Georg_K Geschrieben 3. April 2006 Teilen Geschrieben 3. April 2006 Moin, mal ne Frage, ich möchte mein neu erstandenes Handy aus einer Vertragsverlängerung bei Ebay verkaufen. Meine Frage ist nun,da es ja noch nagelneu ist, und Garantie hat,kann ich einfach die Eplus Rechnung die auf meinen Namen ausgestellt ist beilegen? Ich meine falls die Garantie doch mal greifen sollte,ist es ein Problem das die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt ist? Die Rechnung muss ich ja dem neuen Handy beilegen logischer Weise... Des weiteren möchte ich ungern das meine Daten auf der Rechnung alle zusehen sind, könnte man rein theoretisch auch einfach meine Adresse beispielsweise davon streichen,bzw die anderen Artikel die auf der Rechnung mit aufgeführt sind? Viele Grüße Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 3. April 2006 Teilen Geschrieben 3. April 2006 Verkauf es doch mit dem Vermerk "Herstellergarantie" . Dann geht es nach der Seriennummer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 3. April 2006 Teilen Geschrieben 3. April 2006 Und Deine Adresse wird der Käufer eh erfahren. Die soltle auf nem Paket/Päckchen als Absender draufstehen alles andere könnte man theoretisch schwärtzen. Oder eben: Herstellergarantie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg_K Geschrieben 3. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 3. April 2006 Verkauf es doch mit dem Vermerk "Herstellergarantie" . Dann geht es nach der Seriennummer. D.h. ich muss die Rechnung für das Handy dann nicht beilegen? Meine Bedeken sind einfach,falls tatsächlich mal was mit dem Tele sein sollte,und der EBayer ruft dann bei Eplus an kostet das 50 Cent die Min da ich so einen Web Vertrag ohne kostenlosen Telefonsupport habe. Ich dachte daran,dass wenn er die RG angibt die auf mich zugelassen ist,dass die Kosten dann ev. mir in Rechnung gestellt werden könnte auf welchem Wege auch immer... Um das zu vermeiden frag ich lieber vorher hier nach weil ich davon nicht soo die Ahnung habe,was ihr sicherlich auch lesen könnt. Gruß Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ossiland:net Geschrieben 3. April 2006 Teilen Geschrieben 3. April 2006 Deine Bedenken sind unbegründet. Ich würde die Rechnung beilegen. Ungeschwärzt. Du musst deinem Käufer schon den rechtmäßigen Besitz nachweisen. Das mit Herstellergarantie, wie volker beschreibt, wird etwas heikel. Der Hersteller will den Beleg auch sehn. Muss ja sichergegangen werden, dass das Gerät nicht geklaut ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg_K Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 Hallo Jungs, ich muss diesen Thread hier nun mal wieder aufwärmen *g*. Das besagte Handy, habe ich festgestellt war defekt (Ging ständig aus), und wurde nun von Eplus ausgetauscht. Nun habe ich ein anderes Handy-Austausch Handy,welches neu OVP zurück kam bei Ebay verkauft. Ich hab das Handy weder ausgepackt noch sonstiges, da es halt als neu deklariert war und ich es nicht als gebraucht verkaufen wollte. Nun schrieb mich der Käufer an,er hätte nun auch Probleme mit dem Handy, er könnte angeblich keine USB Verbindung herstellen aus welchen Gründen auch immer. Nun fordert er einen Austausch von mir. Ich weiß nun nicht wirklich wie ich reagieren soll. Er hat ja die Herstellergarantie über Eplus,kann es also auch umtauschen.Rechnung usw. hat er ja alles. Da ich das Handy auch im Original Zustand gelassen, und es logischerweise auch nicht überprüft habe,weil es letzendlich ja nicht wirklich meine Schuld ist, wenn dort ein Fabrikatsfehler auftritt. Desweiteren habe ich auch den Standart Spruch in die AUktion geschrieben, "Keine Garantie, keine Rückgabe da Privatverkauf"... Was meint ihr muss ich mir da jetzt Gedanken machen? Ich bin ein gewissenhafter Ebayer, hatte bisher nie solche Probleme, nun bin ich schon ein bisschen verwundert. Fakt ist: Handy ist neu, ich habs verkauft, und nun greift die Garantie (vorrausgesetzt der Ebayer hat nix kaputt gemacht,was auch nicht meine Schuld wäre...) Was meint ihr??? Viele Grüße Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcelDeLuX Geschrieben 21. April 2006 Teilen Geschrieben 21. April 2006 Dein "Disclaimer" hat die Rücknahme oder Garantieansprüche ausgeschlossen, also bist du quasi ausm Schneider... Was spricht denn dagegen, dass er das bei E-Plus umtauschen/reparieren lässt?? Ich glaube, dass es auch für ihn wesentlich einfacher ist mit dem Ding nach E-Plus zu gehen als - es dir erst wieder zu schicken - du latscht dann zu eplus - die schicken das ein ... Er hat ja die Rechnung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
droL Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 des weitern liegt der oben genannte fehler sehr viel öfter am PC / dem Kabel / der Software des PCs als am Handy... würd mich da an deiner stelle auf nix einlassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.