Zum Inhalt springen

Wieviel Krankheitstage?


Surfer007

Empfohlene Beiträge

Und zwar, wieviel entschuldigte Krankheitstage in 3 Ausbildungsjahren als Fachinformatiker (Systemintegration) müsste man gefehlt haben, um zu einer Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden?

Das ist unterschiedlich je nach zuständiger IHK und ob es bspw. in der Prüfungsordnung derselben steht.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

Kannst Du Deine Aussage bitte belegen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

Genau, kannst du denn deine Aussage belegen?? Wo steht das genau usw.?

Oder wie soll die IHK, wie es "b3lz3bub" gesagt hat, rauskriegen?

PS: Ich rede von IHK Hannover.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, um ein bisschen Klarheit zu schaffen:

Der Ausbildende ist verpflichtet innerhalb einer Zeit x die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Ich verweise hier auf:

§6 Abs.1 sowie §39 Abs.1 BBiG

Anders ausgedrückt: Wenn ein Azubi während einer Ausbildungszeit von 3 Jahren an meinetwegen 6 Mnaten krank war, muss ich zunächst davon ausgehen, das die Inhalte in der vorgegebenen Zeit nicht vermittelt werden konnten. Desweiteren wird dieser Sachverhalt, zumindest von der IHK Dortmund, abgefragt. Mit anderen Worten: Ich muss bestätigen, dass der Prüfungsteilnehmer "fertig" ist. So, jetzt kommt der heikle Punkt;Fällt der Prüfungsteilnehmer durch, könnte er eventuell eine Schadensersatzklage einreichen, da ihm die erforderlichen Kenntisse und Fertigkeiten in der vorgesehenen Zeit nicht vermittelt wurden. Was würde ich also tun? Ihn nicht zur Prüfung zulassen.

Falls jemand andere Kenntnise hat, bitte belegen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also IHK Regensburg hat die Grenze von 2 Monaten!

Weil ich selber bei meinem Ansprechspartner drin war bei der IHK und mich persönlich erkundigt habe! Und die sagen... bei Nicht Chronisch Kranken 2 Monate... bei Chronisch Kranken 3 Monate! Wie sie das überprüfen ... das ist mir auch schleierhaft!

Ich vermute mal, dass die IHK diese Empfehlung an die Ausbildenden Betriebe heraus gibt, die letztendlich für die Einhaltung zuständig sind. Siehe meinen Post darüber!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke schon... das die IHK Mittel und Wege hat... an die Krankheitstage zu kommen! Denn umsonst gibts so eine Regelung nicht! Und wenn sie keine Kontroll-Möglichkeit hätten... bräuchten sie auch keine Regel! Denn welcher Betrieb will schon mit Fleiß seinem Azubi Steine in den Weg legen! Gibt sicherlich welche.... aber generell ist es nicht so!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke schon... das die IHK Mittel und Wege hat... an die Krankheitstage zu kommen! Denn umsonst gibts so eine Regelung nicht! Und wenn sie keine Kontroll-Möglichkeit hätten... bräuchten sie auch keine Regel! Denn welcher Betrieb will schon mit Fleiß seinem Azubi Steine in den Weg legen! Gibt sicherlich welche.... aber generell ist es nicht so!

Und wie stellst Du dir das vor? Alle Krankenkassen melden den IHK's die Krankendaten ihrer Mitglieder? Oder die IHK's fragen fordern bei den Krankenkassen die berühmten gelben Scheine ein? Oder noch besser; Die Ausbildungsbetriebe werden aufgefordert die Scheine der IHK zu übergeben? Wie wär's mit die IHK ruft den Ausbildungsbetrieb an und fordert Stichprobenartig die Krankenmeldungen? Bei mit hat noch keine IHK angerufen oder irgendetwas in der Art eingefordert. Würde sie es tun wüsste ich was zu tun wäre. Krankendaten von Versicherten gehören zu der letzte Bastion des Datenschutzes und das ist gut so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich könnte mir vorstellen... das Betriebe die Auflage haben... die Krankheitstage zu überwachen... und wenn die Krankheitstage mehr wie 2 Monate überschreiten... die IHK einzuschalten! Sowas könnt ich mir ganz gut vorstellen! Meinst ned auch?

Nein! Meine ich nicht. Zumindest gilt diese Aussage für die IHK Dortmund und den Beruf des FIAE und FISI.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist es denn sicher von wegen bei nicht chronisch Kranken 2 Monate und bei chronisch Kranken bei 3 Monaten !?

Wenn wirklich ja, ist das dann in Werktagen gezählt oder mit Wochenenden/Feiertagen/Urlaub?

Gruß,

Surfer007

PS: Ich rede speziell von IHK Hannover, also ob es auch da gilt, wenn es das mit 2 bzw. 3 Monaten stimmt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

also ich habe fast 4 Monate im Betrieb aufgrund eines sehr schweren Verkehrsunfalls gefehlt.

Soweit ich weiß steht aber meiner Zulassung zur Abschlußprüfung nichts im Wege, da ich ja die Zwischenprüfung mitgemacht habe im März. (Meine Lehrerin sage mir damals dass sei die einzige Vorraussetzung für die AP)

Ich werde mich aber mal bei mir im Betrieb nochmals nachfragen. Wenn ich was weiß schreib ich es mal hier rein.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht ganz korrekt. Laut §§43 BBiG ist zu einem das absolvieren der ZW erforderlich und zu anderem das zurücklegen der vorgesehenen Ausbildungszeit, die i.d.r bei 3 bzw 3,5 Jahren liegt (Ausnahmen wie verkürzen aussen vor!).

Zudem obliegt es laut §§49 der zuständigen Stelle, ferner dem Prüfungsauschuss, ob eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt.

Ergo die zuständige IHK kontaktieren und nachfragen. Die werden sicher mit solchen Fällen vertraut sein und wissen wie damit umzugehen ist.

Ein Regelfall, noch einen genauen Gesetzestext, wird es hier ganz sicher nicht geben. Von daher sind Spekulationen von max 3 Monaten Abwesenheit völlig aus der Luft gegriffen.

Aus eigener Erfahrung kann ich zudem noch beisteuern, dass ich während meiner 1. Berufsausbildung insgesamt ca. 80 Fehltage (entspricht ca 3-4 Monate) hatte und keinerlei Konflikte bzw Probleme zwecks der Zulassung auftraten.

Um genau zu sein hätte ich sogar verkürzen können...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergo die zuständige IHK kontaktieren und nachfragen.

Ich wüßte immer noch gerne, was die IHK damit zu tun hat. Auf legalem Wege dürfte sie kaum an die Krankheitstage des Auszubildenden kommen. Die Entscheidung, ob man mit vielen Fehltagen zur Prüfung zugelassen wird, liegt IMO eindeutig beim Ausbilder. Der sollte normalerweise am Besten einschätzen können, ob ein Azubi (egal ob mit oder ohne Fehltage) "reif" für die Prüfung ist oder nicht. Nicht umsonst muß er die Prüfungsanmeldung mit unterschreiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...