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Prüfung nicht bestanden, Projekt zu einfach


MatthiasG

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Hallo,

mein Sohn hatte heute die Prüfung im Prüfungsteil A (Präsentation, Fachgespräch).

Den Prüfungsteil B hat er mit einer guten Drei abgeschlossen.

Das Ergebnis der heutigen Prüfung: nicht bestanden.

Begründung: Das Projekt wäre zu einfach gewesen.

Mein Sohn ist mit den Nerven fertig, ich bin ratlos.

Das Projekt wurde in der realisierten Form von der IHK genehmigt. Der Projektbegleiter (Mitglied im Prüfungsausschuss) hat beim ersten Besuch während der Projektrealisierung eine Erweterung vorgeschlagen, die aber auch vom Betrieb, wegen zu hohen Zusatzaufwands, abgelehnt wurde.

Kann mir von Euch jemand einen Tipp geben, was nun zu tun ist ?

Gruß Matthias

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Das Projekt wurde vorher von der IHK genehmigt?

Wenn ja, dann finde ich die Begründung ehrlich gesagt etwas schwachsinnig. Denn normalerweise hätte doch die genehmigende Person das Niveau des Projekts erkennen und das Projekt ablehnen müssen. Oder täusche ich mich da?

Vielleicht interessant:

http://www.caesborn.de/pruefungspage/verordnung.html

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Das Projekt wurde vorher von der IHK genehmigt?

Wenn ja, dann finde ich die Begründung ehrlich gesagt etwas schwachsinnig. Denn normalerweise hätte doch die genehmigende Person das Niveau des Projekts erkennen und das Projekt ablehnen müssen. Oder täusche ich mich da?

Tjä, das ist ein schwieriges Thema, welches wir immer wieder mal im PA heiss diskutieren. Ich gehöre auch zu der Fraktion im PA, die der Meinung ist, dass man den Prüfling nicht "ins offene Messer laufen lassen" sollte.

Die andere Fraktion hat aber auch Recht, wenn sie entgegenhält: "Wir machen doch nicht die Hausaufgaben des Prüflings, indem wir daraufhinweisen, WIE das Projekt ausgearbeitet werden muss, damit es den Anforderungen der Prüfungsordnung inhaltlich gerecht wird." Beispiel: Integration einer Firewall in ein betriebliches Netzwerk. Da darf der PA schon davon ausgehen, dass es sich (gem. Verordnung!) um ein "komplexes" Netzwerk handelt - und nicht um 3 PCs in einem kleinen Büronetz. ...Und dass der Prüfling die Verordnung auch kennt.

Beim gerade abgeschlossenen Prüfungszyklus hat sich diese Fraktion durchgesetzt - und wir haben ohne grosse "Gefahrenhinweise" genehmigt. Zum Glück ist es gut gegangen.

Ich selbst werde aber nicht müde werden, für meinen Standpunkt im PA zu kämpfen. Denn dieser Fall zeigt auf traurige Weise, dass ein vorheriger Hinweis hier viel genützt hätte.

gruss, timmi

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@Timmi: Das Problem ist doch auch, daß wie zum Beispiel bei mir der Betrieb ein Projekt vorgibt und kein weiteres Projekt zur Verfügung steht. Jetzt steht der Azubi vor dem Problem entweder das Projekt durchzuführen und auf einen "gnädigen" PA zu hoffen oder ??? Wenn die IHK das Projekt nun ablehnt, kann man auch mit einem weniger kooperativen Ausbildungsbetrieb besser handeln.

Die Argumentation deiner Kollegen macht IMHO nur Sinn, wenn die Genehmigung komplett wegfällt. Denn welchen Sinn macht eine Genehmigungsprozedur, wenn sowieso jedes Projekt erst mal genehmigt wird um den Azubi im Nachhinein doch durch die Prüfung rasseln zu lassen?

Aber ich glaube, dass sollten wir ggf. in einem anderen Thread diskutieren...

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Chief: Das Thema war "Benutzeroberfläche / Programm zur Konfiguration von Industrieöfen" .

Die vorgeschlagene Erweiterung liefere ich nach, allerdings hätte sie, das war auch die Meinung des Betriebes, den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen gesprengt.

Timmi: Im Projektantrag wird die zu realisierende Aufgabe genau beschrieben und so von der IHK genehmigt oder abgelehnt.

Wie ist diese Genehmigung nun zu bewerten ?

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Das Problem ist doch auch, daß w[...] der Betrieb ein Projekt vorgibt und kein weiteres Projekt zur Verfügung steht.
Der Ausbildungsbetrieb MUSS ein prüfungstaugliches Projekt anbieten. Sonst kann er nicht Ausbildungsbetrieb sein. Im aktuellen Falle hat offensichtlich der Ausbilder versagt, der wohl früh genug eingesehen hat, dass das Projekt in der geplanten Art zu dürftig ausfallen würde.

Man hätte das Projekt wahrscheinlich auch durch kostengünstige Massnahmen "aufbohren" können. Aber da ich das Thema (noch?) nicht kenne, kann ich dazu konkret natürlich nix sagen.

