um deinen Anspruch auf ALG aufrecht zuerhalten musst du jeder Zeit, innherhalb eines Tages, für die BA erreichbar sein. Das ist nicht gegeben wenn du nicht an deinem Wohnort bist. Du kannst aber bei deinem Arbeitsamt, dich für eine gewisse Zeit von der Pflicht der Ortsanwesenheit befreien lassen. In den ersten 3 Monaten nur im begründeten Einzellfall und ich denke in den Urlaub fahren gilt da nicht.
siehe --> http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/berlin_brandenburg/901/importierter_inhalt/pdf/Presseinformation_45_2003_Urlaub_fuer_Arbeitslose.pdf