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Beiträge von timmi-bonn
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[...] , die Abteilung macht zum großen Teil nichts anderes, als Vertriebler einweisen. Hätte mich sehr gewundert, wenn das Projekt nicht genehmigt geworden wäre.
Das Junctim habe ich jetzt aber wirklich nicht verstanden. Willst Du sagen, weil in dieser Firma nix anderes gemacht wird, deshalb muss das Projekt genehmigt werden?
Falls dem so ist, so ist das ein Irrtum. Ein Projekt muss gegen §15 der Prüfungsordnung bestehen. Dort sind die Kriterien festgeschrieben.
gruss, timmi
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Ich teste nur ein Software-Produkt mit dem Ziel, es zu verstehen und den Vertrieb zu schulen ...
Ich hoffe doch, dass das "Schulen" nicht Schwerpunkt Deines Projektes ist? Denn um zu "schulen" müsstest Du eigentlich neben der fachlichen Ausbildung auch noch eine pädagogische und didaktische haben. Und die sind nicht Bestandteil der FI-Ausbildung.
Daher würde ich es lieber "Einweisung" nennen. Schulung im eigentlichen Sinne ist es nämlich (mangels Ausbildung) keine.
Ansonsten verstehe ich eigentlich gar nicht, wie dieses Projekt genehmigt werden konnte. Welche Fachrichtung (und Wohnort!) bist Du denn eigentlich?
gruss, timmi
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Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Üblicherweise zählt nur der reine Text-Körper ohne Inhaltsverzeichnis, Tabellen und Grafiken.Was heisst umgeschrieben, was meinste damit? wird die selbsterkärung auch auch nicht mitgezählt? dann müsst ich nämlich noch ne seite reinbauen, da hätt ich sonst nur 11Btw., schreibe doch Deinen Wohnort (IHK) bitte ins Profil. Danke!
gruss, timmi
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Nun, mit Prüfern ist es, wie im richtigen Leben : Viele beherrschen zwar ihr Fachgebiet, sind im Deutschen aber nicht unbedingt sattelfest.Mir hat ein Prüfer der IHK Nürnberg gesagt ich soll in der Ich-Form schreiben, ob er mein Prüfer ist hat er mir natürlich nicht gesagt, weiß ich also nicht...Eine Dokumentation ist eine Dokumentation - und kein Erlebnisaufsatz in der Art "Mein schönstes Netzwerk-Erlebnis".
gruss, timmi
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*** gelöscht ***
ich hatte fälschlicherweise gedacht, es wäre Bonn gemeint. Sorry!
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ja, ich weiß, Topics zum Berichtsheft gibts hier wie Sand am Meer, aber ich hab nirgends ne Antwort auf meine Frage gefunden:
Kann bei der Abschlußprüfung das BH aufgrund seiner Form oder seines Stils abgelehnt werden?
Du wirst auch keine definitive Antwort hier kriegen, solange Du Deine IHK nicht angibst. Schreib die doch bitte ins Profil!
gruss, timmi
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>Welche IHK?
Bonn
Hättest Du das doch gleich in Dein Profil geschrieben, dann hätte ich Dir auch gleich oben die definitive Antwort auf Deine Frage geben können. Also, sei bitte so nett und schreibe "Bonn" in Dein Profil, um solche unnötigen Hin- und Herspringereien künftig vermeiden zu helfen! Danke!
Jetzt zu Deiner obigen Frage nach der maximalen Seitenzahl, die ich oben bereits allgemein so beantwortete:
In Bonn führt die Überschreitung zu drastischen Punktabzügen - und das nicht nur im Bewertungsteil Form. Denn die Bonner FISIs gehen davon aus, dass die Seitenbegrenzung ein Teil der gestellten Aufgabe ist.Je nach Vorgabe(n) der zuständigen IHK und dem Prozedere des zuständigen Prüfungsauschusses kann das zu Punktabzügen führen oder sogar als KO-Kriterium (0 Punkte = "6") gewertet werden. Denn die Vorgaben sind Bestandteil dieser Prüfungsaufgabe.gruss, timmi
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Ich hab in meinem Projektantrag nicht erwähnt, das ich eine Abnahme durchführe. Entsprechend sind laut Projektantrag dafür auch keine Stunden eingeplant wurden. Der Antrag kam zurück mit dem Vermerk das die Abnahme in der Doku dokumentiert sein muss.
Muss ich dafür jetzt eine Änderung der Zeitplanung machen und von der Zeitplanung aus dem Antrag abweichen oder versteht sich das von selbst, das die Abnahme dann einfach in der Doku mit aufgeführt wird?
