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In dem du es nicht über eine TTable machst (geht vielleicht auch damit wie ich es meine, aber mit eine Table hab ich noch nie viel gemacht) sondern über eine Abfrage (TQuery)... denke mal du nimmst Delphi <= 5 und die BDE... Dann nimmst du ein Feld Index zu deiner Tabelle dazu. Zuerst bestimmst du die maximale anzahl von Fragen: SELECT MAX(Index) FROM Fragen Dann bestimmst du eine Zufallszahl > 0 und < Max(Index) Über diese Zahl greifst du dann auf die Tabelle zu und merkst dir den Index SELECT Frage FROM Fragen WHERE INDEX = x (wobei x die Zufallszahl ist) Merken kannst du das über ein Set of Byte. So sind allerdings maximal 255 Fragen zulässig. EDIT: Mit einem Filter geht es vielleicht auch über eine TTable. Zufallszahl bestimmen, Filter löschen, Filter entsprechend der Zufallszahl setzen.
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[eBay] von dem würd ich nix' kaufn...
geloescht_JesterDay antwortete auf Schlaubi's Thema in Small Talk
Ich denke er sagt schon die Wahrheit. Er lief immer einwandfrei, bis er daran rumgebastelt hat und beim Aufsetzen des Lüfters den Kern zerbrochen hat Er sagt ja nix von "er läuft immernoch einwandfrei". Er hofft wohl das er einen Dummen findet der das Ding kauft. -
Wenn du Glück hast, hab ich daheim noch ein kleines Programm das ich mal geschrieben habe. Man wählt eine IP Adresse aus und gibt einen Text ein, dieser wird per NetSend verschickt. Die Adresse kann man von Hand eingeben oder eine Liste der Computernamen anzeigen lassen (nur Windows-Netzwerk). Getestet mit 2 Rechnern, sollte aber auch mit mehr gehen. Ich kann mal daheim nachsehen... wenn ich es finde kann ich es dir mal schicken.
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[Delphi] Position eines Pictures einnehmen
geloescht_JesterDay antwortete auf BillyBoy84's Thema in Delphi/RPG+CL/Sonstige
Also wegen der neuen Position... um z.B. von 1 auf 7 zu kommen bei einem Wurf von 6 merkst du dir einfach wo die Figur gerade ist. Einfach über eine globale VAriable, elegant über eine Spielfigur-Klasse. Array: Type TPosRec = record X, Y: Integer; end; TArPos = Array[1..39] of TPosRec; var arPos: TArPos; Position5.Left: arPos[5].x; Position5Top: arPos[5].y; -
[Delphi] Position eines Pictures einnehmen
geloescht_JesterDay antwortete auf BillyBoy84's Thema in Delphi/RPG+CL/Sonstige
Dass kommt darauf an wie du die Positionen angelegt hast. Ich gehe jetzt mal vom einfachsten Fall aus, 39 Quadrate nebeneinander. Alle Quadrate haben die Seitenlänge 20 Pixel. Anfangen tust du bei Pixel 1. Also Position 1 geht von Pixel 1 bis Pixel 20. die Y-Position ist fest, da die Quadrate nebeneinander liegen. Wenn das Bild für die Figur auch 20x20 Pixel gross ist ist die Position der figut für Spielposition 1 also: 1 | 10 (wenn 10 der Y-Wert ist) An die Position der Figur kommst du mit: (Spielposition - 1) * 20 + 1 Also Position 5: (5 - 1) * 20 + 1 = 4 * 20 + 1 = 81 Y-Position ist immer 10. Das ganze musst du jetzt nur an deine Vorgabe anpassen. Und zur Not (wenn unregelmäßig) die Spielpositionen in einem Array speichern. (oder wenn du einfach zu faul bist für anderes) -
Eigene komponente verwendet JPEG,aber auch Vcl50.bpl Problem
geloescht_JesterDay antwortete auf Icemanemp's Thema in Delphi/RPG+CL/Sonstige
hm... das klingt für mich so, als wenn eine Komponente in der Unit JPEG gleich heisst wie eine in einer unit im Package vcl50. Also mit Delphi7 hate ich keine Probleme die Unit zu verwenden. Bist du sicher, das das mit D5 funktioniert? Könnte es sein, das der Name deiner Komponente nicht eindeutig ist? Wenn du den Quelltext hast könntest du mal die Namen dort ändern... Das sind nur Möglichkeiten die du mal probieren kannst, keine klare Lösung. Aber dein Problem ist auch recht unklar. -
Du darfst dir nur eine Kopie erstellen, sofern es sich um eine richtige Musik CD handelt (also keine mit Kopierschutz). Das mit dem Kopie vernichten wenn das Original nicht mehr vorhanden ist kommt ja von software, da kauft man ja eine Lizenz anders als bei Musik. Wie es da jetzt genau aussieht kann ich dir nicht sagen, würde aber sagen es ist nicht ok. Die Privatkopie war ja bisher nicht gesetzlich garantiert, es war nur in der Rechtsprechnung so, dass sie akzeptiert wurde (in begrenztem Umfang). Neuerdings ist sie ja im Gesetz (soweit ich das verstanden habe).Die genaue Auslegung wann es unter Privatkopie fällt und wann nicht kann ich dir nicht nennen. Nur das es im allgemeinen eine Kopie für dich als Besitzer der CD ist oder aber für deine Freunde (in der Grössenordnung 5-6 Kopien). Was passiert wenn du eine legale Kopie besitzt und dann nicht mehr im Besitz des Originals bist müsste dir ein Gericht beantworten Da du allerdings kaum noch Musik-CDs kaufen kannst (von den großen Labels gibt es eigentlich keine mehr) hat sich oft die Frage von selbst beantwortet, da es sich dann nicht um eine legale Kopie handelt.
