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Mataina

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Alle Inhalte von Mataina

  1. @Nostro Beginnt Dein Nachname zufällig mit einem Buchstaben, der im Alphabet vor "E" kommt oder gleich "E" ist? Ich habe so langsam das Gefühl, dass zumindest die Münchener in alphabetischer Reihenfolge eingeladen werden. Bin ein "E" und bin am 21ten dran. Somit die Zweite aus meiner Klasse :-(
  2. Was verstehst Du (oder die IHK) denn unter "extern"? Dass Du den Betrieb wechselst oder was ganz was anderes machst und einfach in einem halben Jahr nochmal antrittst? Weil weiter oben steht was von "extern nachholen"... wenn nicht geschafft "in einem halben Jahr" nochmal... *verwirrung* Und wie schaut's dann mit der Projektarbeit aus? Dafür brauche ich ja den Betrieb? Hm...
  3. Richtig, die Seitenanzahl darf nicht erweitert werden (gut, wäre man pingelig, reißt man eine Seite raus und klebt seine eigene rein *g*); man darf aber, wie glaub ich oben erwähnt, bspw. ein Zettelchen irgendwo draufkleben. Wobei ich mir das prinzipiell echt gut überlegen würde.... da is doch sooo viel Platz im IT-HB!
  4. Ja das meinte ich mit grundlegenden Sicherheitskomponenten Und dann halt noch so schwammige Antworten (auf diese schwammigen Fragen) wie zB Zugriffsregelungen sorgfältig ausfällen, SSL-fähiger Server, regelmäßig Zugriffe testen, nur serverseitige Komponenten verwenden. In irgendeinem Prüfungsforum hier war aber auch ein guter Link dazu (glaube in "Prüfung allgemein").
  5. Bitte. IT-Verantwortliche... da weiß ich ehrlich gesagt nicht, was Du genau meinst. Zur Serversicherheit fallen mir jetzt spontan nur dedizierte Server ein und grundlegende Netzwerksicherheit...
  6. [quote= Das heisst: "Lose darf nix sein, einkleben darf mann soviel man will"........ QUOTE] Oh fein, dann kleb ich mir jetzt noch 5 weitere Bücher an mein IT-Handbuch und vielleicht kann ich ja einen IT-Crack dazu überreden, sich etwas Uhu an den Kopf zu schmieren und sich ans IT-HB zu kleben
  7. Bilanz: http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz
  8. Hallo, schau mal ein paar Threads weiter unten, da wurde diese Aufgabe ausführlichst diskutiert :-) Aber richtig, Du musst bei "3" gucken, weil er "3" Kinder hat. Die Werte wie 0,5 etc. sind für den Fall, dass Herr X geschieden ist oder so...
  9. Also "Kollektiv" bedeutet ja so viel wie "Gemeinschaft", wenn ich mich nicht irre. Das kolletive Arbeitsrecht umfasst somit alle Rechte der Gemeinschaft. Und diese hat das Recht auf: - Tarifverträge (bzw. Einhaltung der Bestimmungen darin; Tarifautonomie), - Arbeitskampf (aber nicht während der Laufzeit eines Tarifes) und - Mitbestimmung im Unternehmen. Individualarbeitsrecht bestimmt das Verhältnis eines Mitarbeiters zum Unternehmen, also wenn ein besonderer Vertrag ausgehandelt wird (bspw. im Gegensatz zum Rest arbeitet Frau X. nur 3d/Woche oder so...). In der Hinsicht ist dann aber wieder zu beachten, dass Frau X. auf jeden Fall Anspruch auf die ihr im Tarifvertrag zugesicherten Inhalte hat. PS.: In welcher Prüfung wurde das so o.ä. denn mal gefragt?
  10. Tja, BWL, das leidige Thema... so trifft man sich wieder :-)
  11. Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Dem steht als zweiter Teilbereich des Arbeitsrechts das Individualarbeitsrecht gegenüber.
  12. Heureka - dann klappt's auch wieder mit dem Ergebnis :-) War nur leicht verwirrt, weil in einer anderen Aufgabe klar drin stand "... hat 3 Kinder...". Super, Danke Dir!
  13. Hallo zusammen, wieder einmal ist mir die tolle Gehaltsrechnung im WiSo-Teil ein Rätsel... :confused: Aufgabenstellung: Mitarbeiter K.W., Steuerklasse III, 1, keiner Religionsgemeinschaft angehörend, erhält bei ... ein mtl. Bruttogehalt von 4835,00 DM. Ermitteln Sie das Nettogehalt... KV: 13,9% PV: 1,7% RV: 19,1% AV: 6,5% Mein Rechenweg: - Insgesamt 20,6% Versicherungsbeiträge ---> 996,01 DM - Lohnsteuer laut Tabelle ---> 340,16 DM - Sozi laut Tabelle ---> 6,83 DM Ergo: 4835 - 996,01 - 340,16 - 6,83 = 3492 DM Rauskommen soll aber: 3498,83 DM Weiß vielleicht jemand, wo mein Fehler liegt? Zudem ist mir nicht klar, was in der Aufgabenstellung diese "1" ("...Steuerklasse III, 1, keiner...") bedeuten soll? Vielen Dank für Eure Hilfe!
