Brei Geschrieben 4. März 2004 Teilen Geschrieben 4. März 2004 Was umfasst eigentlich die Steuererklärung im ganzen? Ist der lohnsteuer-jahresausgleich der einzige bestandteil? Zu dem Lohnsteuerjahresausgleich habe ich auch noch weiter Frage: Der hat ja den sinn, dass man dem finanzamt sagt, dass man mehr Ausgaben (jene, die man absetzen kann) hatte als sie wissen. Deshalb möchte man lohnsteuer zurückbekommen. => dann ist es meiner Meinung nach nicht möglich durch den Lohnsteuerjahresausgleich in die Situation zu kommen, dass man nachzahlen muss. wer kann jetzt meine Aussagen richtig stellen? OT: Ich hör die Bienen schon summen /OT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 4. März 2004 Teilen Geschrieben 4. März 2004 >>>>>Was umfasst eigentlich die Steuererklärung im ganzen? Ist der lohnsteuer->>>>>jahresausgleich der einzige bestandteil? Offiziell die Einkommenssteuererklärung mit dem Aufführen aller privaten absetzbaren Kosten und Aufwendungen (über den bestehenden Freibeträgen) >>>>>Zu dem Lohnsteuerjahresausgleich habe ich auch noch weiter Frage: >>>>>Der hat ja den sinn, dass man dem finanzamt sagt, dass man mehr Ausgaben >>>>>(jene, die man absetzen kann) hatte als sie wissen. Deshalb möchte man >>>>>lohnsteuer zurückbekommen. Im Prinzip ja. Zurückkommen möchte man schon etwas. >>>>>=> dann ist es meiner Meinung nach nicht möglich durch den >>>>>Lohnsteuerjahresausgleich in die Situation zu kommen, dass man nachzahlen >>>>>muss. Schön wärs. (Habe meine Erklärung von 2002 gerade frisch beim FA abgegeben) Verpflichtet zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist man z.B. , sobald man privat Rechnungen geschrieben hat und somit diese dem FA noch vorlegen muß. Teilweise kommt dann auch noch die UST zum Tragen. Selbständige weden diese Erklärung ebenfalls machen dürfen. Und wer einmal angefangen hat, ist IMO weiterhin jährlich zur Abgabe verpflichtet. >>>>>wer kann jetzt meine Aussagen richtig stellen? Ich ein klein wenig, ganz genau mein Steurberater! >>>>>OT: >>>>> Ich hör die Bienen schon summen >>>>>/OT *Hummelsummsen* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 4. März 2004 Teilen Geschrieben 4. März 2004 hallo b-r-e, wenn du dich auf den lohnsteuerjahresausgleich beschränkst, stimmt deine aússage dass man hierbei nichts nachzahlen muss im regelfall schon. ausnahmen, durch zu hohe freibeträge, oder spezielle private und steuerliche gegebenheiten natürlich ausgenommen. [OT] ansonsten brummt und summt es nur bei mir! stolzer besitzer von 23 bienenvölkern; hüter von 2 hornissenköniginnen; vermieter für diverse hummeln [/OT] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 4. März 2004 Teilen Geschrieben 4. März 2004 Original geschrieben von api wenn du dich auf den lohnsteuerjahresausgleich beschränkst, stimmt deine aússage dass man hierbei nichts nachzahlen muss im regelfall schon. Was bitte ist der Regelfall? Du meinst sicherlich für Abeitnehmer bzw. Auszubildende, da kann ich dir zustimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 na ,komm: Lohnsteuerjahresausgleich; ich denke wir sind uns einig, dass wir jetzt nicht von landwirten, vermietern, unternehmern, et al. sprechen sondern offensichtlicjh von arbeitnehmern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 wenn du dich auf den lohnsteuerjahresausgleich beschränkst, stimmt deine aússage dass man hierbei nichts nachzahlen muss im regelfall schon. Wie kommst du darauf, dass Arbeitnehmer im Regelfall nichts nachzahlen müssen. Was ist bei dir der Regelfall? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Offiziell die Einkommenssteuererklärung, und somit *will auch zum regelfall gehören - trotz jährlicher Nachzahlung - bitte* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Nicht zum Regelfall gehören z.B. verheiratete Arbeitnehmer, die die Steuerklassen III und V gewählt haben (also durchaus keine Ausnahme) Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Genauso gehören ledige Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Original geschrieben von Sandrin Genauso gehören ledige Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I dazu. pleonasmus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Original geschrieben von api pleonasmus. Warum? - Gibt es keine ledigen Arbeitnehmer anderer Steuerklassen, wie zum Beispiel Steuerklasse II? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 5. März 2004 Teilen Geschrieben 5. März 2004 Er wollte doch nur mal eben mit einem Fremdwort glänzen Auch wenn es nicht so ganz hingehauen hat. In diesem Fall ist es nämlich kein Pleonasmus, wie Der Kleine schon geschrieben hat. @api Nicht böse sein, ich konnte es mir nicht verkneifen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 6. März 2004 Teilen Geschrieben 6. März 2004 ihr lieben, es ist sehr wohl ein pleonasmus weil steuerpflichtige der steuerklasse immer alleinstehend sind. ob ich mit "fremdwörtern" oder "fachwörtern" glänzen möchte, ist im engeren sinn nicht gegenstand dieses threats, und bedarf deshalb auch nicht der näheren erörterung. ich bedaure mich so ungünstig ausgedrückt zu haben, dass mich niemand richtig verstanden hat. ich arbeite an der verbesserung meiner ausdrucksweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 6. März 2004 Teilen Geschrieben 6. März 2004 ledig ungleich alleinstehend... so viel mein Senf zum Thema... Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. März 2004 Teilen Geschrieben 6. März 2004 @api In der Steuerklasse I gibt es nicht nur ledige (wie Menzemer schon angemerkt hat), sondern z.B. auch verwitwete Arbeitnehmer. Ich habe das "ledige" explizit hinzu gefügt, da mir nur Beispiele zu ledigen Arbeitnehmern einfielen. Also doch kein Pleonasmus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brei Geschrieben 6. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2004 Ist ja nett, das Thema "pleonasmus". Musste glatt googeln um das zu verstehen (ja, ich stehe dazu) Aber back to topic! Zahlt man jetzt in der Regel nichts nach, oder schon? Durch was würden Ausnahmen aus der Regel verursacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 6. März 2004 Teilen Geschrieben 6. März 2004 Original geschrieben von b-r-e Zahlt man jetzt in der Regel nichts nach, oder schon? Durch was würden Ausnahmen aus der Regel verursacht? Es mag keine so pauschale Regel geben. Normale Angestellte - richtige Steuerklasse - fleissig das Jahr über Steuern gezahlt - mit der Frau / Mann - sofern vorhanden - die richtige Kombination der Steuerklassen gewählt -sonstige keine großartig weiteren Kosten (über der Werbungspauschale, die sich IMO Anfang 2004 geändert hat) - dürfte nichts nachzahlen. Selbständige - die noch gar keine Steuern gezahlt haben (siehe /me), und Angestellte, die mit der Frau / dem Mann eine falsche Kombination gewählt haben - oder Angestellte, die zusätzlich irgendwelche steuerpflichtigen Einnahmen anzugeben haben und somit zur Abgabe verpflichtet sind, zahlen in der Regel nach. Angestellte, welche mit Frau / Mann falsche Kombination gewählt haben, oder andere, die zusätzlich angebbare Kosten (Versicherungen etc.) bzw. z.B. Werbungspauschale um möglichen Pauschbetrag überschreiten, bekommen in der Regel etwas zurück. Also es ist nunmal eine individualistische Besteuerung in Deutschland (welche übrigends gerecht sein soll :confused: ). Am einfachsten ein unverbindliches Geständnis beim Steuerberater, der wird dir auf deinen Einzelfall schon einen Tip geben können, ob es sich lohnt, den Aufwand zu betreiben und was man dann erwarten kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 7. März 2004 Teilen Geschrieben 7. März 2004 also wenn in der Regel heißt: normaler Arbeitnehmer (Steuerklasse I, oder IV und IV, keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, keine 325 Euro-Job + Nebenverdienst und/oder ähnliche Schwierigkeiten) muss keine Erklärung abgeben, da er nichts nachzahlen muss. Er sollte aber, weil er i.d.R. eher was zurückbekommt. Daher besteht Herr Eichel auch nicht auf der Abgabe. Dort wos was zu holen gibt (aus Sicht unseres Finanzministers) ist auch eine Pflicht zur Abgabe vorhanden. Das Thema "Pflicht zur Abgabe" und damit "potenzielles Nachzahlen" kannst du auf dem den Formularen zur Steuererklärung beiliegenden "Erläuterungen" gleich auf der ersten Seite entnehmen. Da sind alle Ausnahmen aufgezählt. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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