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Domain von Domaingrabber bekommen...


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Hallo,

mal eine rechtliche Frage bzw. knifflige Frage.

Wir entwickeln zur Zeit ein Content Management System und auf der Suche

nach einem guten Namen sind wir leider nicht fündig geworden da ein

Großteil entweder schon benutzt oder einfach nur so gesichert wurde.

Wir haben auch schon angefragt ob diese Domain abgetreten wird,

auch gegen Bezahlung. Leider sind bei letzterem, so utopische Summen

zwischen 700 und 4000 Euro.

Nun hatte Chefé folgende Idee, die zwar nicht ganz die feine Art aber

zumindest wirksam und günstiger sein dürfte. Wir sichern den Namen

des CMS als Markennamen und weisen darauf hin das Domaingrabbing von

geschützten Namen rechtlich nicht ganz unumstritten ist.

Vielleicht gibt er sie dann frei, andernfalls will Chefé die gar einklagen.

Wie gesagt, nicht gerade die feine Art und sicherlich umstritten aber wenn

irgendwelche Firmen sich diese NAmen sichern, mit dem Grund sie mit großen

Umsatz zu verkaufen...

Was denkt ihr darüber?

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Ich würde sagen, wenn der Domaininhaber kein © auf den Namen hat und dort nix Online stellt, sichert euch den Namen und dann die Domain. Aber da kann euch ein Anwalt, der darauf spezialisiert ist mehr zu sagen. Den müsstet ihr doch eh einschalten um die Domain einzuklaren.

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Ähm mal ne ganz doofe Frage...was ist denn wenn jetzt z.B. der Typ der die Domain gegrabbed hat (und sonst nichts macht) die früher registriert hat, als die Marke registriert wurde?? Steht ihm dann nicht das Recht zu, die Domain zu benutzen? So könnte ja jede Firma, die etwas herstellt und nen super Namen braucht einfach sich den Markennamen sichern lassen und zack schon gehört ihr auch der Domainname, ich denke so einfach ist das auch wieder nicht. Denn woher weiß man, ob nicht die Firma (anstatt dem Domain-Grabber) "böse" Absichten hat??

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"Die DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein Anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden oder sich beim Domaininhaber, den Sie über unsere whois-Datenbank herausfinden können, zu erkundigen, ob und ggf. unter welchen Umständen er Ihnen die Domain überträgt. Anders kann es nur dann aussehen, wenn Sie an der Domain ein besseres Recht geltend machen können als der gegenwärtige Inhaber. Hinweise zum weiteren Vorgehen in solchen Fällen finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Rechtliche Informationen und den FAQs für Interessenten an einer bereits registrierten Domain."

Quelle: http://www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html#section_112

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Aber die DENIC kann sich auch nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, siehe den Streit um geschützte Markennamen oder das mit Städten etc....

Da war immer der Fall das Privatpersonen oder Domaingrabber solche Domänen feigeben mussten. Wie gesagt ist's nicht die feine Art, aber sicherlich auch eine Rechtslücke und alles eher schwammig.

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Aber die DENIC kann sich auch nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, siehe den Streit um geschützte Markennamen oder das mit Städten etc....

wie oben schon mal erwähnt gilt das ältere Recht. Der Grabber hat die Domain vor einiger Zeit registriert, eure Marke wird jetzt erst registriert. Wenn ihr unbedingt die Marke als Domaine haben wollt, könnt ihr doch einfach einen anderen Namen wählen.

Ein Beispiel was zwar nicht mit Richterspruch endete aber eurer "Masche" ähnelt:

hier und hier

Gruß Pönk

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Hier liegt der Fall ein wenig anders. Die Domain wird garnicht genutzt. Gab es dazu nicht auch schon Beschlüsse?

Kann man ja so nicht sagen...

Vielleicht hat er ja keine Standartseite definiert, und gibt die "richtigen" URL´s mit Unterverzeichnissen nur per Email an seine Kunden...? ;)

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....eben, so blöd es klingt...ich wäre echt dafür (ich hab keine eigenen Domains...falls ihr was falsches denkt) wenn das so gilt - der zuerst kommt, der....naja ihr wisst schon ;)

wie schon gesagt schwammig..von Seiten der Firma....aber auch nicht richtig nachvollziehbar von Seite des Grabbers....aber wissen kann man es nie so genau und selbst wenn er nur sagt: "...ich wollte nächste Woche meine neuen Webauftritt online stellen..." oder "ich hatte vor die Domain zu verkaufen..."

