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timmi-bonn

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Beiträge von timmi-bonn

  1. Im Fachkonzept, ein Anhang zur Projektdokumentation, ist genau erklaert [...] Das Lesen der Projektdoku haette diese Dinge alle geklaert. Warum der PA sich nicht eingehend mit der Projektdoku befasst hat kann ich natuerlich nicht sagen.

    Du wirfst die Begriffe Anhang und Doku durcheinander. Alles Wesentliche muss direkt aus der Doku hervorgehen. In den Anhang gehören lediglich Ergänzungen.

    gruss, timmi

  2. Ich schreib zwar Regelmäßig (...), druck aber nur einmal im Jahr aus, um eine gleichbleibende Papierqualität zu haben, da die ab und zu wechselt und um halt nur einmal alles unterschreiben zu müssen.

    Ist das ein Ausschlusskriterium oder ist das egal?

    Da stellt sich die Frage, wie Dein Ausbilder nach so langer Zeit noch durch seine Unterschrift(en) die Richtigkeit bestätigen kann. ... Aber das ist letztlich sein Problem.

    gruss, timmi

  3. in wie weit schaut sich die IHK eigentlich mein Berichtsheft an? Ich mein der werden ja wohl kaum jede Seite durchlesen und beurteilen... oder?

    Was sind denn so die Kriterien bei dennen man wegen des Berichtshefts durchfallen kann?

    "Die IHK" schaut sich das normalerweise gar nicht an, das tut der zuständige PA.

    Wir lassen uns das Berichtsheft bei der mündlichen Prüfung geben und prüfen es dann stichprobenartig auf Konsistenz und Plausibilität.

    Falls das Berichtsheft fehlt oder gefaked ist (Unterschriften fehlen, komplett ausgedruckt und am selben Tag unterschrieben, aus dem Netzt geladen ...), dann ist das ein KO-Kriterium; die Prüfung gilt als nicht bestanden.

    Schliesslich ist dem Azubi / Prüfling von Anbeginn seiner Ausbildung an klar, dass dieses Heft als Zulassungsbedingung für die Abschlussprüfung zu führen ist.

    gruss, timmi

  4. Einspruch;-)

    Definition www.wikipedia.de

    So sehr ich Wikipedia auch selbst schätze - die Beiträge sind von "normalen" Benutzern aus ihrer, oft singulären, Sichtweise geschrieben.

    Wie ich schon sagte: "Es gibt verschieden(st)e ProjectManagementSysteme (PMS); und in allen werden gerade diese beiden Begriffe unterschiedlich verwendet. Im Prinzip hat jede Firma, die grössere Projekte abwickelt, ihr eigenes PMS."

    Meistens habe ich bislang in verschiedenen Firmen die Reihenfolge Pflichtenheft --> Fachkonzept --> (DV-Konzept -->) Test-Konzept angetroffen.

    Daher: Einspruch abgewiesen! ;):D

    gruss, timmi

  5. Situation:

    Ich logge mich in das System (eine Web-Applikation) ein und prüfe ob der Login geklappt hat.

    Umsetzung: Die Software gibt fuer mich die Daten fuer den Login ein und prueft auf der Folgeseite ob der String „Login Successfull“ in einem bestimmten Feld erscheint. Tut er das nicht, dann wird der Test als fehler interpretiert.

    Aussage des PA: Das kann doch nicht sein, ob sie eingeloggt sind kann man doch nur im Apache-Logfile sehen. Authentifizieren kann sie nur eine Datenbank oder das Betriebssystem.

    Dies ist ein Beispiel von dem was in der Pruefung so gesprochen wurde.

    So, wie Du das ausdrückst, hat der PA doch Recht: Es liegt an Dir zu begründen, inwiefern es zulässig ist, den String „Login Successfull“ als gelungenes Login (inkl. Authentifizierung) zu werten - dass diese Systemmeldung nicht auch in bestimmten Fehlersituationen auftreten kann, ohne dass das Login wirklich geklappt hat.