Ich würde einfach klarstellen, dass die Abnahme / Übergabe implizit im Antrag enthalten war - und sie dann auf jeden Fall in der Doku aufführen. Denn ohne diesen Punkt endet, nach der reinen Lehre des PMS, Dein Projekt nie.
gruss, timmi
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Und wo, bitte, soll ich meine mannigfaltigen Bemerkungen hinschreiben, die alle zur Abwertung führen? Denn die brauche ich schliesslich in einem möglichen Widerspruchsverfahren. :floet:[...] , ich finde 3cm links und rechts einfach übertrieben bei einem seitenlimit von 15 Seiten und Arial 11 Schrift.Vor ein paar Jahren war übrigens in Bonn noch ein viel breiterer, sogenannter Korrektur-Rand, vorgesehen. Den haben wir inzwischen zum Glück erfolgreich "wegrationalisieren" können. Ausserdem stellt Bonn Dir frei, die neue oder die alte deutsche Rechtschreibung zu benutzen. Das ist doch auch nicht zu verachten, oder? Für beide Neuerungen habe ich übrigens Jahre lang kämpfen müssen.
gruss, timmi (selbstbeweihräuchernd)
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Ich kann mir nur vorstellen, dass der PA die Test-Dokumentation mit dem Test-Konzept gemeint hat. Dann gehört in die eigentliche Doku nur das Grundgerüst des Testkonzepts mit einem Hinweis auf das vollständige Test-Konzept und -Protokoll im Anhang.Eine von diese Auflagen ist das Erstellen eines "ausführlichen Testberichts".Jedoch fällt dieser Testbericht sehr lang aus, [...]
Also in der Doku z.B.: Testkonzept erstellt (Unit-Test, Modul-Test, Anschalt-Test, Integrations-Test ...); und im Anhang dann die Beschreibung der Testumgebung, die Testmatrix(en) und das Testprotokoll selbst.
gruss timmi
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Huch?!? Ist Datenschutz denn kein FI-Thema mehr?Die IHK darf sich nicht für diesen Punkt interessieren, einige Prüfer wechseln jedoch ihre Rolle mit der eines Datenschutzbeauftragtem.gruss timmi (fragend)
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Ohne Kenntnis der für Dich zuständigen IHK wird Dir das hier niemand beantworten können. Um solchen Fragen künftig vorzubeugen, trägst Du "Deine" IHK am besten als "Wohnort" im Profil ein.An welche Kontaktperson von der IHK kann ich diese Frage richten?gruss, timmi
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Bist Du da wirklich ganz sicher? Soweit ich informiert bin, ist dieser Fallback in die GKV durchaus nicht "einfach so" möglich, solange Du nur Festangestellter irgendwo bist. Da spielen Alter (max. 55) und Gehalt eine wichtige Rolle. Also müsste ein maximal 54-Jähriger durch Gehaltsverzicht unter diese Grenze kommen, um eine Chance zu haben.In die GKV kommst Du aber generell zurück, wenn Du eine reguläre beitragspflichtige Arbeitsstelle annimmst.Oder was meinst Du genau mit "reguläre beitragspflichtige Arbeitsstelle"?
gruss timmi
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Das ist ja das Problem mit Zeugnissen, dass sie nur positiv ausgedrückt werden dürfen. Daher gibt es inzwischen einen Wust von festen "Formeln", die durchaus nicht das bedeuten, was im normalen Sprachgebrauch dabei empfunden wird. "Gut" bedeutet halt nur eine "3"; sehr gute Leistungen müssen mit "stets sehr gut" formuliert werden.Ich persönlich finde diese Bewertung sehr gut!gruss timmi
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Je nach Vorgabe(n) der zuständigen IHK und dem Prozedere des zuständigen Prüfungsauschusses kann das zu Punktabzügen führen oder sogar als KO-Kriterium (0 Punkte = "6") gewertet werden. Denn die Vorgaben sind Bestandteil dieser Prüfungsaufgabe.Das Volumen meiner Doku überschreitet etwas die vorgegebene Anzahl von 15 Seiten.
Auf diese Frechheit erwartest Du ja wohl keine ernsthafte Antwort.Die 3cm Platz links und rechts, die mir die IHK vorgibt, sind zudem eine zusätzliche Methode um hoch effizient die knappen Platz verschwenden. Danke IHK, damit ihr ja nicht genötig werdet etwas mehr zu lesen....gruss timmi
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Du meinst: die zuständige IHK, vermute ich mal. Denn das Organisatorische der Prüfung ist da angesiedelt.ruf doch mal beim zuständigen Prüfungsauschuss angruss, timmi
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Du darfst diesen Satz ja auch nicht ohne den Kontext sehen.an der Erreichung der Ausbildungsziele gearbeitet - daran arbeibten bringt alleine gar nix.
Ich vermag darin nix Negativers zu sehen (siehe oben).alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse ihres Berufsbildes - nur die wesentlichen...
Wie kommst Du bloss immer auf solche Interpretationen? Da steht "und" - nicht "aber".sorgfältig und dennoch zügig - wäre wesentlich schneller möglich gewesen.
