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Vermittlung von Prüfungsinhalten


ruhpottler

Empfohlene Beiträge

Hallo,ich habe doch mal eine Frage bezüglich einer Umschulung.

Ich mache eine ausserbetriebliche Umschulung die verdammt viel Geld kostet.

Vertragsinhalt war unter anderem das uns der Prüfungsinhalt beigebracht wird.

Leider war der Level der Umschulung absolut jämmerlich und wir haben zb. NIE eine Windows Datei gesehen (wie Handlungsschritt 4 der FSI Prüfung), nie was von AAA -Radius Server usw gehört.Uns wurde immer gesagt die IHK prüft Betriebssystem unabhängig.Also hätte die Windows datei nicht kommen dürfen..wurde uns gesagt.

Wenn man durch die schriftliche GH1 gefallen ist und man nachweisen kann, das man diese Themen definitiv nicht erlernt hat...kann man dann irgendwie einspruch einlegen oder beschwerde oder sonstwas?

Solche Umschulungsträger kassieren die fette Kohle und stellen sich danach dumm und sagen die IHK hat ne macke und fertig.

Bevor andere nun sagen in der freizeit mehr lernen usw..haben wir alle in gruppen gemacht..überwiegend V-LAn, W-Lan,VOIP,VPN usw usw..

Nur kam davon nichts dran :(

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Die Abschlussprüfung kann von ASCII Zeichensatz bis Zentralprozessor alles beinhalten.

Du kannst vielleicht Einspruch einlegen aber der wird dir kaum etwas bringen.

Das gleiche Problem haben ja auch Azubis. Brauchste ja nur hier im Board diverse Beiträge lesen. "Das hat man uns nicht beigebracht in der Schule oder im Betrieb."

Hört sich jetzt vielleicht doof an, aber das Problem kommt jedes Jahr wieder.

Und dein Umschulungsträger ist wahrscheinlich auch fein raus. Ihr habt ja keinen Vetrag über bestimme Themen. Sondern er hat nur gesagt er bereitet euch darauf vor. Und welche Themen genau dran kommen weiss er ja auch nicht.

Frank

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Wie sieht es denn aus, wenn der Ausbildungsrahmenplan nicht eingehalten wurde?

Es ist doch dann ein großer Betrug wenn nur das unterichtet wird, was nicht benötigt wird und wofür unfähige Leher vorhanden sind.

Weil ev. gute Lehrer die bei den guten wichtigen Themen teurer sind wird darauf verzichtet,...das kann ja nicht sein!!!!

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Wie sieht es denn aus, wenn der Ausbildungsrahmenplan nicht eingehalten wurde?

Es ist doch dann ein großer Betrug wenn nur das unterichtet wird, was nicht benötigt wird und [...]

Ich halte das weniger für Betrug als für - sorry - eigene Dummheit. Der Rahmenlehrplan ist schliesslich kein Geheimpapier, da sollte jeder Azubi bereits zu Beginn seiner Ausbildung mal reinschauen. Denn Ausbildungsbetrieb und Schule unterrichten beide (duales System); und da kann es schon'mal passieren, dass die eine Seite glaubt, der andere Part werde dieses Thema schon durchnehmen.

Wer, wenn nicht der Azubi selbst, soll denn der Koordinator zwischen seinen beiden Ausbildungs-Stätten sein?!?

Wenn ein Azubi erst ganz zum Schluss seiner Ausbildung feststellt, dass Ausbildungsinhalte fehlen, dann muss er sich schon die Frage gefallen lassen, warum er denn nicht (im eigenen Interesse!) viel früher aufgeschrien hat.

gruss, timmi

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Der Rahmenlehrplan ist schliesslich kein Geheimpapier, da sollte jeder Azubi bereits zu Beginn seiner Ausbildung mal reinschauen.

(...)

Wer, wenn nicht der Azubi selbst, soll denn der Koordinator zwischen seinen beiden Ausbildungs-Stätten sein?!?

Genauso siehts aus!

mfg

cane

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@ruhpottler

Grundlegend steht es dir frei, juristische Schritte einzuleiten. Von solchen rel. sinnlosen Schritten gegen die IHK haben wir dir bereits abgeraten. Wenn du einen echt sauguten Anwalt hast kannst du deinen Umschulungsträger belangen. Aber die Jungs haben meistens selbst saugute Anwälte ;) Bei einem entsprechenden Richter hast du ggf. eine Chance auf einen Vergleich - aber das kostet dich dann ca. der Anwalt. Mir wären es die Nerven nicht wert, auch wenn ich deinen Frust verstehe und selbst solche heldenhaften Umschulungsträger kennen gelernt habe. Damit wir uns hier nicht falsch verstehen. Die meisten Umschulungsträger verstehen ihr Fach, aber es gibt auch dort schwarze Schafe.

meine 2 ct zum Weihnachtsbaum

Michael

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Ich galube hier können mir einige nicht folgen..

Umschulungsbetrieb..

Also nur eine Ausbildungsstätte..nicht Berufschule und Betrieb!!!

NUR in einer Schule.AUSSERBETRIEBLICH!!!

Da gibt es nichts zu vergleichen.-.

Und meinen die beiden herren nicht, das mehrfach darauf hingewiesen worden ist??selbst die IHK wurde benachrichtigt usw..

na ja..war ja nur eine Idee das man hier mal einen vernünftigen tipp bekomt..

aber ein frommer wunsch unter den vielen oberlehrern ;-)

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Ich galube hier können mir einige nicht folgen..

Umschulungsbetrieb..

Also nur eine Ausbildungsstätte..nicht Berufschule und Betrieb!!!

NUR in einer Schule.AUSSERBETRIEBLICH!!!

Da gibt es nichts zu vergleichen.-.

