Ich sehe bei dir eigentlich kein Problem (weder Prüfer noch sehr bewandert was die verschiedenen Bewertungsansätze von IHK'en angeht).
Aber imho ergibt sich doch die Regelung allein aus einer korrekten Seitennummerierung. Und da fängt üblicherweise Seitenzahl 1 bei der Einleitung an und hört mit dem Schlusswort / Fazit auf. Alles was Glossar, Quellenangaben und Co ist wird mit römisch I,II, usw. beziffert, Anhänge mit A,B,C und idR hat doch das was vor dem eigentlichen Text kommt (Deckblat, Inhalt, [Vorwort], ...) gar keine Nummerierung.
So habe ich das zumindest mal gelernt