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Savanna

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Alle Inhalte von Savanna

  1. great werds gleich mal ausprobieren. thnx
  2. Hallo Leutz, ich hab vor kurzem erst mit Linux angefangen und wollte heut mal via Telnet von win2k auf meine kiste zugreifen. inetd ist installiert. auf den ftp port komm ich auch. Das einzige was nicht funktioniert ist halt die telnet verbindung. könnt ihr mir sagen, was ich vielleicht falsch machen könnte? Das einzige was ich an Fehlern sehe ist, dass er nachdem verbindungsaufbau schreibt. TELNETD: getnameinfo danach kommt dann der disconnect. Thnx4Help
  3. ab 15.10. auf der GKS in Bad Homburg, ich glaub, davon war hier noch keiner vertreten.
  4. find ich ja gut, dass es noch leutz gibt, die etwas lustig drauf sind. Bei mir in der Arbeit ists so trüb, dass du echt schief angeschaut wirst, wenn du mal nen Witz machst. Ich meine klar, es ist im Moment alles ziemlich furchtbar, aber dann dürften wir so gesehen auch nicht zur Arbeit gehen, sondern müssten zuhause bleiben und trauern.... wollt ich mal gesagt haben
  5. Die Bewerbungskosten, also die Kopien für Zeugnisse etc., Passbilder, Briefmarken, trägt das Arbeitsamt. Erkundigt euch bei der Berufsberatung.
  6. Hatte 15 Passfotos und daraus ungefähr 40 Bewerbungen verschickt. Geht folgendermaßen, zuerst hab ich 15 Stück verschickt, wenn welche wieder zurückkamen, dann hab ich sofort ne neue verschickt, und so bin ich dann insgesant auf 40 gekommen, wobei ich eigentlich schon nach den ersten 3 hätte aufhören können, weil die sowieso am interessantesten für mich waren, aber ich dachte mir, es kann nie genug sein.
  7. Das ist natürlich sch****! Es macht aber keinen Unterschied wieviel du für deine Wohnung bezahlst, soweit du in den alten Bundesländern über ca.350 DM zahlst und in den neuen (jetzt bin ich mir nicht genau sicher) über 240 DM zahlst bekommst du die vollen 70 DM, die es an "Wohngeld" im BAB gibt angerechnet, wenn du also weniger zahlst, gibts weniger BAB. Ich weiß nicht, ob dir das viel bringen wird, dass du Widerspruch eingelegt hast. Bei ner Freundin gabs das selbe Problem. Sie wohnt bei alleine, ihre Mutter ist nicht besonders wohlhabend, lebt von Sozialhilfe, ihr Vater aber war vor 2 Jahren selbstständig und hatte ein ziemlich hohes Einkommen, so dass er locker für sie hätte zahlen können. Heute aber ist er arbeitslos und hat so viele Schulden, dass er wirklich kaum selbst etwas zum Leben hat. Das berücksichtigt das AA auch nicht. Manchmal sind die echt, das ist unverständlich.
  8. Ich denke, dass ist von Ausbildung zu Ausbildung unterschiedlich, je nachdem, ob man Glück oder Pech hat. Bei mir ist es z.B. die ersten 4 Monate so gewesen, dass sich gar keiner um meine Ausbildung gekümmert hatte, bis ich hier im Forum irgendwann ein Beschwerdeposting geschrieben hatte, und mein Ausbilder dies zufällig gelesen hatte. Ab da an, sind alle für mich da, und meine Ausbildung hat endlich begonnen. Es bleibt allerdings nicht aus, dass man sich nach wie vor selbst was beibringen muss. Ich denke, das wird wohl überall so sein.