Und meinen die beiden herren nicht, das mehrfach darauf hingewiesen worden ist??selbst die IHK wurde benachrichtigt usw..

na ja..war ja nur eine Idee das man hier mal einen vernünftigen tipp bekomt..

aber ein frommer wunsch unter den vielen oberlehrern ;-)

Du vergreifst Dich arg im Ton! Ob jetzt Schule oder Betrieb - beide bilden nach dem Rahmenlehrplan aus. Daher ist es egal, wer da gerade versagt, Schule oder Betrieb.

Du schreibst wörtlich "wenn der Ausbildungsrahmenplan nicht eingehalten wurde". Wie sollen wir daraus schliessen können, dass Du den von Dir geschilderten Fall bereits rechtzeitig bei allen zuständigen Stellen und darüber hinaus auch noch bei der IHK angezeigt hattest?

Aber Du hast dann doch bestimmt saubere Unterlagen, mit denen Du dieses Fehlverhalten der Schule und Deine jeweils rechtzeitigen Interventionen lückenlos beweisen kannst?!? Damit sollte rechtlichen Schritten gegen die Schule nix im Wege stehen.

gruss, timmi

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Weil ev. gute Lehrer die bei den guten wichtigen Themen teurer sind wird darauf verzichtet,...das kann ja nicht sein!!!!

Das ist auch nicht zwangsläufig so. Je nach Förderung kann es auch vorgegebene Stundensätze geben, die höchstens an Dozenten/Lehrer gezahlt werden dürfen. Aber das nur als Randbemerkung (und als Tipp).

na ja..war ja nur eine Idee das man hier mal einen vernünftigen tipp bekomt..

Was ist denn ein unvernünftiger Tipp und was heisst "mal"? Im schechteseten Fall ist das eine Pauschalbeleidigung an alle Forumsteilnehmer, die nicht unbedingt dazu führt überhaupt Tipps zu bekommen.

aber ein frommer wunsch unter den vielen oberlehrern ;-)

Bemüh Dich um einen sachlicheren Ton, nichteinmal mit einem Smiley dulde ich noch so ein Posting von Dir.

bimei

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@timmi-bonn

Du vergreifst Dich arg im Ton! Ob jetzt Schule oder Betrieb - beide bilden nach dem Rahmenlehrplan aus. Daher ist es egal, wer da gerade versagt, Schule oder Betrieb.

Das ist so nicht richtig.

Der Rahmenlehrplan ist nur für die Berufsschule und dieser kann von Bundesland zu Bundesland abweichen. Der Betrieb folgt dem Ausbildungsrahmenplan.

Gruß

BSO

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Wenn se nach Rahmenplan ausbilden würden....

Und nochmal....es ist eine AUSSERBETRIEBLICHE UMSCHULUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!

da passt der Satz nicht ob Schule oder Betrieb...es gibt keinen Betrieb!!

Aber alles Beschweren auch bei der IHK bringt nichts...

Wenn man hinter den Kulissen schaut sieht man wie sehr gemauschelt wird..auch bei der IHK..nicht zu fassen!!!

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Aber alles Beschweren auch bei der IHK bringt nichts...

Wenn man hinter den Kulissen schaut sieht man wie sehr gemauschelt wird..auch bei der IHK..nicht zu fassen!!!

Pauschalurteile sind kindisch und führen zu nichts, falsch: Zu gar nichts!

Was hat die zuständige IHK zu deiner Beschwerde gesagt?

Inwiefern hast Du dich überhaupt beschwert?

Was steht in deinem Vertrag - mal einen Anwalt gefragt was man da machen kann?

Wo wird da gemauschelt - vor allem woher willst Du das wissen?

Hier haben doch schon einige ganz klar gesagt was Sache ist - Du hättest das Problem früher erkennen müssen und auch können wenn Du dich vernünftig informiert hättest. Eine Mitschuld trifft dich IMHO in jedem Falle.

mfg

cane

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Aber alles Beschweren auch bei der IHK bringt nichts...

Wenn man hinter den Kulissen schaut sieht man wie sehr gemauschelt wird..auch bei der IHK..nicht zu fassen!!!

Verrätst Du mir bitte, meinetwegen auch in einer PersMail, genaueres zu diesem Fall: Zuständige IHK, Ansprechpartner dort, Datum usw.? Ich würde dem gerne versuchen nachzugehen. Natürlich werde ich Deine Angaben vetraulich behandeln.

gruss, timmi

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Also in meinen Augen versteh ich nicht so ganz was du erreichen willst.

Der Lehrplan ist für jeden einsichtlich und sollte dir auch bekannt sein.Wäre also deine Aufgabe den Bildungsträger mal drauf hinzuweisen sowie die IHK.Dies ist soweit ich dich verstanden habe auch geschehen.

Aber was ich nun nicht verstehe ist das du weisst das du nicht das komplette Wissen für die Prüfung hast und es dir nicht mal selbst versucht hast anzueignen.Es kann dir doch nicht alles vorgekaut werden.Später im Beruf kannste auch nicht einfach sagen wenn was nicht klappt das wurd mir nicht vermittelt.Eigeninitiative ist auch gefragt.

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das böse erwachen kommt immer hinterher... da es sich um eine außerbetriebliche umschulung handelt, hättet ihr den antritt der prüfung verweigern müssen. das hat im wesentlichen zur folge, dass der kostenträger überprüft, warum ein kurs den antritt verweigert. das hätte zur überprüfung von vermittelten lehrinhalten geführt und im zweifelsfall dann zur verlängerung der maßnahme bei einem anderen bildungsträger...

aber hinterher ist man immer schlauer, ich war in einer ähnlichen situation... du hast mein volles mitgefühl *amen*

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