Alles bißchen komisch, aber ich denke mir nur...was ist, wenn ich mir einen genialen Namen ausdenken würde, für meine Eisdiele, die ich in 10 Jahren eröffnen will....und dann kommt so eine Firma daher und meint sie müsse mir den auf mich registrierten Namen wegnehmen, weil sie jetzt etwas erstellt hat, dass auch so heißen soll...da würd ich mir ********t vorkommen...wozu zahle ich (auch wenns geringe Kosten sind) Gebüren für die DENIC? - Es gibt auch noch ehrliche Leute....

aber im Patent- und Markenrecht muss man wohl so drauf sein...

Ach mir fällt noch ein gutes Beispiel ein - unser Unternehmen - same Procedure..

Unser Unternehmen wurde 2001 gegründet. Unser Name ist frei gewählt...aber niemand hat nachgeschaut, ob diesen Name bereits irgendwer verwendet...

Naja nach drei Jahren meldet sich ein amerikanisches IT-Unternehmen, das weder seinen Firmennamen in Deutschland patentieren hat lassen, noch sonst irgendwas beweisen kann.., mit einem Brief durch einen Anwalt und schreibt, dass sie bereits 1997 Verträge mit deutschen Firmen abgeschlossen haben und denen irgendeine Dienstleistung verkauft haben. Und sie meinten wir möchten doch unseren Namen ändern, es seien auch streng geheime Briefe und Verträge zu Stande gekommen zwischen diesem Unternehmen und weiteren deutschen....ja ich meine wenn das ja so streng geheim war - woher sollen wir dann davon wissen? tststs..

Ich bin auch gespannt, wie das ganze weitergeht...

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Hier liegt der Fall ein wenig anders. Die Domain wird garnicht genutzt. Gab es dazu nicht auch schon Beschlüsse?

Kann ich die Übertragung einer Domain auf mich verlangen, wenn keine Website zu dieser Domain vorhanden ist?

Wenn eine Domain nicht zur Adressierung einer Website dient, so bedeutet das nicht, dass die Domain nicht genutzt wird. Eine Domain kann nämlich im Rahmen ganz verschiedener Dienste (wie beispielsweise E-Mail oder File Transfer (FTP)) verwendet werden, ohne dass dies nach außen erkennbar ist, und es besteht keine Verpflichtung, sie gerade zur Adressierung einer Website einzusetzen. In keinem Falle ergibt sich daher aus dem Fehlen einer Website für die DENIC ein Anlass oder auch nur die Möglichkeit, den Domainvertrag zu kündigen, oder ein Anspruch für Sie, die betroffene Domain zu übernehmen.

Abgesehen davon kann es natürlich immer einmal sein, dass vorübergehende technische Schwierigkeiten auf Seiten des Domaininhabers eine tatsächlich vorhandene Website eine Zeitlang unerreichbar machen, oder dass Sie sich bei der Eingabe der Webadresse schlicht verschrieben haben, oder dass eine Website nur unter einer Subdomain besteht, auf die man von allein gar nicht kommen würde (etwa unter weihnachten.ostern.beispiel.de anstatt unter www.beispiel.de).

hier zu finden

Solong Pönk

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Mein Frage richtet sich ja weniger gegen die DeNIC sondern gegen die vermeintlichen Nutzer die diese Domain ja offenkundig verkaufen wollen.

Aber zu Preisen von 700 bis 4000 Euro und das ist schon ein wenig happig für ein Kleinunternehmen. Zudem, wenn sie denn nicht für eigene Zwecke sonder nnur zum Weiterverkauf erworben wurde ist die Sache doch eindeutig....

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das ist doch ganz klar....alles Geldsache...ich denke ich würde auch meine eigene Domain (hätte ich eine) für meine eigenen Zwecke benutzen...aber wenn jemand kommen würd und würde mir dafür viel Geld bieten...geschweige denn, sich dafür interessieren...dann würd ich die auch lieber verkaufen...

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Mein Frage richtet sich ja weniger gegen die DeNIC sondern gegen die vermeintlichen Nutzer die diese Domain ja offenkundig verkaufen wollen.

Aber zu Preisen von 700 bis 4000 Euro und das ist schon ein wenig happig für ein Kleinunternehmen. Zudem, wenn sie denn nicht für eigene Zwecke sonder nnur zum Weiterverkauf erworben wurde ist die Sache doch eindeutig....

Hallo,

genau das nennt man Marktwirtschaft. Ich kaufe was billig und verkaufe es dann mit Gewinn weiter. WEnn du dir die Domani nicht leisten kannst -> Pech gehabt. Der gute Mann hat nicht gegen ein geltendes Namensrecht oder so verstoßen. Und im nachhinein kansnt du vielleicht den Namen schützen lassen, aber ich glaub nicht das irgendein Richter dir dann die Domain geben wird.

FAzit: Sucht euch ne freie domain oder zahlt die Kohle, denn der Anwalt wird mit ziemlicher Sicherheit teurer und am Ende habt ihr evtl. garnix :o)

cya

alligator

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