    Wobei ich - den präzisen Wortlaut deines Zitats mal so angenommen - schon meine, dass der Prüfer das klarer hätte formulieren können.

    gruss, timmi

  6. Mein Ausbilder ist der festen Überzeugung, dass ein Azubi keine 1 bekommen kann. Würde er eine 1 bekommen, hätte er ja keine Ausbildung gebraucht. Thema zu ende diskutiert...

    Damit würde ich ihn glatt auflaufen lassen. Denn dann muss er ausführlich schriftlich in jedem einelnen Punkt nachweisen, warum eine 1 nicht gerechtfertigt ist. Zu verlieren hast Du bei der Firma ja eh nix mehr, oder?

    Ich habe sowas für einen Verwandten mal mit Anwaltshilfe durchgezogen. Der zuständige Personaler hat dann lieber ein 1a-Zeugnis formuliert, anstatt sich diese Fleissarbeit zu machen. Denn die von Dir genannte Pauschalbegründung reicht nicht aus. Damit kommt er höchstens weiter, wenn er während Deiner Beschäftigung regelmässig (nachweisbare) Hinweise darauf gegeben hat, wo Du noch nicht perfekt bist. Kann er das nicht, stellt er sich selbst ein schlechtes Zeugnis aus. ;)

    gruss, timmi

  7. bin FISI und wollte als Projekthema folgendes Machen

    eine Domaine errichtne mit mehren Clients (...) ein DC mit back-Up Medium (...) dann sollen noch Volumschattenkopien gemacht werden alle paar Stunden

    Der Ansatz ist falsch. Skizziere doch mal die Ziele, die Du (damit) erreichen willst, und beginne dann mit den Überlegungen, wie Du diese Ziele am besten erreichen kannst. Dann läuft das fast wie von selbst. ;)

    Beispiel: 10 Mitarbeiter sollen mit Office-Produkten auf eine gemeinsame Datei-Ablage zugreifen. Die Dateien sollen im Fehlerfall (logischer Fehler, inhaltlicher oder sogar Desaster-Backup?) in einer vorgegebenen Zeit wieder hergestellt werden können. Ausserdem ist die Revisionspflicht der Daten zu beachten.

    Allgemeines Beispiel: "Ich habe Hunger; was soll ich tun?" Und nicht: "Wie koche ich eine Erbsensuppe?"

    gruss, timmi

  8. Ausser halt der Betrieb der mir die Mittel zum Projekt stellt. Denn ich sehe das Problem darin zu belegen das meine Wahl an Hardware die nach Kosten/Nutzrechnung optimalste ist. [...]

    Hast Du im hier Forum mal nach dem Suchwort "Beratungspflicht" recherchiert? Dazu habe ich schon mehrfach ausführlich etwas gesagt.

    Oder was möchtest Du gerne von uns hören?

    gruss, timmi (ratlos)

  9. Also Lastenheft != Pflichtenheft !

    Es gibt verschieden(st)e ProjectManagementSysteme (PMS); und in allen werden gerade diese beiden Begriffe unterschiedlich verwendet. Im Prinzip hat jede Firma, die grössere Projekte abwickelt, ihr eigenes PMS.

    Die meisten PAs, die ich kenne, verlangen ein Pflichtenheft - welches oft mit dem Lastenheft identisch ist. Wie auch imme: Du brauchst ein Dokument, in dem die genauen Anforderungen an das zu erstellende Produckt gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert werden. Und daraus erstellt der Projektleiter dann (ohne den AG) das Fachkonzept.

    gruss, timmi

  10. Das Fachkonzept ist doch das Pflichtenheft ?!?!?!?!?!

    Nein, ist es nicht. Ein Projekt braucht immer eine detaillierte Aufgabenbeschreibung, die zusammen mit dem Auftraggeber erstellt wird. Das ist das sogenannte Pflichtenheft, manchmal auch Lastenheft genannt.

