????:confused:

Ich denke so kurz vor der Prüfung solltest du Dich jetzt nur auf die Prüfung vorbereiten und Dich im Betrieb korrekt verhalten, also so dass keiner mehr meckern kann......

Wenn Du dich im Unrecht fühlst solltest du Dich vielleicht mal von einem Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist beraten lassen, der kann Dir falls Dein AG im Unrecht ist bestimmt sagen was Du am besten sollst..... Zur Not muss sowas halt vom Arbeitsgericht geklärt werden.....

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Also erstmal Ruhe bewahren.

Eine Abmahnung ist nichts was wie z.B. ein Bußgeldbescheid nach einer Frist rechtskräftig wird o.ä. und hat erst dann für dich Konsequenzen wenn der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten erneut feststellt und dann die Abmahnung zur Rechtfertigung einer Kündigung heranzieht.

Auch wenn du das Recht hast gegen eine vermeintlich unberechtigte Abmahnung vorzugehen hat dies nur in Ausnahmefällen negative Auswirkungen wenn du es nicht tust, du darft aber keinesfalls die Richtigkeit der Abmahnung anerkennen.

nach BAG, 7 AZR 601 / 85, BB'87, 1741 ff:

"Läßt ein Arbeitnehmer die Berechtigung einer Abmahnung nicht gerichtlich klären, so kann er dennoch die Richtigkeit der abgemahnten Pflichtverletzung in einem späteren Kündigungsschutzprozeß bestreiten. Die Richtigkeit ist dann vom Arbeitgeber zu beweisen ( SS1 Abs.2, 4 KSchG )."

Vorausgesetzt alle Fehlzeiten wurden wirklich korrekt entschuldigt versuch dies in einem ruhigen und sachlichen Gespräch darzulegen. Lass eine eigene Stellungnahme der Abmahnung beifügen das du die Richtigkeit nicht anerkennst da alle Fehlzeiten entschuldigt sind und wirklich Krankheiten vorlagen.

Sollten in der Abmahnung bestimmte Termine als unentschuldigt benannt sein versuch die Bescheinigungen noch einmal zu besorgen und GANZ WICHTIG bei jeder zukünftigen Fehlzeit behalte eine Kopie der Bescheinigung und versuch die Abgabe beim Arbeitgeber so zu regeln das du Zeugen hast (notfalls per Einschreiben).

Stellt sich der Arbeitgeber stur würde ich das Ganze aber erstmal nicht weiter verfolgen und eher versuchen die verbleibende Zeit deiner Ausbildung möglichst ohne Konflikte über die Bühne zu bringen.

Baldur3025

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Das Gespräch suchen ist schon mal OK allerdings wenn ich mir so sicher währe das die Abmahnung unbegründet ist dann würde ich auf alle Fälle auch schriftlichen Widerspruch einlegen denn der Arbeitgeber muss dir auch Belegen wie er auf diese Behauptungen kommt.

Eine Abmahnung Betrifft ja nun mal ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers wenn aber kein Fehlverhalten vorliegt ist diese nicht berechtigt. Eine Vermutung deines Arbeitgebers ist kein Beleg und keine Begründung für eine Abmahnung die Bestand hat.

Nehme das Beispiel man ist krank und dein Chef sieht dich einkaufen gehen dann ist das zum Beispiel auch kein beleg das du nicht krank bist wenn du zum Beispiel alleine Wohnst und niemanden hast der das für dich erledigen kann.... (das habe ich mal in einer Zeitung gelesen da eben ein Chef das als Grund und beleg angebracht hat das der Arbeitnehmer nicht wirklich krank war da er noch – Lebensmittel – einkaufen war... würde vom Gericht aber abgewiesen... )

Ließ auch mal hier:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Abmahnung/arbeitsrecht_abmahnung.html

da geht es um Fehlverhalten aber wenn man echt krank war (auch wenn es häufiger ist) dann ist man krank und krank sein ist KEIN Fehlverhalten !!! Auch wenn manche Arbeitgeber das nicht so gerne habe und es lieber sehen das man mit Fieber und Grippe noch im Büro rumkeucht...

Wenn kein Fehlverhalten vorliegt dann lege auf alle Fälle schriftlich Widerspruch ein und erkläre das du nicht einverstanden bist da kein Fehlverhalten vorliegt.