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Genau, _Ich_ hätte sie doppelt. Das ist die sog. Privatkopie. Und die ist ja nach dem neuen Urheberschutzgesetz erlaubt, sofern dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Ich sehe kein Problem eine MP3 CD aus einer Musik CD zu erstellen um sie z.B. im Auto zu nutzen bzw. eine CD zu kopieren um sie im Auto zu nutzen. Wie gesagt, sofern es sich um eine Red-Book CD handelt. Nach der Rechtssprechnung spricht auch nichts dagegen, diese Kopie bzw. MP3 CD an deinen Freund zu geben. Was du gelesen hast bezog sich wohl auf mit Kopierschutz versehene Scheiben. In dem Fall ist es nach dem Gesetz verboten. Allerdings sagt das Gesetz ja was von einem "wirkungvollen" (oder so ähnlich) Kopierschutz. Da es aber CD-Laufwerke gibt, die sich daran garnicht stören bzw. dieser "Schutz" darin besteht, dass beim Einlegen über den Autostart (der muss aktiviert sein und es muss Windows sein) ein Player gestartet wird muss erst ein Gericht entscheiden was ein solcher Schutz ist.
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[Delphi] Daten von Form1 zu Form2 übetragen
geloescht_JesterDay antwortete auf BillyBoy84's Thema in Delphi/RPG+CL/Sonstige
Nur noch eine Anmerkung dazu von mir Ja, er könnte es z.B. im Konstruktor übergeben, ist aber unschön. Für einen Wert ist es Ok (wenn er allgemein und immer im Form2 gebraucht wird). Bei 3 oder mehr wird es sehr unschön, wer will schon ein Create das sich über 2-3 Zeilen hinzieht? Richtig objektorientiert macht man es zum einen über Methoden. Also ich hab genau eine Funktion/Prozedur für die ich den Wert brauche. Diese Funktion deklariere ich mit dem entsprechenden Parameter und voila. Beispiel: TForm1 = class(TForm) private public procedure MyMethod(AValue: Integer); end; var Form1: TForm1; [b]Aufruf:[/b] Form1.MyMethod(4); Auch hier gilt, ist ok für ein (zwei) Parameter, bei mehr wird es unschön. Wie mache ich es (objektorientiert) schön mit vielen Parametern? Dazu bieten sich Properties an. Beispiel dazu: Form1 = class(TForm1) private FWert1, FWert2, FWert8: Integer; public function AddiereWert1BisWert8: Integer; property Wert1: Integer read FWert1 write FWert1; property Wert2: Integer read FWert2 write FWert2; property Wert8: Integer read FWert8 write FWert8; end; var Form1: TForm1; [...] Ergebnis: Integer; [b]Aufruf:[/b] Form1:= TForm1.create(self); Form1.Wert1:= 2; Form1.Wert2:= 4; Form1.Wert8:= 5; Ergebnis:= Form1.AddiereWert1BisWert8; [i]Ergebnis = 11[/i] Das ist nicht so 100% objektorientiert, also es werden keine Getter- und Setter-Methoden verwendet. Aber selbst im Delphi Quellcode findet man sowas Nurmal für alle die es nicht wissen: Im Beispiel oben werden properties definiert und gesagt, bei Lese (bzw. Schreibzugriff) direkt aus der Veriable FWertX zu lesen bzw. direkt dahin zu schreiben. Anstelle der Variable hiner read (write) sollte man (um es 100% korrekt zu machen) eine Funktion (bzw. eine Prozedur) angeben, die den Wert der Variable ausliest (bzw. einen Wert daran übergibt) und man von aussen somit keinen direkten Zugriff auf eine Variable in der Klasse hat. Man kann dabei Prüfungen u.ä. ausführen oder auch andere Dinge tun (z.B. ein Event auslösen oder so). Manchmal würde eine Getter-Funktion aber nicht anders aussehen als private FWert1: Integer; public function GetWert1: Integer property Wert1: Integer read GetWert1; end; { Implementation } function TForm1.GetWert1: Integer; begin Result:= FWert1; end; In solchen Fällen ist man einfach faul und weisst FWert1 gleich zu. So, das war eine kurze Lehrstunde Natürlich geht es auch so wie oben schon beschrieben, diese Methode ist aber allgemeiner und lässt sich für alle Klassen (nicht nur Formulare) verwenden (und ist ausserdem "eleganter") -
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hm, schlechte Nachricht für dich
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Entweder du findest eine offizielle Seite auf der das steht, oder du wartest 30-40 Jahre sind es glaub ich bis das Urheberrecht nicht mehr gilt, kann ich aber nicht genau sagen. Edit: Im Zwiefel gilt: Es ist illegal.
