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Impressum, nur ab wann?


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Hallo Leute,

ab wann braucht man auf einer Seite ein Impressum?

Ich will ein Forum erstellen das für alle zugägnlcih sein soll. Ich will damit jedoch kein Geld Verdienen und keine Werbung drauf haben.

Brauche ich dann ein Impressum?

Auf einer anderen Domain die ich nur zum Email Versand nutze habe auf der HTML seite nur ein großes Willkommen stehen. Weiter gehts nicht.

Brauche ich dafür dann ein Impressum?

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Ich würde dir raten generell ein Impressum auf deine Seite zu stellen, auch wenn du keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehst.

Auch wenn nach § 6 Satz 1 TDG nur die Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste" ein Impressum führen müssen, gibt es doch immer wieder Abmahnungen gegen nicht gewerbliche Webseiten.

Aber das hätte dir Google auch verraten.

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Wieder mal ein Beispiel, warum der juristische Begriff "geschäftsmäßig" ziemlich schnell zu Missverständnissen führt!

Die beiden Begriffe "geschäftsmäßig" und "gewerbsmäßig/gewerblich" sind zwei völlig verschiedene Dinge! "Geschäftsmäßig" bedeutet in Deinem Falle, dass die Seite auf Dauer einen bestimmten Dienst (Teledienst) bereitstellt. Das tut sie selbst dann, wenn ihr Inhalt statisch ist, denn es wird ja eine Information bereitgestellt!

So gesehen ist fast jede Internetseite geschäftsmäßig und damit impressumpflichtig, es sei denn, sie dient nur Test- und Entwicklungszwecken.

Der einzige Grund, weshalb so viele Seiten noch ohne Impressum im Netz stehen, ohne eine Abmahnung zu bekommen ist der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter."!

Niemand stört sich an einer Selbstdarstellungsseite, in der z.B. ein unbedarfter AOL-Nutzer mit 1-2-3-Publish seine Eltern, seine Schwester und seinen Hund vorstellt.

Spätestens aber, wenn die Seite beginnt, in die Belange Dritter einzugreifen (z.B. Kauferfahrungsberichte mit Nennung von Markennamen oder auch Urlaubserzählungen mit lautstarkem Protest gegen den Veranstalter), könnte sich jemand an einer solchen Seite stören und nach genau solchen "Schwächen" suchen, um sie aus dem Netz zu juristeln.

Noch einen drauflegen würde ich in jedem Falle bei interaktiven Seiten (z.B. Foren und Chats), auch wenn sie noch so privat sind und der Kreis noch so klein ist! Hier sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die interaktiv durch User eingestellten Inhalte zunächst in deren Verantwortungsbereich liegt, bis eine angemessene Zeit zur Kontrolle der Beiträge verstrichen ist.

Eine totale Abwälzung der Verantwortung ist rechtlich nicht möglich! Du bleibst als Betreiber des Teledienstes dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb nicht gegen geltende Gesetze verstoßen wird!

Im Klartext heißt das, Du musst z.B. rassistische Beiträge entfernen und das Forum regelmäßig sichten um ggf. ausfällige User verwarnen oder sperren zu können!

Also der langen Rede kurzer Unsinn: Impressum immer, Rechtshinweise bei Interaktivität mehr als ratsam!

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Im Klartext heißt das, Du musst z.B. rassistische Beiträge entfernen und das Forum regelmäßig sichten um ggf. ausfällige User verwarnen oder sperren zu können!
Und auch das stimmt nicht mehr ganz mit den Tatsachen überein.

Man ist bereits dafür verantworlich, sobald diese Inhalte auf der eigenen Seite eingestellt sind. Aber dazu gab es vor kurzem (3 Wochen??) erst eine Diskussion und ein Urteil (bezüglich heise).

PS: Impressum, so wie es von Anbietern für Informationen nach Teledienstgesetz verlangt wird : Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon/-fax, elektronische Kontaktmöglichkeit (ich glaube, daß war es auch schon)

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Autsch, da hab ich echt daneben gelangt. :floet:

Das tun leider die meisten - oft sogar Volljuristen! Deswegen finde ich, wäre eine besser abgegrenzte Begriffswahl gut, die man auch als Laie nicht so leicht durcheinanderschmeißt.

