Sorry Crash, aber das sind Dinge die nicht individualvertraglich geregelt werden können.
Hier kommen zusammen:
1.) https://dejure.org/gesetze/BUrlG/4.html
§4 Bundesurlaubsgesetz: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Dir steht also nach 1,5 Jahren mit Beginn des Jahres der gesamte Jahresurlaub zu.
2.) https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html
§5 Bundesurlaubsgesetz: Satz 3: Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Ich würde sagen: Glück gehabt.
Einzig Dein alter Arbeitgeber kann dir ein Schreiben für den neuen mitgeben in dem er schreibt, das du eben schon so und soviel genommen hast und dir der neue das nicht mehr geben braucht.