Georg_K Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Hallo, unsere Berufsschule bietet demnächst für uns Berufsschüler MSDNAA Lizenzen für einige MS Produkte wie Win XP oder Win Vista an. Soweit ich weiß ist MSDNAA doch dazu gedacht, dass Studenten oder halt Schüler während ihrer Studien/Ausbildungszeit diese Produkte auch zuhause nutzen können, unter dem Gesichtspunkt, dass sie keine kommerziellen Sachen damit machen dürfen. Die Frage die sich mir jetzt stellt.Ich bin bald fertig mit der Ausbildung. Angenommen ich würde mir eine MSDNAA Lizenz für XP besorgen, dürfte ich diese auch weiterhin nach Abschluss der Ausbildung privat, für nicht kommerzielle Zwecke nutzen oder nicht? Auf der englischen EULA Seite von Microsoft wurde ich nicht wirklich schlau aus dem Text. Ev. liegts auch einfach an meinen Englisch Kentnissen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße und eine besinnliche Adventszeit Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
julien88 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Yes, you can Quelle: Mein BS-Lehrer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Nein das geht definitiv nicht! Du müsstest damals zu Beginn etwas unterschrieben haben; dort stand auch drauf, dass du die Software nur bis zum Ende der Ausbildung benutzen darfst. Theoretisch müsstest du die Software dann von deinem PC löschen... theoretisch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
julien88 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Du müsstest damals zu Beginn etwas unterschrieben haben; dort stand auch drauf, dass du die Software nur bis zum Ende der Ausbildung benutzen darfst. Nein Mein BS-Lehrer hat uns die entsprechende Stelle in der Eula gezeigt, solange das privat und nicht komerziell genutzt wird, alles kein Thema. Nach Ende der Ausbildung wird der der Download Acci entzogen und das wars. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 du hast zu Beginn aber unterschrieben, dass du die Software nicht weiterbenutzen darf; das war zumindest vor 2 Jahren so.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg_K Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Das wir was unterschreiben müssen habe ich schon gehört. Dies bezog sich aber meines Wissens darauf, dass man die Lizenzen nicht missbraucht in dem man eine Lizenz auf mehreren Maschinen installiert u.ä. Auch hat man schon öfters im Netz gelesen dass diverse Leute 4 Jahre nach Ende des Studiums ihre Lizenzen immer noch aktivieren konnten. Wenn dies nicht erlaubt wäre, würde Microsoft diese Lizenzen doch sicher sperren oder? Viele Grüße Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
julien88 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 du hast zu Beginn aber unterschrieben, dass du die Software nicht weiterbenutzen darf; das war zumindest vor 2 Jahren so.. Unterschrieben habe ich gar nichts, habe die Lizenz seit diesem Jahr. Wie es davor war, kann ich natürlich nicht sagen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg_K Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Mein BS-Lehrer hat uns die entsprechende Stelle in der Eula gezeigt. Kannst du mir sagen, welche Stelle in der EULA du meinst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Zumindest war vor 2 Jahren neben dem Verbot der Mehrfachinstallation auch erwähnt, dass man die Software nach Ende der Ausbildung löschen muss. Anscheinend hat sich das jetzt ja geändert. Habt ihr Glück gehabt ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
julien88 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Kannst du mir sagen, welche Stelle in der EULA du meinst? Nein sry , habe die Stelle nicht im zusammenhang gesehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 OK, hab jetzt mal danach gesucht. Anscheinend haben sich die Bedingungen geändert: #Schulen, die ihre MSDNAA-Mitgliedschaft nicht verlängern, können die vor Ablauf der Mitgliedschaft installierte Software für die hier genannten Zwecke weiterverwenden. #Schüler, Lehrkräfte und Angestellte sind nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht berechtigt, MSDNAA-Software zu entleihen oder herunterzuladen http://www.msdnaa.net/emea/FullGerman_documentation.aspx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg_K Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Ok das klingt einleuchtend, aber was sagt dann dieser Paragraph aus? "• Nach Ablauf der Mitgliedschaft (sofern keine Verlängerung erfolgt) darf die MSDNAA-Software Schülern, Lehrern und Verwaltungsangestellten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Software, die vor Ablauf der Mitgliedschaft installiert wurde, darf für die in den Lizenzbestimmungen definierten Zwecke weiterverwendet werden." Das klingt für mich wie "Sobald du fertig mit der Ausb bist darfst du dein bereits installiertes XP noch nutzen, jedoch sobald du formatieren musst darfst du das XP nicht neu installieren!" sehe ich das richtig?Ich meine die Datenträger kann ich mir ja aber auch runtergeladena haben sprich ich habe weder "ausgeliehene datenträger" der schule noch muss sie mir zur Neuinstallation zur Verfügung gestellt werden da ich sie ja noch selbst auf CD habe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Also so ganz eindeutig ist das wohl irgendwie nicht. Ich würde es mal so auslegen, dass wenn man XP etc. mal runtergeladen hat, das auch so weiternutzen darf; nur man darf es nachher nicht mehr runterladen o.ä... also wenn weg dann weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 12. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2006 Ok das klingt einleuchtend, aber was sagt dann dieser Paragraph aus? darf für die in den Lizenzbestimmungen definierten Zwecke weiterverwendet werden." Welche Zwecke sind denn definiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Auch ich kenne das mit Anwendungen aus der MSDNAA nur so, dass man die Produkte nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums weiterbenutzen darf, jednoch eben nach wie vor keine kommerziellen Dinge damit treiben darf (klar). Und meines Wissens steht das genau so auch irgendwo in der Lizenzvereinbarung (EULA) und/oder den FAQ. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Code Poet Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Yep, das ist so. Man darf auch neu installieren. Das gilt auch z.B. für die Studentenversionen von Adobe/Macromedia. Die wollen natürlich nicht, dass sich ein Diplom-Designer im Studium für 99€ das Macromedia Studio und 249€ die Adobe CreativeSuite zieht und sich damit nachher als Designer selbständig macht. Wäre ja ein Verlust von fast 4000€! Auf der anderen Seite ist das Ziel natürlich, dass sich die schlauen Köpfe von morgen an die eigenen Produkte gewöhnen und dabei bleiben. Da hat sich nunmal gezeigt, dass es am besten geht, sie bei der Stange zu halten und dann zu greifen, wenn es um eigenen Verdienst geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Birdie-Wan Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 OK, hab jetzt mal danach gesucht. Anscheinend haben sich die Bedingungen geändert: #Schulen, die ihre MSDNAA-Mitgliedschaft nicht verlängern, können die vor Ablauf der Mitgliedschaft installierte Software für die hier genannten Zwecke weiterverwenden. #Schüler, Lehrkräfte und Angestellte sind nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht berechtigt, MSDNAA-Software zu entleihen oder herunterzuladen http://www.msdnaa.net/emea/FullGerman_documentation.aspx sobald du fertig mit der ausbildung bist, darfst du keine software mehr herunterladen (was ja dem erwerb gleich kommt), da du nunmal nicht mehr dazu berechtigt bist. die bereits vorhandene lizenz bleibt erhalten. habe noch eine lizenz von der uni und die läuft immer noch, muss zwar mittlerweile telefonisch aktivieren, aber kein problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.