  9. Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- Original erstellt von Twiggy: Das ist meinem Informationsstand nach nicht ganz richtig, und zwar kannst Du Dir das was Du im esten Lehrjahr an Zusatzkosten absetzen könntest (z.B. Fachbücher...)sozusagen aufsparen, das wird Dir dann im 1. Jahr nach der Ausbildung gutgeschrieben, u.s.w. für die anderen beiden Jahre. Insgesammt kannst Du das 3 Jahre machen lassen, wenn Du also 4 Jahre Ausbildung hättest, würdest Du im 4. Pech gehabt haben. -------------------------------------------------------------------------------- Wenn du aber nun Werbungskosten ansetzt und diese dir angerechnet werden, damit du dein Kindergeld behälst, verlierst du doch den Anspruch darauf, das Geld Jahre später inform von Steuerrückzahlung wiedererstattet zu bekommen, weil es doch bereits verrechnet wurde.
  10. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Regie_Sör: <STRONG>Bin nich ausfällig! (Schlau schon...) Is doch nur ne kleine Faustformel, nach der leider nicht alle Menschen leben... Wollte somit nur meine kleine Lebensphilosophie unters Volk bringen... Und das du mich mit ner süssen Blonden verwechselst ist auch nicht grade ein Kompliment... </STRONG>
  11. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grafzahl: <STRONG> Naja und da ich eigentlich aus ner Familie komme, die "gut gestellt" ist, fällt wohl die BAB weg. Wie niedrig müßte denn der Netto Verdienst meiner Familie sein, um BAB zu bekommen? Nur mal rein theoretisch würd mich das interessieren. </STRONG>
  12. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grafzahl: <STRONG>So, kann das jmd jetzt noch mal zusammenfassen? Ich versuch es mal. Bitte korrigieren. Also ich bekomme keine Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber. Aber ich kann mir meine Fahrtkosten als Werbungskosten eintragen lassen, womit ich dann gleichzeitig wieder unter dem Satz bin, den ich benötige um Kindergeld zu bekommen. Richtig? Also durch einen langen Weg zur Arbeit kann ich höchstens über die 3 Ausbildungsjahre mein Kindergeld bekommen, anderweitige Vergütungen gibt es nicht.</STRONG>
  13. na denn... (wieviel kriegt ihr dafür??? )
  14. also soweit richtig, kannst es dir als Werbungskosten anrechnen lassen. Aber wieso beantragst du denn nicht BAB? Wenn du das bekommst kannst du immernoch nen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen.
  15. so so, von Lehrzeitverkürzung zur Firmenwerbung... hmm, bin wohl falsch...
  16. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von simgirl: <STRONG>thx!!! aber fachinformatiker systemintegration dauert 2 jahre als umschulung, und als "normale" ausbildun wohl 3 jahre? simgirl</STRONG>
  17. @Regie_Sör dich hab ich gar nicht gemeint, hab dich mit BlondeSuende verwechselt, kann ja mal vorkommen, ist wohl keine Seltenheit. Brauchst deswegen nicht gleich so ausfällig werden, ist halt nicht jeder so schlau, wie du.
  18. @ BicMac vielen Dank *rotwerd*, bin geschmeichelt.
  19. @bimei ja, wollte keinen irre führen. Ich meinte indirekt eine Fahrtkostenrückerstattung. Es wird halt in Form von Werbungskosten angeben und dann bei Anspruch wiedererstattet. Das mit den 72 Pf wusste ich nicht 100%, hab ich aber oben gesagt. Gestern allerdings hab ich nachgelesen, dass es bei Pkw-Benutzung 80 Pf/Km sind. Jetzt bin ich schlauer.
  20. Umschulung dauert in der Regel 2 Jahre, normale Si-Ausbildung dauert ohne Verkürzung 3 Jahre.
  21. @Regie_Sör was ist denn der Unterschied zwischen Fachinformatiker und Anwendungsentwickler? Ein AEler ist bekanntlich sowie ein SIler auch ein Fachinformatiker oder nicht? Jap, die haben den selben Schulstoff im 1. Lj, sowie der Informatikkaufmann auch.