    Daraus erstellst du - ohne den AG! - das Fachkonzept; und, falls nötig, daraus dann das DV-Konzept und das Testkonzept. DAs Fach- und das DV-Konzept fallen bei kleinen Projekten (wie hier) in der Praxis oft weg.

    Btw., Dein Projekt endet nicht! ;)

    gruss, timmi

  11. Hmm...naja, aber mal weg von der Hardware. Glaube eigentlich auch nicht das ich durch das weglassen der hardware erfolg haben werde. Muss uaf jeden Fall noch was zum Thema hinzunehmen, nur was?

    Gehe doch mal von einer anderen Aufgabenstellung aus! Das Thema sollte nicht lauten "Eine VPN-Verbindung installieren"; es sollte lauten "Eine sichere Verbindung zwischen Niederlassung und Stammsitz evaluieren und installieren".

    Mit diesem Ansatz lösen sich etliche Deiner Probleme von selbst.

    gruss, timmi

    PS: Schreibe doch bitte Deinen Wohnsitz (IHK) ins Profil.

  12. Dann lies mal das Zitat in meinem ersten Thread..

    Ja sicher ... Es macht immer wieder Spass, vor einer Antwort den gesamten Thread - manchmal sogar in mehreren Threads und in lange zurückliegenden Beiträgen - erst mal nach den Infos zu suchen, die im persönlichen Profil jederzeit zugänglich wären. ;)

    Gerade ein IT-ler sollte eigentlich die Vorzüge einer zentralen, standardisierten Ablage von Basis-Informationen erkennen.

    Ich bezweifele, dass Du mit Deinem schnippischen Hinweis die Bereitschaft Dir zu helfen, deutlich gesteigert hast.

    gruss, timmi

  13. Das hat mir einer vom Prüfungsausschuss gesagt, daher mach ich das auch.

    Du weisst aber schon, dass

    • einer vom PA nicht der PA ist;
    • die Durchführungsrichtlinien bei der zuständigen IHK liegen, nicht beim PA;
    • die von dir zitierte Aussage daher keinesfalls rechtsverbindlich sein kann;
    • demzufolge ein Restrisiko bleibt?

    Warum reitet ihr bloss immer so auf den PostIts und den eingeklebten Zettelchen rum?!? Das hat hier ja fast schon Fetisch-Charakter. ;)

    gruss, timmi

  14. Ist offene Kritik gegenüber der IHK hier unerwünscht?

    Mitnichten! Es ist nur für den Leser hier schwierig, "die" IHK, die Du meinst, zu erkennen, wenn Du nicht einmal Deinen Wohnort im Profil angibst.

    Und dann ist da ja auch noch der Unterschied zwischen IHK und PA. Der Hinweis, den du bekommen hast, den hat vielleicht ein IHK-Mitarbeiter getippt - aber er stammt inhaltlich vom PA.

    Soviel zum Thema "die" IHK. ;):P

    gruss, timmi

  15. du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt.

    Erstens ist das etwas ganz anderes als Deine falsche Behauptung "für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen".

    Und zweitens halte ich es für einen äusserst bedenklichen "Rat", zu Betrug bei der Prüfung aufzurufen. Das Risiko ist hoch, falls man erwischt wird.

    gruss, timmi

  16. für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen.

    [...]

    die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung.

    Wie kommst Du denn da drauf? Ich zitiere mal die offizielle Stellungnahme der GBA dazu, die bundesweit (ausser BaWue) gültig ist:

    ---------------- Zitat Anfang ------------------

    IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000

    Schriftliche Abschlussprüfung

    IT-Berufe

    Hilfsmittel

    Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...]

    Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird.

    Köln, 22. Septemper 2000

    - - - - - - - - - - -

    Ausgabe 3/01

    Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe

    Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

    Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

    [...]

    Nürnberg, 01-04-11

    ---------------- Zitat Ende ------------------

    gruss, timmi

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