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IT Handbuch ergänzen


Newan

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Darf ich das IT Handbuch ergänzen?

Das heißt sachen tippen und die dareinkleben oder ist das zu heiß? Hat da einer ne Aussage von der IHK (zuständig IHK Koblenz) zu und wie macht ihr das.

Lernt ihr die ganzen Sache (schier unmöglich finde ich)..

Danke

Newan

P:S: Bis jetzt hab ich zich sachen da eingeklebt wäre shade um die Informationen alles wieder rauszureissen.... Sehr glücklich wenn man es darf

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Doch doch das geht...wenn man es nicht mit gewalt macht ;-)

Ich hab der IHK mal ne Mil geschreiben. Da sollte ja ne antwort kommen.

Jetzt habe ich gehöt das andere die elketronikseiten(die man nicht braucht) ausraddieren und dort sich ergänzungen hinschreiben. Das ist doch mehr oder weniger das selbe finde ich.

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ausradieren und was anderes hinschreiben find ich geht schon wieder zu sehr in richtung täuschungsversuch... un wenn deine notizen die du hast kurzgehalten sind bzw auf so kleinen einklebbaren zetteln stehen dürfte das in ordnung gehen... aber ganze seiten was reinbabben würd ich auch wieder lassen...

kannst ja ma bescheid sagen was deine ihk zu meint!

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Für mich ist ebenfalls die IHK-Koblenz zuständig.

Beim IHK-Seminar (Vorbereitung auf die AP) wurde uns von jedem Dozenten gesagt (Mitglieder im PA), dass wir Zettel ins Tabellenbuch kleben dürfen.

Es wurde uns ausdrücklich diese Vorgehensweise nahe gelegt.

Sprich: Ein Thema durcharbeiten (z.B. DHCP) und alles dafür wichtige (Richtung und Arten der Kommandos etc.) ins Buch einkleben.

Bei uns in der Berufsschule müsste die IHK bei der Prüfung >90% disqualifizieren, wenn Zettel im Tabellenbuch verboten sind.

Diejenigen, die uns gesagt haben, dass wir einkleben dürfen, führen übrigens auch die Aufsicht während der AP. :rolleyes:

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und wie klebt ihr das rein?

auf so gelben post-it zetteln oder klebt ihr das richtig ein, das es nicht mehr raus geht?

Richtig einkleben. Zettel die rausfallen / lose drinliegen sind laut PA dann ein Täuschungsversuch.

Ich klebe mir beidseitig bedruckte ca. 12 cm breite/20 cm hohe Seiten ins Buch.

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das ist ja zum ****en, in sonstwo darf man es, und in hannover nicht?

dann will ich hier aber nicht prüfung machen, das voll die sauerei. kann ja wohl nicht war sein, entweder alle oder keiner.

ich werd gleich mal nachher nochmal nachfragen gehen beim lehrgang, da sind ja jedemenge prüfungsausschussleute

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das ist ja zum ****en, in sonstwo darf man es, und in hannover nicht?

dann will ich hier aber nicht prüfung machen, das voll die sauerei. kann ja wohl nicht war sein, entweder alle oder keiner.

ich werd gleich mal nachher nochmal nachfragen gehen beim lehrgang, da sind ja jedemenge prüfungsausschussleute

Es ist zum ****en, in der Tat.

Es gibt IHKs, da darf man bei der Prüfung an Büchern mitnehmen, was man will!

So ist das in Deutschland. Unsere "16" Probleme. Jeder meint, er müsse sein eigenes Süppchen kochen.

DU BIST DEUTSCHLAND :schlaf:

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Wirklich zuverlässige Antwort gibts aber von der IHK nicht, hab glaich nochmal direkt gefragt, ob ich stellen ausradieren darf und was eigenes hinschreiben darf! Mal sehen was da kommt, ich werde berichten ;)

Sonst nur die Antwort hier:

Sehr geehrter Sender,

es gibt in diesem Zusammenhang ganz sicher nicht auf jede Frage die da kommen kann auch einen Antwortkatalog.

Unter www.ihk-gba.de können Sie die Veröffentlichungen der Gemeinschaftsstelle GBA-IHK nachlesen.

Sie finden hier auch Publikationen unter "IHK-GBA-News" - Verwendung von Handbüchern zur Prüfung.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gruß

xxxxx Grothe

Industrie- und Handelskammer

für München und Oberbayern

xxxxx

xxxxx

xxxxx

xxxxx

>>> xxxxx 19.04.2006 08:51 >>>

Hallo Herr Grothe!