  14. Also was Du genau über Projektmanagement wissen solltest, findest Du im Rahmenlehrplan. Erklärungen der einzelnen Begrifflichkeiten findest Du bspw. unter http://www.projektmaganzin.de/glossar/index.html .
  15. Dir denken "****, hätt' ich das bloß besser gelernt!" :-) Ne Schmarrn, also ich schreib meist auch immer mehr als gefordert hin. Wenn es die Zeit zulässt mach ich das vielleicht auch in der AP. Aber man kann ja nich verlangen, dass die Leute sich dann die richtigen Aufgaben selbst raussuchen. Das gibt's ja nirgendswo (wo ich schon war *g*).
  16. Meines Wissens werden, wenn bspw. 2 Merkmale verlangt sind und Du bspw. 5 angibst, die ersten 2 gewertet. Wenn die ersten 2 Merkmale von Dir falsch sind und die restlichen 3 richtig, dann sammelst Du bei der Aufgabe natürlich keine Punkte. ... spart doch auch Zeit, wenn man "nur" die geforderten Merkmale angibt?
  17. Na Spitze, was'n das für ein Spruch? :confused: Also ich persönlich würd's nicht machen. Am Anfang vom Buch sind doch 2, 3 fast leere Seiten und die Seiten vor jedem Kapitel sind meist auch fast leer. Da sollte doch einiges hinpassen :-)
  18. Eingeklebte Blätter bestanden sie Dir, könnte ich mir gut vorstellen. Denn prinzipiell ist es ja ein loses Blatt, an dem etwas Uhu klebt :-) Abhilfe: schaff' Dir das neue IT-HB zu und mach nur schriftliche Ergänzungen.
  19. Ja ich hab auch am DI Prüfung, freiwillig beschäftige ich mich nicht mit sowas :-) Also mal zum Kinderfreibetrag allgmein: "Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs durch Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes oder Kindergeld berücksichtigt." Mit der Scheidung und den halben Kindern liegst Du schon richtig, aber auf der Seite vom Bundesfinanzministerium sagen die, dass man eben die Hälfte vom Kindergeld kriegt, wenn man zB in Scheidung lebt. Allerdings hört sich für mich Kinderfreibetrag nach einem gewissen Betrag an, den ein Steuerzahler abhängig von der Kinderzahl nicht zu versteuern hat. Also so á la "ich schreibe mein Kind von der Steuer ab" :-) ------------------------ Was mir gerade auffällt: PÖNK rechnet oben mit den Kinderfreibetrag für 1,5 Kinder! Warum?
  20. Schon.. vielleicht lesen wir die Tabelle falsch. Denn bei der Sache mit den Kindern bin ich mir nicht sicher - diese 0,5 Werte stören mich. Aber vielleicht kommt ja mal ne Aufgabe "Herr XY hat 2,5 Kinder (und eine halbe Ehefrau)"
  21. 1. Antwort: Recycling (Wiederverwendung / Recycling) 2. Antwort: Ja stimmt beides. Aber nicht "in den letzten Wochen", sondern sie darf sechs Wochen vor der geplanten Entbindung nicht ausgebildet werden. Ist bei der Azubine genau das gleich wie bei einer "normalen" Frau.... sechs vor, acht nach. Allerdings darf die "normale" Frau, mit ausdrücklicher Genehmigung ihrerseits dennoch beschäftigt werden (aber mit Ruhepausen etc.). Diese Genehmigung kann sie natürlich jederzeit widerrufen. Ob das bei der Azubine auch so ist, weiß ich nicht - glaub ich jetzt aber nicht...?
  22. Hi, ich glaub ich bin jetz total bescheuert Mit den LSt. bin ich einverstanden, aber nicht mit KiSt und SoZi. Denn wenn ich mein Fingerchen in Spalte 2 in die Zeile I, IV lege und soweit nach rechts fahre, bis ich in der Spalte 3 (Zahl der Kinderfreibeträge) bin, dann sehe _ich_ da: Kirchensteuer: 8,91 SoZi: nix Ich geh' wohl mit der Tabelle irgendwie falsch um? :mod: Vielleicht kann mir jemand helfen.
  23. Ups, Tatsache. :floet: Sorry, hatte gestern das letzte Mal im Forum nach Antworten zu dieser Frage gesucht.

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