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tgb

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Alle Inhalte von tgb

  1. Ich hatte auch schon überlegt, ob das WUXGA für mich nicht in Frage kommt, aber es war mir dann doch alles ein bisserl sehr klein... Die 1680er-Auflösung wird zwar von einigen Spielen unterstützt, realistisch betrachtet kannst Du die aber auch nicht wirklich nutzen, da die Framerate dann doch arg in den Keller geht. Das Display interpoliert aber sehr gut auf die kleineren Auflösungen, sodaß man auch in 1280 oder 1024 gut zocken kann. Gruß -tgb-
  2. Nur soviel noch von meiner Seite dazu: In diesem Fall war die Krankschreibung keine Arbeitsverweigerung, sondern absolut notwendig. So, EOD.
  3. tgb

    Laptop Kaufempfehlung

    Hi, schau dir mal das Dell Inspiron 8600 an. Ich hab hier mal ein paar Details zu dem Book reingeschrieben. Wenn Du auf den 10%-Link von Dell warten kannst, bekommst Du für unter 1500 Euro ein sehr leistungsstarkes und durchdachtes Gerät. Gruß -tgb-
  4. Soso... 1. Du kennst die Arbeitsumstände nicht. 2. Du kennst die Vorgesetzten nicht. 3. Du kennst die Firma nicht. 4. Du kennst die betroffene Person nicht. Glaubst Du wirklich, daß Du Dir daher ein Urteil erlauben kannst? Ich denke nicht.
  5. Update: Es hat sich wohl alles länger hingezogen, als erwartet. Die rechtliche Lage ist allerdings eindeutig: Im TV steht "2 Wochen zum Monatsende", im Arbeitsvertrag steht "lt. aktuellem TV 4 Wochen zum Monatsende". Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt zwar 4 Wochen zum Monatsende als Minimum, allerdings ist in diesem Fall der TV maßgeblich (und zwar noch vor dem BGB)! Das heißt konkret: Wenn im Tarifvertrag eine kürzere Frist steht, als sie das BGB vorschreibt, dann gilt die Regelung im Tarifvertrag! Also war die Kündigung in der 2-Wochenfrist absolut rechtens. Gruß -tgb-
  6. Falls es noch jemanden interessiert: Ich hab mir das Inspiron 8600 nun endlich gekauft (1,7er Dothan, 512 MB, 60GB HD, DVD-Brenner, Bluetooth, etc.) zum Niedrigpreis von 1600,- €! Zu den o.g. Problem-Bedenken: Das Gerät wird auf der Unterseite wirklich sehr warm, auch die linke Handballenauflage erhitzt sich bei rechenintensiven Anwendungen. Das ist aber alles in allem zu verschmerzen (werd mir wahrscheinlich für's "Schoß-Zocken" eine Unterlage basteln ), dafür entschädigt auf jeden Fall das sehr gute Display (1650*1050, gestochen scharf) und die für Notebooks außergewöhnlich gute Grafik- und Rechenleistung. Far Cry z.B. läuft in XGA mit "Highest Detail" absolut ruckelfrei! Das "knarzige" Gehäuse, das man in vielen Foren schon monierte, hat sich bislang relativ knarzfrei verhalten... ok, der Display-Deckel knarzt beim Öffnen und Schließen etwas, aber auch damit kann ich leben. Ansonsten ist die Verarbeitung top. Tastaturprobleme konnte ich auch noch keine feststellen. Also, wer mit diesem Book liebäugelt, dem kann ich's nur weiterempfehlen. Ich würde allerdings vor der Bestellung (telefonisch natürlich) auf den nächsten 10%-Link von Dell warten, damit wird es dann nochmal günstiger. HTH für alle Notebook-Unentschlossenen tgb
  7. Nee, gerade das wollte ich nicht benutzen. Gibt auch schon Erfahrungsberichte hier im Forum, die von der Nutzung dieses Tools abraten.
  8. Hi, die Suchfunktion hat mich leider nicht weitergebracht, deshalb mach ich mal nen neuen Thread zu dem Thema auf. Ich suche für den Heimbereich ein Freeware-Backup-Tool (W2K), das auf ein Bandlaufwerk (HP DAT) sichern kann. Auf den diversen Freeware- und Shareware-Seiten ist mir Turbo Tape 2003 aufgefallen. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Was gibt es sonst als Alternativlösung? Gruß tgb
  9. Testbericht Liest sich doch durchweg positiv, oder?
  10. Schau mal auf Prad.de. Da gibt's Tips und Infos en masse (auch zu den von Dir genannten Modellen). Gruß tgb
  11. "Computerverwaltung - Dienste" sagt, der Indexdienst steht auf manuell und ist nicht gestartet. Das Kabel werde ich nochmal prüfen und ggf. austauschen. Ist aber ein UDMA-Kabel, also 80-polig.
  12. Hi, folgendes Problem: Mein (inzwischen ziemlich betagtes) System (Asus A7V, Athlon 900, 256 MB RAM) hat kürzlich eine Frischzellenkur in Form einer 120GB-HD von Samsung (SV1203N, 5400RPM) erhalten und seit der Neuinstallation von W2K auf dies Platte verhält es sich nun ein wenig "bockig". Obwohl ich schon sämtliche Hintergrundproggies (Virenschutz, Firewall, etc.) deaktiviert habe und auch die Speicherauslastung nicht über 150MB hinausgeht, hakt die Gesamtperformance durch ständige Festplattenzugriffe, sodaß an flüssiges Arbeiten oder simples MP3-Abspielen (fiese Aussetzer, Knackser und Verzerrungen bei jedem HD-Zugriff) nicht zu denken ist. Der Mauscursor hängt regelrecht für den Bruchteil einer Sekunde, wenn man die Maus bewegt. Folgende