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Besprechungen außerhalb der Arbeitszeit


allthatsleft

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hi,

ich habe gerade mal was durchgerechnet ... über die 10 Tage mit Überstunden bin ich alleine im letzten Monat drüber. Auf die letzten 8 Wochen beziehend habe ich eine durchschnittliche Tages-Arbeitszeit von 8,6h!!!

Und bisher - keinen Ausgleich. Arztbesucher während der Arbeitszeit --- niet, schön Urlaubnehmen dafür!

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Hallo,

ich verstehe dich nicht?

Erst redest du von 8-20 Uhr, was 12 Stunden sind. Dann sollt ihr auf einmal 9 Stunden arbeiten und nun sind es auf einmal 8,6 h die du arbeitest. Wahrscheinlich auch noch ohne Pausen. :rolleyes:

Ziehe dann noch das private surfen und Email schreiben davon ab und überlege dann ob du immer noch regelmäßig auf über 40 Stunden kommst.

Sorry aber irgendwie wiedersprichst du dir selbst. ;)

Gruß Jaraz

PS: Arztbesuche sind falls nicht im Vertrag oder Tarif geregelt immer während deiner Freizeit abzuhalten.

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hi,

ich habe gerade mal was durchgerechnet ... über die 10 Tage mit Überstunden bin ich alleine im letzten Monat drüber. Auf die letzten 8 Wochen beziehend habe ich eine durchschnittliche Tages-Arbeitszeit von 8,6h!!!

Und bisher - keinen Ausgleich. Arztbesucher während der Arbeitszeit --- niet, schön Urlaubnehmen dafür!

der übersicht halber währe es sinnvoll nicht quer durch alle deine (zu ein und demselben thema) aufgemachten threads zu posten....

sondern sich auf einen zu konzentrieren.....

meinst du nicht auch ?

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Hallo,

ich verstehe dich nicht?

Erst redest du von 8-20 Uhr, was 12 Stunden sind. Dann sollt ihr auf einmal 9 Stunden arbeiten und nun sind es auf einmal 8,6 h die du arbeitest. Wahrscheinlich auch noch ohne Pausen. :rolleyes:

Ziehe dann noch das private surfen und Email schreiben davon ab und überlege dann ob du immer noch regelmäßig auf über 40 Stunden kommst.

Sorry aber irgendwie wiedersprichst du dir selbst. ;)

Gruß Jaraz

PS: Arztbesuche sind falls nicht im Vertrag oder Tarif geregelt immer während deiner Freizeit abzuhalten.

Hallo,

was verstehst du nicht? ICh habe mal den Durchschnitt ausgerechnet... mal arbeite ich 12h, mal 8, mal 9, mal 10 am Tag ... im Durchschnitt komme ich also auf gute 8,6h Arbeitszeit pro Tag. Ich habe keine Pause, ich arbeite ständig. Ok ich darf mal 10min Brötchen essen, das wars! Privat surfen darf ich auch net!

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Also zum eigentlichen Thema: Besprechung ist Arbeitszeit, ob nun zu regulären Zeiten oder nicht. Wenn dein Chef meint es sei keine Arbeitszeit brauchst du nicht hinzugehen.

Zum Thema lange arbeiten: Willkommen in der freien Wirtschaft in einer schwierigen konjunkturellen Phase, freu dich dass du nen bezahlten Job hast.

Zum Thema privates surfen: Arbeit != Privat, du hast keinerlei Anspruch darauf.

Zum Thema Pausen: Es gibt gesetzlich festgeschriebene Mindestpausen, du kannst nach 6 Stunden Arbeit sagen dass du jetzt 30 Minuten Pause machen musst. Wenn sie dir dein Chef nicht gewährt sage ihm dass du nicht bereit bist gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Zum Thema Arzt: Arbeit != Privat Wenn es Routinebesuche sind musst du sie ausserhalb der Arbeitszeit durchführen es sei denn der Besuch ist während der Arbeitszeit zwingend erforderlich, z.B. wenn du nüchtern sein muss, etc.

Wenn es akute Probleme sind lässt du dich halt krankschreiben.

Shrek

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Zum Thema Pausen: Es gibt gesetzlich festgeschriebene Mindestpausen, du kannst nach 6 Stunden Arbeit sagen dass du jetzt 30 Minuten Pause machen musst. Wenn sie dir dein Chef nicht gewährt sage ihm dass du nicht bereit bist gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Kleine Richtigstellung: Nicht der Arbeitnehmer verstösst gegen das Gesetz, wenn er die Ruhepausen nicht einhält. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Gesetz zum Schutz des Arbeitnehmers.

Auszug aus dem ArbZG zum besseren Verständnis:

§ 22 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

1. [...]

2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,

3. [...] ff.

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ArbZG §3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

ArbZG §4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

ArbZG §5 Abs. 1 Ruhezeit

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Abweichungen müssen gesondert geregelt werden (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung).

Bist Du eigentlich noch Azubi?

Frank

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