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Sofern sie nicht vom Rechteinhaber freigegeben sind ( oder schon so alt sind, dass das Urheberrecht aufgehoben ist - in den USA wurde das ja letztes Jahr wieder verlängert, weil es für die Ur-Mickey Maus abgelaufen wäre) darfst du das nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter (die Klagen der MI beziehen sich IMHO vorallem auf Charts u.ä.)
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Wäre mir aber neu, dass man von seinen CDs für sich selbst keine MP3s (o.ä.) ziehen darf, sofern die CD nicht kopiergeschützt ist. Ansonsten ist es auch eine Auslegungssache ab wann ein kopierschutz "funktionsüchtig" ist und man ihn umgeht, wenn das CD-Laufwerk nicht auf den Schutz reagiert. Aber das werden wohl Gerichte entscheiden. Kannst du belegen, dass MP3s illegal sind? (Ich beziehe deine Aussage jetzt mal darauf, ansich sagst du das z.B. Zip-Archive illegal sind. Somit auch eine Windows-CD, da die Daten dort komprimiert sind)
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hm... ok. Ich würde mich aber nicht im Zweifel darauf verlassen. Wenn du mit dem Gesetz in Konflikt kommst (also ich meine anzeige, Gerichtsverhandlung usw.) dann haben sie dich ja irgendwie erwischt. Wenn du dir nur die (nichtkopiergeschützten) CDs von deinem Freund ausleihst und MP3s davon ziehst wird es dazu kaum kommen. In dem Fall wird also auch dein Rechner beschlagnahmt sein. Darauf sind dann Programme wie Kazaa o.ä. enthalten. Die freigegebenen Ordner dort sind die Ordner in denen sich deine MP3 Dateien befinden. Und selbst wenn die Ornder andere sind, vergessen werden die Programme dann vom Richter trotzdem nicht. Sprich, diese "Gesetzeslücke" ist IMHO keine wirkliche, da sie dir nur in dem Fall etwas bringt wo dir das Gesetz egal sein kann.
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Stimmt so nicht, nach dem neuen Urheberrechtsgesetz sind Donwloads illegal sofern sie nicht aus eindeutig legalen Quellen stammen. Eine Tauschbörse, bei der Musik angeboten wird ist offensichtlich nicht legal, da der "Anbieter" auf jeden Fall nicht die Rechte an dem angebotenen Stück hat. Einfach davon ausgehen, dass ein Musikstück vom Rechteinhaber freigegeben ist darfst du nicht. Also entweder du weisst das es freigegeben ist, dann darfst du es runterladen. WEnn du es nicht eindeutig weisst darfst du das nicht. (P.S. Ich würde dein Referat nochmal überarbeiten )
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Also für mich hört sich das sehr nach Drücker-Methoden an. Wie kann ein Gesetz verlangen, dass du Leistungen von anderen einkaufst, die du auch selber vornehmen kannst? Das wäre ja als wenn eine softwarefirma verpflichtet würde Software bei der Konkurrenz zu kaufen und keine Eigenentwicklungen zu nutzen. Das ist meine Meinung. Zu den Gesetzen können sie dir bestimmt was sagen. Das hätte ich auch gleich gefragt. Wenn sie schon davon erzählen sollten sie doch zumindest wissen um welches Gesetz es sich handelt. "Die Gesetze" ist ein bisschen sehr allgemein und wenn sie nichts genaueres wissen würde ich gleich "Tschüss" hinterher sagen. Was sie meinen könnten: Die Lagerung der Bänder müsse an einem sicheren Ort, vielleicht auch ausser Haus(?) geschehen. Wobei ein entsprechend sicherer Raum im Gebäude (gegen Brand und Einbruch usw. gesichert - hatten wir früher bei unserer "Mutter" RIP) reichen müsste. Ansonsten lagert ihr die Bänder eben bei einer Bank. Tun wir auch, zumindest den aktuellen Teil.