Das berüchtigte Heise-Urteil sagt übrigens nicht aus, wie viele dachten, dass Heise eine "Vorzensur" betreiben muss. Es sollte lediglich klargestellt werden, dass man als Betreiber verantwortlich dafür ist, dass kein thematischer Wildwuchs entsteht. Konkret bedeutet das für den Anbieter, dass

- 1. er sich nicht damit herausreden kann, dass das Aufkommen an Beiträgen so groß ist, dass er nicht alle durchsehen kann. Er muss in dem Fall entweder einschränken oder mehr Personal beschäftigen, um zu gewährleisten, dass geltendes Recht eingehalten wird.

und

- 2. der Anbieter nicht die gesamte Verantwortung für den Inhalt der Beiträge auf die verfassenden User abwälzen kann - womöglich ohne deren Identitätsdaten (IP-Adresse) zu speichern. So hatten diverse rechts- und linksradikale Seiten versucht, derartige Inhalte stehen zu lassen mit dem Verweis auf die Verantwortlichkeit von Usern, die aber nur anonyme Nicknames sind. Geht auch nicht!

Man ist aber weiterhin nicht verpflichtet, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu sichten - wohl aber, ihn nachträglich zu löschen, sobald er gesetzeswidrig auffällt. Und dies muss man eben auch aktiv kontrollieren, nicht erst die Anzeige abwarten!

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Das berüchtigte Heise-Urteil sagt übrigens nicht aus, wie viele dachten, dass Heise eine "Vorzensur" betreiben muss. Es sollte lediglich klargestellt werden, dass man als Betreiber verantwortlich dafür ist, dass kein thematischer Wildwuchs entsteht. Konkret bedeutet das für den Anbieter, dass

[...]

Man ist aber weiterhin nicht verpflichtet, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu sichten - wohl aber, ihn nachträglich zu löschen, sobald er gesetzeswidrig auffällt. Und dies muss man eben auch aktiv kontrollieren, nicht erst die Anzeige abwarten!

Das Urteil sagt genau aus, dass der Betreiber für jeden Beitrag verantwortlich ist, sobald er erschienen ist. Also muss ein Betreiber die Beiträge prüfen. Am besten bevor sie online für alle zugänglich sind.

Genau darum geht es ja. Bisher war es so, dass du nur dann verantwortlich bist, wenn du davon weißt und nichts dagegen tust (als Verantwortlicher). Genau das ist im Heise Fall auch geschehen. Der Beitrag wurde nach beanstandung gesperrt. Das reichte dem Ankläger aber nicht und das LG Hamburg entschied zugunsten des Anklägers. Heise ist für alle Beiträge verantwortlich, sobald sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Aus diesem Grund geht Heise ja auch gegen dieses Urteil vor, weil es bedeuten würde, dass jeder, der so eine Plattform anbietet (z.B. das FI.de Forum) alle Beiträge vor der Veröffentlichung auf Legalität prüfen muss.

Und andererseits: Wie der Name des Gerichtes sagt, ist es nur für das (Bundes-)Land Hamburg zuständig. Für andere hat das erstmal noch keinerei Auswirkung. Und in Deutschland gibt es auch keine Präzedenzfälle, auf deren Basis andere Urteile gefällt werden. Es ist aber wohl eine unangenehme Tendenz, wenn das Urteil so bestehen bleiben sollte.

Zum Impressum kann ich nur auf folgenden Thread verweisen:

http://forum.fachinformatiker.de/webdesign/80415-webseiten-disclaimer.html

Da geht es am Ende auch um das Impressum.

Hier sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die interaktiv durch User eingestellten Inhalte zunächst in deren Verantwortungsbereich liegt, bis eine angemessene Zeit zur Kontrolle der Beiträge verstrichen ist.

Das ist ja wieder der berühmte Disclaimer ;) Und das stimmt so eben nicht. Nach dem Heise-Urteil bist du dafür verantwortlich, sobald er öffentlich ist. Ansonsten bist du nur dafür verantwortlich, wenn du davon weißt und nix dagegen tust. (Also sollte man zumindest regelmäßig das Forum kontrollieren (bzw. Moderatoren haben die das erledigen) oder das Gästebuch checken etc.)

Gefeit gegen eine Abmahnung ist man damit aber auch nicht. Man könnte nur dagegen vorgehen, was aber auch Kosten verursacht...