(Begründung kann man ja noch nachreichen wichtig ist sofort klar zu machen das die Abmahnung unberechtigt ist sonst hast du nächste Woche oder beim nächsten Krankheitstag die Kündigung auf dem Tisch... )

Denn man muss sich klar sein das ein Arbeitgebern selten eine Abmahnung ausspricht um dem Arbeitnehmer eine Chance zu geben sich zu bessern (Der Arbeitnehmer muß auf Grund der Abmahnung in der Lage sein, sein Fehlverhalten zu erkennen und sein Verhalten entsprechend zu ändern) sondern ehe um ihm bald zu kündigen...

weitere Links:

http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommentar5.htm

(den mal unbedingt lesen da gibt es auch ein Rechts -Forum das dir weiterhelfen kann)

Zitat:

Es kann immer nur ein Verhalten abgemahnt werden, das für den Arbeitnehmer steuerbar ist. Er muss auf das beanstandete Verhalten Einfluß nehmen können, wenn er es will. Eine Abmahnung beispielsweise wegen Krankheit ist daher ausgeschlossen.

http://www.stieglmeier.de/Begriffe-aus-dem-Arbeitsrecht.html

http://www.gvn.de/recht/arbeitsrecht/a22.htm

Aus dem letzten Link Zitat:

Aber auch der Verstoß gegen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt zum Ausspruch einer Abmahnung. In diesen Bereich gehört z.B. das Fehlverhalten eines Mitarbeiters, der sich nicht rechtzeitig, also vor Dienstantritt, krank meldet oder der seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig, also z.B. nach Ablauf von drei Tagen (so § 11 MTV Verkehrsgewerbe Nds.), vorlegt. ....

Kann dir google da auch nur mal Empfehlen... und ebene http://www.arbeitsrecht.de

Grüße und Wehr dich trotz Prüfung.

Nadine

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Hallo zusammen,

also, steht in deiner Abmahnung, dass du unentschuldigst zu häufig fehlst oder dass du allgemein wegen krankheit zu viel fehlst? So wie ich die Angelegenheit verstehe, geht dein AG davon aus, dass du einfach immer blau machst, obwohl du nen gelben Schein hast. So liest sich auf jeden Fall das, was du von er Abmahnung her zitiert hast...

Gruß, Axl

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Hm, bist du vielleicht immer nur Montags und Freitags krank??? Da würde sich mir auch ein Verdacht aufdrängen:-))

Also bei mir wars so:

Ich bin mittelschwer bis schwer krank (schwankt von Zeit zu Zeit), hatte im ersten Jahr mehr als 3 Monate Fehlzeit, im dritten Jahr fast 4 Monate und im zweiten Jahr auch bestimmt einen Monat. Das Ausbildungsverhältnis wurde verlängert.

Nach der ersten längeren Krankheit hab ich die Flucht nach vore ergriffen und mit dem Chef und dem Ausbildungsbeauftragten gesprochen und gesagt, was ich hab und das es was längeres ist und so. Ich hab dann ihnen die Entscheidung überlassen, ob sie mich behalten möchten oder nicht.

Sie haben mich behalten, vor 11 Monaten bin ich zum letzten Mal aussem KKH raus und war seit dem nicht mehr drinnen und aufgrund dieser Sache in diesem (fast) einem Jahr nur einmal eine Woche krank. *freu*

Einen Schwerbehindertenausweis hab ich mir auch ausstellen lassen, damit die Firma merkt, das ich wirklich krank bin und nicht so tue (ja, ich weiß, ich hätte mich nicht rechtfertigen müssen, aber ich habs getan!)

Genug Geschwafelt...

Ich würde dir empfehlen, auch mit deinem Chef zu reden, ihm sagen, was du hattest, warum du so oft (isses so oft???) fehlst! Eigentlich geht es ihm nichts an und du MUSST es ihm auch nicht sagen, aber es ist einfach eine Vertrauenssache.

Chefs sind auch nur Menschen!

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Also eine Abmahnung ist - wie an anderer Stelle gesagt - "nur" die Vorstufe zur Kündigung.

Da solltst aber bei allem, was Du tust bedenken, dass Dich der Betrieb - auch ohne Abmahnung bzw. Kündigung - ganz einfach "los" wird. Er braucht (und wird, so wie ich die Dinge sehe) Dich nach Deiner Lehre nicht zu übernehmen. Daher würde ich nicht mehr Staub aufwirbeln als nötig! Ich würde einen Kommentar in die Personalakte geben, so dass das ganze - sollte es zu einer Kündigung vor Deinem Abschluss kommen - "wasserdicht" ist.

Das ist zwar alles recht schlimm für Dich - aber vermutlich das kleinste Übel!

GG

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Also, ich würde zu meinem direkten Vorgesetzten gehen und Ihn auf die Situation ansprechen. Ist doch ganz klar, dass man wissen möchte, wie die Firma darauf kommt, dass man so viele Fehlzeiten hat und wo Sie diese Informationen her hat. Vielleicht ist das ja alles nur ein Mißverständnis.

Höflich Nachfragen kann nicht schaden.

- Oneside -

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