Wie auch immer: Ein Einspruch wird schwierig werden, da nur am Thema und der Kurzdarstellung, die zur Genehmigung eingereicht wird, oft nicht zu erkennen ist, ob das Projekt in der Durchführung der Verordung gerecht werden wird. Und wenn "die IHK" davon ausgeht, dass es Aufgabe des Prüflings ist, dafür zu sorgen, dass das Projekt prüfungstauglich durchgezogen wird, dann ist das, vom rechtlichen Standpunkt betrachtet, durchaus korrekt.

gruss, timmi

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Ich empfinde die Vorgehensweise als Sauerei. Es gibt ja extra diese Genehmigungsverfahren und wenn der IHK an dem Projekt irgendwas nicht passt, kann sie ja auch Änderungen verlangen oder zusätzliche Auflagen machen. Aber erstmal genehmigen und hinterher sagen, das war zu einfach kann wirklich nicht sein.

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Ich empfinde die Vorgehensweise als Sauerei. Es gibt ja extra diese Genehmigungsverfahren und wenn der IHK an dem Projekt irgendwas nicht passt, kann sie ja auch Änderungen verlangen oder zusätzliche Auflagen machen. Aber erstmal genehmigen und hinterher sagen, das war zu einfach kann wirklich nicht sein.

Dein Posting ist vorverurteilend pauschalisiert und hier ganz und gar nicht hilfreich.

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Begründung: Das Projekt wäre zu einfach gewesen.

Hallo Matthias,

ist diese knappe Begründung tatsächlich alles oder gibt es da noch etwas mehr "Text"?

Und um die Nachfragen einiger hier zu erweitern, ist es Dir möglich den Projektantrag und die Dokumentation irgendwie online zu stellen? Sich so ein Bild zu machen ist natürlich schwierig.

Wenn es Dir möglich ist, empfehle ich auf jeden Fall, den zuständigen Prüfungsausschuss zu kontaktieren, um mehr zu erfahren.

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Zunaechst einmal wuerde ich den Satz "Projekt war zu einfach" aus dem Munde eines frisch durchgefallenen Azubis nicht auf die Goldwaage legen. In so einer Stress-Situation kann es leicht zu Fehleinterpretationen kommen. Von daher empfiehlt sich: Widerspruch einlegen, was den Ausschuss veranlasst, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen. Dann hat man zumindest etwas, an das man sich halten kann, das ggf. auch fuer den zweiten Versuch nuetzlich sein wird.

Man kann jedenfalls nicht pauschal sagen, ein Projekt muesse angemessen sein, weil ein Ausschuss es genehmigt hat. Ein genehmigtes Projekt ist anzusehen als etwas, das potentiell den Anforderungen genuegen kann. Ob dieses Potential auch tatsaechlich ausgeschoepft wird, kann ein Ausschuss selbstverstaendlich nicht vorausahnen.

Auch fuer das Erstellen einer Benutzeroberflaeche kann man im voraus nicht viel sagen. So etwas kann eine wochenlange Handarbeit mit viel Hirnschmalz bedeuten, ebenso gut aber auch einen Nachmittag, an dem man ein paar bunte Fenster zusammenklickt.

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Auch fuer das Erstellen einer Benutzeroberflaeche kann man im voraus nicht viel sagen. So etwas kann eine wochenlange Handarbeit mit viel Hirnschmalz bedeuten, ebenso gut aber auch einen Nachmittag, an dem man ein paar bunte Fenster zusammenklickt.

mich würde daher mal die doku und die präsentation interessieren.

MatthiasG, vielleicht kannst du die ja einmal bereitstellen?

ich habe schon projekte gehabt, die sich ausschliesslich mit der benutzeroberfläche beschäftigten; und da kann man mit den einschlägigen normen einiges rausholen...

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@bimei sowie alle mit Fragen

Ja, es gibt etwas mehr Text, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat folgendes gesagt (meine Wiedergabe ist sinngemäß):

"Das Projekt entspricht nicht den Anforderungen an einen Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, sondern eher einer PC-Aushilfe, deshalb haben Sie die Prüfung nicht bestanden, die vom Projektbegleiter vorgeschlagene Erweiterung hätte realisiert werden sollen, Ihre Präsention war gut, das Fachgespräch nicht so gut."

Ich stimme allen zu, die Dokumentation wäre hilfreich, diese Entscheidung überlasse ich aber meinem Sohn.

Noch eine Anmerkung von mir:

Die vorgeschlagene Erweiterung war "Grafische Darstellung des Istwertverlaufs (aktuelle Aufheiztemperatur in Grad)".

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Den Projektantrag dann am besten auch gleich dazugeben.

Weiterhin mal ne genau Aufzählung wann ,was, wo, wieso gelaufen ist.

Also wann wurde Projekt beantragt, wurde es so genehmigt.

Wann hat der Projektbegleiter die Erweiterung vorgeschlagen.

Welche (genaue) Begründung hatte der Betrieb für die Ablehnung?

Also am besten mal den ganzen Werdegang von Anfang bis Ende. (dann kann dir wahrscheinlich am besten geholfen werden)

Bis denn

Zornas

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