  22. Doch, doch, wir hören dir alle zu! Nur war dein Licht nicht allzu hell im Dunkeln... Dass man mit Abi ne Ausbildung auch in 2 Jahren machen kann, das war klar, ich dachte, du meintest ne normale Ausbildung auf 1,5 Jahre verkürzen, deswegen mein Comment. Das geht aber noch nicht in allen Ausbildungsrichtungen, wo es gern gesehen wird ist ne kaufmännische Ausbildung, aber bei einigen technischen sowie handwerklichen Ausbildungen wird es problematisch, hier aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mit Fachabi gehts übrigens auch.
  23. Also, wenn du kündigst, dann kannst du die selbe Ausbildung nicht mehr in nem anderen Betrieb weitermachen. Dazu brauchst du einen Aufhebungsvertrag, ansonsten steht nämlich im BBiG, dass du, deine Ausbildung abbrechen darst, wenn du dich beruflich weiter oder umbilden lassen willst. Das bedeutet also, dass dann auf keinen Fall mehr die Si-Ausbildung in Frage käme, obwohl es in der Tat super Si-Ausbildungen gibt, in denen ordentlich geschraubt wird, vielleicht müsstest du halt einfach mal suchen. Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich um einiges effektiver, denn es gibt somit keine Kündigungsfrist für beide Parteien, und du kannst dann immernoch frei entscheiden, ob du die selbe Ausbildung in nem aderen Betrieb weiter führst, oder lieber was anderes anfängst, wobei dann ja wirklich ein Jahr in Sand gesetzt wäre. Wenn du dich entscheiden solltest deine Ausbildung bei einem anderen Ausbildungbetrieb weiter zu machen, dann würd ich dezent bei deinem Chef anfragen, wie er denn zu dem Thema Aufhebungsvertrag steht und mir gleichzeitig nen anderen Chef suchen, denn wenn du bei deiner jetztigen Firma austrittst und dann ewig keinen neuen Ausbildungsplatz findest, dann weiß ich nicht, ob du so einfach mitten drin dann irgendwo genommen wirst. Einem Aufhebungsvertrag muss dein Chef nicht unbedingt zustimmen, dann bliebe dir nur noch ne Kündigung, bei der du einen Monat Frist einhalten müsstet und immer nur zum 15. oder letzten eines Monats kündigen kannst. Du wirst sicherlich von deinem Chef nicht auf Schadenserstatz verklagt, denn immerhin hat er sich bereit erklärt dich auszubilden, da ist es ja normalerweise selbstverständlich, dass auf ihn Kosten zu kommen. Wenn ihr nirgendswo schriftlich vereinbart habt, dass du, falls du die Ausbildung vorzeitig abbrichst, ihm eventuell angefallene Kosten für diverse Schulungen etc. wiedererstatten musst, dann bist du ausm Schneider. Viel Glück!
  24. Also, unabhängig davon, ob man Abi oder mittlere Reife hat, muss zu einer Ausbildungsverkürzung der Ausbildungsbetrieb zustimmen. In der Regel kann jeder, unabhängig von Schulabschluss, mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und mit Schulleistungen die im Bereich "gut"(Das letzte Berufsschulzeugnis ist relevant) die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vorziehen. Man kann aber auch, wenn man z.B. bereits eine Ausbildung absolviert hat, bzw. wenn man sehr gute schulische und sehr gute praktische Leistungen bietet, die Prüfung, hier ebenfalls mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, die Prüfung ein Jahr vorziehen. Das mit den auf 18 Monate verkürzen würde dann bei einer Ausbildung, die 2 Jahre, in einigen Bundesländern gibt es auch Ausbildungen, die 2,5 Jahre dauern, gehen. Es ist mir nicht bekannt, dass man eine normalerweise 36 Monate langdauernde Ausbildung auf lediglich 18 Monate verkürzen kann. :confused:
  25. @Jomama was willst du denn nun wissen?? Wieviel du an Fahrtgeld kriegen könntest oder wie soll ich dein Posting jetzt verstehen? :confused:

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