Du unterschlägst hier das "in jeder Hinsicht"; und damit wertest Du unzulässig ab.unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und in guter Weise erfüllt - 3. (stets bestens 1, bestens 2, gut 3)
Ich nicht. Ich sehe die Gesamtnote zwischen 2 minus und 3 plus. Also sicherlich kein Jubel-Zeugnis - aber auch kein Grund es unnötig schlecht zu machen.Voronwe stimme ich auch zu und schwanke insgesamt zwischen 3- und 4gruss, timmi
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Ja sicher. ... Aber es ist ja, wie nicht nur ich bereits schrieb, keine 1 sondern insgesamt eine 2 bis 3.wäre es so nicht trotzdem besser: "verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets korrekt und freundlich" ?gruss timmi
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als einen aktiven jungen Menschen kennen und schätzen gelernt
sehr entgegenkommend und freundlich
kameradschaftlich und hilfsbereit
guten Umgangsformen und ihrer gewinnenden, freundlichen Art=> ich finde die persönlichen Eigenschaften werden viel zu stark hervorgehoben. Könnte genau das Gegenteil bedeuten, also sowas wie "hat eine schnippische und flapsige Art am Leib" oder "hat nur Party feiern im Kopf". Kann mich in dem Punkt aber auch irren.
Nee, das ist durchaus gut; denn es heisst hier ja "verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets sehr
entgegenkommend und freundlich". Insgesamt sehe ich das Zeugnis so bei einer 3.
gruss, timmi
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Ich kann mich mittlerweile echt nur noch über diese "Institution" aufregen.... Aber freie Wirtschaft ist ja kein Begriff für die...
Wenn Du Dich da mal nicht täuschst! Wenn jemand sämtliche Sinne am Puls der Wirtschaft hat, dann doch wohl "die" IHK. Nur weil da mal bei einer IHK ein menschlicher Fehler aufgetreten ist die ganze "Institution" verteufeln und ihr pauschal Unfähigkeit zu attestieren - ist das nicht ein wenig übertrieben?!?
gruss, timmi
Btw., trage doch "Hannover" mal in Dein Profil ein. Das erspart künftige Nachfragen. Danke!
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Da meine Firma in den 3 Jahren weder mich richtig ausgebildet hat und mir auch noch jetzt ein Thema aufgezwungen hat bin ich verzweifelt.
Es ist schon irgendwie eine verrückte Welt: Kümmert sich eine Firma intensiv um die Ausbildung, dann wird über mangelnden Freiraum geklagt. Bietet die Ausbildungsfirma ein Abschluss-Projekt, dann ist das "aufgezwungen".
Bislang kannte ich eigentlich überwiegend die Variante, dass Firma wie auch der Azubi händeringend nach einer Idee für irgendein Projekt-Thema suchte.
Das Thema selbst erscheint mir durchaus sehr geeignet für kaufmännische Betrachtungen. Und die solltest Du ja eigentlich beherrschen.
gruss, timmi
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Jetzt pauschalierst Du aber ein bisschen zu heftig. Es müssen doch auch kritische Töne erlaubt sein, oder? Manchmal hilft Kritik sogar weiter als Mitleid und Verständnis.(aber es ist ja auf diesem board genrerell so das viele einfach nur kommen um anderen vorwürfe zu machen und ihnen zu zeigen das sie einfach keine ahnung haben...........)gruss timmi
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Ein Zusammensitzen der "Ausbilders", des Ausbildungsleiters und des Ober-Gurus kann man hier vergessen, da die alle keine Ahnung davon haben. Meines erachtens [...]
Wenn Du in dem Stil, wie Du hier schreibst und mit der oben lesbaren Grundeinstellung und mangelnden Wertschätzung in Verbindung mit der hier zu lesenden Ausdrucksweise mit den "Ober-Gurus" geredet hast, dann erstaunt mich das Ergebnis gar nicht.
Ich lese durchgehend als Haupttenor immer wieder heraus: Ich habe die Ahnung; ich habe den Überblick; ich kann die "über mir" beurteilen. Von Selbstkritik oder Konstruktivität habe ich nur wenig in Deinem Klagen gefunden.
... Und wenn Dein Ausbilder dann auch noch den gleichen verbalen Stil pflegt ("Finger aus dem A..."), dann war das Ergebnis vorprogrammiert.
gruss timmi
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Du meinst eine Ausbildereignungsprüfung, einen "AdA-Schein"? Nein, den braucht man z. Zt. nicht, um ausbilden zu können.
Und dieser Schein ist auch nicht unbedingt ein Garant für eine hohe Ausbildungs-Qualität. Man sollte ihn nicht überbewerten.
gruss timmi
Projekt: Frage zur Hardwareauswahl
in Abschlussprojekte
Geschrieben
Da ein Testprotokoll immer mit der Definition der Testumgebung beginnt musst Du die benutzte Hardware (und BS, installierte Programme, Treiber, Schnittstellen ...) sogar explizit auflisten. Denn ein Test hat letztlich nur Aussagerelevanz für genau diese diskrete Umgebung.
gruss timmi