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War der Ami nun auf dem Mond oder wie seht Ihr das???
geloescht_JesterDay antwortete auf HBegga's Thema in Small Talk
Ich würde ja dazu jetzt Pearl-Harbour, um die amerik. Öffentlichkeit für einen Kriegseintritt zu gewinnen, Golf-Von-Tonkin-Vorfall um Nord-Vietnam den Krieg zu erklären und Operation Northwoods, um Kuba angreifen zu können (damals lebte Kennedy aber noch) sagen. Das ganze würde aber wohl zu politisch werden, also lass ich das mal (ausserdem ist es ja absolut OT) -
Verschärfte Sicherheitsmassnahmen in den USA
geloescht_JesterDay antwortete auf Haui's Thema in Small Talk
Als Bewohner der EU kannst du das (noch?) tun ohne gescannt zu werden. Vorraussetzung: Du bleibst weniger als 90 Tage. (Dann brauchst du ja auch kein Visum) -
War der Ami nun auf dem Mond oder wie seht Ihr das???
geloescht_JesterDay antwortete auf HBegga's Thema in Small Talk
Einfach noch ein Jahr warten, das wissen wir was stimmt: China plant Landung auf dem Mond Wenn da nix ist werden die es "sehen" -
Verschärfte Sicherheitsmassnahmen in den USA
geloescht_JesterDay antwortete auf Haui's Thema in Small Talk
Und wenn du wieder raus willst musst du das ganze wieder machen Man will damit feststellen, ob du dein Visum überzogen hast! Wenn ich irgendwo mit einem Visum eingereist bin bekam ich nen Stempel mit Datum in den Pass, ist es so schwer damit festzustellen ob du zu lange da bist?? Naja, is OT und gehört ja eigentlich nicht hier hin... -
Du bekommst wenn du bezahlst eine Quittung. Diese Quittung musst du einfach zum nächsten Arzt mitnehmen und dort nichts mehr bezahlen. Es handelt sich nur nach dem Gesetz und den Medien um eine Praxisgebühr. Die Empfänger der Gebühr sind die Krankenkassen, nicht die Arztpraxis. Und du musst nur einmal pro Quartal 10Euronen bezahlen, egal welche Praxis. Ich fände es daher nciht falsch das ganze auf der Karte zu vermerken. Mit gläserner Patient hat das nichts zu tun, es wird ja nur festgehalten, dass derjenige in einem Quartal schon beim Arzt war, worauf die Quittung ja auch schliessen läßt. Ausserdem solltet ihr alle Rechnungen bei vom Arzt verschriebenen Meidkamenten sammeln. Wenn die Selbstbeteiligung am Ende des Jahres nämlich einen gewissen Betrag des Einkommens übersteigt kann die Differenz von der KK zurückverlangt werden. Beim Finanzamt kann es dann auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Es mag ja ganz sinnvol sein, dass damit Leute, die wegen jedem furz zum Arzt rennen gebremst werden sollen. Es gibt aber andere, die müssen zum Arzt und somit auch wenn es ihnen blendend geht immer wieder 10 Euro bezahlen. Ich rede dabei von Frauen, die z.B. die Pille nehmen. Die müssen auf jeden Fall immer wieder zur Untersuchung, und da es sich nicht um Vorsorge handelt müssen sie dafür auch bezahlen, auch wenn sie sonst das Jahr über kerngesund sind.
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Um was geht es denn da? Kannst du uns (mich?) mal aufklären?
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Aenderung im TKG: Speicherung von Verbindungsdaten
geloescht_JesterDay antwortete auf dummabua's Thema in Security
Eine Studien aus GB (das Kameraland schlechthin!) besagen, das dieser Effekt nicht immer eintritt und meisst auch nur im Anfangszeitraum, wenn jeder über die Kameras spricht. Natürlich werden immer nur die Teile angeführt, wo Verbrechen zurückgegangen sind. Es gibt aber auch bereiche, die kameraüberwacht sind, und bei denen z.B. der Anteil an Gewaltverbrechen anstieg. Ausserdem besagen Statistiken, das Verbrechen vermehrt in nicht kameraüberwachten Bereichen verübt werden. Das einzige was eine Überwachung wirklich bringt, ist ein _Gefühl_ von Sicherheit. Sei mal ehrlich, wo würdest du lieber Nachts entlanglaufen: Ein dunkler, kameraüberwachter Platz, oder ein gut ausgeleuchteter Platz? Garantiert ist dieser Effekt nur in deinem Kopf... Ach ja, wenn Plätze kameraüberwacht sind glaubt jeder, er braucht bei einem Verbrechen nciht zu helfen, es wird ja von den Kameras aufgezeichnet und die Polizei wird gleich hier sein. Es ist heute schon schwer genug Menschen zu finden die dir helfen würden (Zivilcourage)... -