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Bislang ist das Heiseforum noch online, also gibt es auch keine einstweilige Verfügung, die die Verantwortlichkeit so festlegt. Soweit ich weiß gibt es eine Europarichtlinie für eben diese Fälle, dass jeder der an interaktiven Diensten teilnimmt, für seine eigenen Beiträge selbst verantwortlich ist und der Dienstbetreiber nur insoweit, dass er eine Durchsetzbarkeit dieser Verantwortung gewährleistet (also die IP speichert und für Moderation sorgt).

Ein Disclaimer befreit Dich also nicht von Deinen Pflichten, sonst könntest Du ihn ja auf's T-Shirt drucken und straffrei Banken ausrauben. :)

Was die Abmahnungen angeht, ist das im Moment ein politisch heißes Eisen! Gefeit davor ist man grundsätzlich nie, und es lassen sich private Anwender und kleine Firmen selten bis nie auf ein Verfahren ein. Auf diese Art sind schon unzählige private Seiten vom Netz "gemahnt" worden, auf denen man versucht hatte, eigene Erfahrungen mit bestimmten Artikeln zu veröffentlichen.

Man kann das eigentlich schon als Verstoß gegen das Schikaneverbot auslegen; jeder hat zwar prinzipiell das Recht, eine Abmahnung zu schreiben, aber das heißt noch lange nicht, dass er automatisch einen Anspruch auf seine Forderung hat.

Zusätzlich lassen manche dies gleich vom Anwalt machen, der seine Kosten dann auch sogleich mit in Rechnung stellt. Das ist erst Recht unzulässig und sollte auf keinen Fall bezahlt werden!

Aber viele vor allem private Anwender kriegen es dann mit der Angst zu tun, machen ihre (legale und legitime) Seite dicht und bezahlen sogar noch diese IMHO illegitime Aktion...

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Bislang ist das Heiseforum noch online, also gibt es auch keine einstweilige Verfügung, die die Verantwortlichkeit so festlegt. Soweit ich weiß gibt es eine Europarichtlinie für eben diese Fälle, dass jeder der an interaktiven Diensten teilnimmt, für seine eigenen Beiträge selbst verantwortlich ist und der Dienstbetreiber nur insoweit, dass er eine Durchsetzbarkeit dieser Verantwortung gewährleistet (also die IP speichert und für Moderation sorgt).

Ein Disclaimer befreit Dich also nicht von Deinen Pflichten, sonst könntest Du ihn ja auf's T-Shirt drucken und straffrei Banken ausrauben. :)

Ja, es ist noch online. Sagt ja auch keiner, dass es verboten ist. Außerdem haben die ja Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht.

...

"Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.

(Hervorhebung von mir)

Und zum Disclaimer... siehe hier, mehr sage ich dazu gar nicht mehr ;)

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Und zum Disclaimer... siehe hier, mehr sage ich dazu gar nicht mehr

:-)

Am liebsten habe ich auch den Spruch, dass man sich beim Seitenbetreiber melden möge, wenn man sein Urheberrecht beeinträchtigt sieht. Gerade bei Hobbyjuristen sehr beliebt.

Und natürlich der allgegenwärtige Haftungsausschluss für Links auf externe Seiten, den so gut wie jeder Seppl mitmacht...

Das ist halt die übliche Hysterie in einer "Schlimmstenfalls überflüssig"-Situation. Dann wird's eben lieber "mal schnell" reingeschrieben, bevor man dann tatsächlich belangt wird...

Übrigens ist das auch die beliebteste Werbemasche für alle Produkte, die in irgendeiner Form mit Kindern zu tun haben. Eltern gehen prinzipiell grundsätzlich "lieber auf Nummer sicher", oft sogar wenn sie wissen, dass es in diesem Fall wahrscheinlich Quatsch ist. ;)

Zum Urteil: Das wird mit fast absoluter Sicherheit aufgehoben, denn es verstößt wie gesagt gegen eine EU-Richtlinie für interaktive Medien, deren Charakter im bornierten Deutschland noch nicht ganz internalisiert wurde...

In der Gastwirtschaft ist ja auch der Wirt nicht dafür verantwortlich, wenn sich Gäste prügeln und selbst bei Großveranstaltungen muss man nur Vorkehrungen treffen, um das Risiko zu verringern.

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