In unseren Prüfungsbedigungen steht, man darf im IT-Handbuch ergänzungen per Hand im IT-Handbuch machen.

Darf man auch z.b. ganze "unbenötigte" Stellen mit Tipp-Ex entfernen und dort mit der Hand ergänzungen machen?

Gibt es eine maximal-Anzahl von einmerkern, die ich im IT-Handbuch verwenden darf und was darf auf diesen Einmerkern alles stehen, auch Notizen?

Leider finde ich zu diesen Fragen auf der IHK Homepage keine Antworten, ich hoffe sie können mir helfen!

Gruss & Vielen Dank schonmal!

*EDIT*

Sehr geehrter Prüfungsteilnehmer,

eben dies dürfte sich aus Ihrer Einladung ableiten lassen.

Handschriftliche Eintragungen werden nicht beanstandet. Ob Sie hierzu zuvor Veränderungen an Ihrem Hilfsmittel vornehmen mussten, bleibt Ihnen doch persönlich überlassen.

Verwenden Sie flüssigen Tipp-Ex oder die "Maus"? Gelbe oder rote Einmerker?

Diese Fragen dürften auf keiner Homepage beantwortet werden.

Gruß

Hr. Grothe

P.S. Vielleicht wollen Sie uns im Anschluss an die Prüfung Ihre Erfahrungen mit dem Hilfsmittel schriftlich mitteilen.

Klar, und dann die Prüfung aberkennen lassen ;)

Bin dann mal weiter mein Inhaltsverzeichnis bearbeiten!

Gruss!

MArkus

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Ich hab drei IHK *** angeschrieben udn 3x was anderes erzaehlt bekommen.

da man hier kein wortlaut posten kann, lass dir soviel sagen:

"im unterrichtsrahmen sind nachtragungen möglich" (HÄH?)

"wir gucken uns das buch bei der prüfung an" (HÖH)

"es darf nicht wie quelle aussehen" JA?

"notizen sind erlaubt"

"ein älteres Handbuch darf aktualisiert werden, aber nicht über den Inhalt der neusten Versionen hinausgehen."

"es steht in keiner Verordnung; es wird so bei der IHK gehandhabt. Es soll natürlich nicht sein, das ganze Bücher nachgetragen werden. Es ist nur von Notizen die Rede. Der Prüfungsausschuß sieht sich vor Ort die Tabellenbücher an."

"erlaubt sind Notizen die im Berufsschulunterricht ergänzt werden. Auch werden wir anläßlich der Prüfung Stichproben durchführen."

Probiers aus. Leg denen das vor, das sie drüber gucken, und wenns den nicht passt, reisste es raus.

ich werd mir seiten reinlegen und mit tesafilm fixieren. wenns die stört, kommts raus.

alles IHK koblenz!

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Die IHK kann sich das ganz einfach machen indem sie auf ihrere Webpage (der jeweiligen IHK) ganz deutliche und klare und verbindliche Aussagen macht. So kommt jeder und ruf da an.

Ich hab da auch angerufen und leider waren die schon sehr genervt und dann auch noch unfreundlich (aber vertändlich). Aber eigentlich ist es denen ihre eigenen Schuld einfach eine verbindliche Aussage und Punkt.

Naja aber schein wohl nicht so einfach zu sein... :floet:

mfg byte

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Die IHK kann sich das ganz einfach machen indem sie auf ihrere Webpage (der jeweiligen IHK) ganz deutliche und klare und verbindliche Aussagen macht.

Die IHKn (Mehrzahl, da es eine IHK nicht gibt) könnten z.B. wieder verbindlich festlegen, dass gar kein Handbuch zugelassen ist, so wie es mal war.

Fazit: Kommt mal wieder etwas runter. Wenn euer Bestehen der Prüfung wirklich von Ergänzungen im Hanbuch oder überhaupt vom Handbuch abhängt, dann stimmt etwas nicht.

Wer dann ab hier noch verlässliche, nachvollziehbare, belegte Auskünfte einzelner IHKn zu Ergänzungen im Handbuch machen kann, möge das tun und ansonsten lieber seine Energie auf Lernen oder auf Zur_Ruhe_kommen konzentrieren. Bitte!

bimei

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