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MSDNAA-Lizenzfrage


Georg_K

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Hallo,

unsere Berufsschule bietet demnächst für uns Berufsschüler MSDNAA Lizenzen für einige MS Produkte wie Win XP oder Win Vista an.

Soweit ich weiß ist MSDNAA doch dazu gedacht, dass Studenten oder halt Schüler während ihrer Studien/Ausbildungszeit diese Produkte auch zuhause nutzen können, unter dem Gesichtspunkt, dass sie keine kommerziellen Sachen damit machen dürfen.

Die Frage die sich mir jetzt stellt.Ich bin bald fertig mit der Ausbildung. Angenommen ich würde mir eine MSDNAA Lizenz für XP besorgen, dürfte ich diese auch weiterhin nach Abschluss der Ausbildung privat, für nicht kommerzielle Zwecke nutzen oder nicht?

Auf der englischen EULA Seite von Microsoft wurde ich nicht wirklich schlau aus dem Text. Ev. liegts auch einfach an meinen Englisch Kentnissen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße und eine besinnliche Adventszeit

Georg

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Du müsstest damals zu Beginn etwas unterschrieben haben; dort stand auch drauf, dass du die Software nur bis zum Ende der Ausbildung benutzen darfst.

Nein

Mein BS-Lehrer hat uns die entsprechende Stelle in der Eula gezeigt, solange das privat und nicht komerziell genutzt wird, alles kein Thema.

Nach Ende der Ausbildung wird der der Download Acci entzogen und das wars.

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Das wir was unterschreiben müssen habe ich schon gehört. Dies bezog sich aber meines Wissens darauf, dass man die Lizenzen nicht missbraucht in dem man eine Lizenz auf mehreren Maschinen installiert u.ä. Auch hat man schon öfters im Netz gelesen dass diverse Leute 4 Jahre nach Ende des Studiums ihre Lizenzen immer noch aktivieren konnten. Wenn dies nicht erlaubt wäre, würde Microsoft diese Lizenzen doch sicher sperren oder?

Viele Grüße

Georg

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OK, hab jetzt mal danach gesucht. Anscheinend haben sich die Bedingungen geändert:

#Schulen, die ihre MSDNAA-Mitgliedschaft nicht verlängern, können die vor Ablauf der Mitgliedschaft installierte Software für die hier genannten Zwecke weiterverwenden.

#Schüler, Lehrkräfte und Angestellte sind nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht berechtigt, MSDNAA-Software zu entleihen oder herunterzuladen

http://www.msdnaa.net/emea/FullGerman_documentation.aspx

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Ok das klingt einleuchtend, aber was sagt dann dieser Paragraph aus?

"• Nach Ablauf der Mitgliedschaft (sofern keine Verlängerung erfolgt) darf die MSDNAA-Software Schülern, Lehrern und Verwaltungsangestellten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Software, die vor Ablauf der Mitgliedschaft installiert wurde, darf für die in den Lizenzbestimmungen definierten Zwecke weiterverwendet werden."

Das klingt für mich wie "Sobald du fertig mit der Ausb bist darfst du dein bereits installiertes XP noch nutzen, jedoch sobald du formatieren musst darfst du das XP nicht neu installieren!"

sehe ich das richtig?Ich meine die Datenträger kann ich mir ja aber auch runtergeladena haben sprich ich habe weder "ausgeliehene datenträger" der schule noch muss sie mir zur Neuinstallation zur Verfügung gestellt werden da ich sie ja noch selbst auf CD habe...

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Auch ich kenne das mit Anwendungen aus der MSDNAA nur so, dass man die Produkte nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums weiterbenutzen darf, jednoch eben nach wie vor keine kommerziellen Dinge damit treiben darf (klar). Und meines Wissens steht das genau so auch irgendwo in der Lizenzvereinbarung (EULA) und/oder den FAQ.

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Yep, das ist so. Man darf auch neu installieren. Das gilt auch z.B. für die Studentenversionen von Adobe/Macromedia.

Die wollen natürlich nicht, dass sich ein Diplom-Designer im Studium für 99€ das Macromedia Studio und 249€ die Adobe CreativeSuite zieht und sich damit nachher als Designer selbständig macht. Wäre ja ein Verlust von fast 4000€!

Auf der anderen Seite ist das Ziel natürlich, dass sich die schlauen Köpfe von morgen an die eigenen Produkte gewöhnen und dabei bleiben. Da hat sich nunmal gezeigt, dass es am besten geht, sie bei der Stange zu halten und dann zu greifen, wenn es um eigenen Verdienst geht.

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OK, hab jetzt mal danach gesucht. Anscheinend haben sich die Bedingungen geändert:

#Schulen, die ihre MSDNAA-Mitgliedschaft nicht verlängern, können die vor Ablauf der Mitgliedschaft installierte Software für die hier genannten Zwecke weiterverwenden.

#Schüler, Lehrkräfte und Angestellte sind nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht berechtigt, MSDNAA-Software zu entleihen oder herunterzuladen

http://www.msdnaa.net/emea/FullGerman_documentation.aspx

sobald du fertig mit der ausbildung bist, darfst du keine software mehr herunterladen (was ja dem erwerb gleich kommt), da du nunmal nicht mehr dazu berechtigt bist. die bereits vorhandene lizenz bleibt erhalten.

habe noch eine lizenz von der uni und die läuft immer noch, muss zwar mittlerweile telefonisch aktivieren, aber kein problem.

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