Fehlerquellen hab ich schon überprüft und ausgeschlossen: DMA-Zugriff geprüft: Platte läuft in DMA5 am Promise-Ultra-100-Controller Promise-Controller: Wurde zwischenzeitlich deaktiviert, Platte lief über den boardeigenen Controller mit DMA4, keine Besserung Soundkarte (Terratec X-Fire DMX 1024) deaktiviert/ausgebaut: keine Änderung der Plattenzugriffe Pagefile vergrößert (auf 512 MB) Alle Hintergrundprozesse, die sich beenden ließen, beendet. Platte defragmentiert BIOS-Einstellungen geprüft, BIOS-Defaults geladen, schrittweise Änderungen im Bereich AGP (2x, 4x) und RAM-Geschwindigkeit durchgeführt: ohne Erfolg Einstellungen im Geräte-Manager geprüft; keine Konflikte Ich weiß, daß man im direkten Vergleich mit einer 7200er-HD keine Wunder von einer 5400er erwarten darf, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das auf die Gesamtperformance des Systems so extrem auswirkt. Es ist definitiv nicht möglich, z.B. eine MP3-Datei in voller Länge ohne Knackser und Aussetzer abzuspielen, während man mit einem offenen IE-Fenster nebenbei surft. Da ist doch irgendwas ganz fürchterlich faul, oder? Nur was? Könnte es evtl. auch an einem defekten Kabel liegen? Gruß tgb
  13. Ok, mal sehen was die rechtliche Prüfung ergibt. Anwaltstermin ist wohl nächste Woche Montag. Ich melde mich dann wieder, wenn ich Näheres weiß. Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung! Gruß tgb
  14. Hi, vielen Dank erstmal für die vielen fundierten Tips und Hilfestellungen. Ich habe nun gerade nochmal mit ihr telefoniert und sie hat die Kündigung heute wohl bekommen, und zwar (und das ist der Hammer) tatsächlich zum 30.06.04! Lt. Aussage des Arbeitgebers existiert diese 2-Wochen-Regelung wohl im Tarifvertrag. Toll, ein Tarifvertrag, der gegen geltendes Gesetz verstößt, das macht Sinn. Sie wird wohl nun Gebrauch von Ihrer Rechtsschutzversicherung machen und zum Anwalt gehen. Bis dahin ist sie jedenfalls erstmal krankgeschrieben. Was ich wirklich nicht verstehe: Lt. den Aussagen aus diesem Thread und den damit verbundenen Gesetzestexten hat diese Firma m.E. rechtlich gesehen überhaupt keine Handhabe. Wie können die annehmen, daß ein Arbeitnehmer so eine Dreistigkeit klaglos hinnimmt?? Ein etwas entnervter tgb
  15. Den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag werde ich heute nochmal bei ihr erfragen, den Tarifvertrag kenne ich im Wortlaut leider auch nicht; werde ich aber auch nachschlagen und hier posten. Ich hatte allerdings schon etwas Hoffnung geschöpft, was die Ausführungen auf igmetall.de zur gesetzlichen Lage angeht: Kürzere Kündigungsfristen dürfen per Einzelvertrag nur vereinbart werden in Aushilfsarbeitsverhältnissen während der ersten drei Monate und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Beschäftigten. Werden in anderen Fällen kürzere Kündigungsfristen vereinbart,so gelten sie nur für den Arbeitnehmer; der Arbeitgeber bleibt in jedem Fall an die gesetzlichen Fristen gebunden. Quelle: IG Metall Danach dürfte der Arbeitgeber doch eigentlich gar nicht von der o.g. Regelung abweichen, oder?
  16. Hi zusammen, ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Thema Arbeitsrecht, auch wenn's nicht direkt um den IT-Bereich geht: Eine Bekannte von mir (24 Jahre alt) ist seit über einem Jahr als ausgelernte Industriekauffrau in einem festen Beschäftigungsverhältnis. Jetzt wird ihr allerdings womöglich diese Woche noch aufgrund von Arbeitsmangel gekündigt (unter der Hand hat man ihr das jedenfalls schon zu verstehen gegeben). Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, wurde Ihr nun auch noch gesagt, daß die Kündigungsfrist urplötzlich nicht mehr (wie im Vertrag geregelt) 4 Wochen zum Monatsende beträgt, sondern nur noch 2 Wochen! Ist das überhaupt gesetzlich möglich? § 622 des BGB schreibt doch mindestens 4 Wochen zum Monatsende vor, oder? In ihrem Vertrag steht jedenfalls „lt. aktueller tariflicher Regelung 4 Wochen zum Monatsende“. Wenn sich nun tatsächlich im TV etwas geändert haben sollte, kann das doch nicht weniger als die gesetzliche Mindestfrist sein? Oder gibt es da Ausnahmen? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, hier ein wenig Licht ins Dunkel des Paragraphendschungels zu bringen. Gruß tgb
  17. Och, wenn ich mal die Schn**** voll hab, hält mich davon in der Abteilung auch nix ab... *dieFüsseaufdenTischleg* *DVD einwerf* *Weizen_einschütt* Problematisch sind dabei nur die Kollegen, die gucken dann immer so komisch.. *duck*
  18. Ich sprach nicht von Tarifverhandlungen sondern von der Tarifstaffel, die z.B. bei meinem Arbeitgeber so geregelt ist, daß man mit jedem Beschäftigungsjahr automatisch in eine neue Gehaltsstufe kommt (ähnlich dem ÖD). Beispiel: Tarifgruppe 4 im ersten Jahr --> 2000,- Tarifgruppe 4 im zweiten Jahr --> 2180,- Tarifgruppe 4 im dritten Jahr --> 2370,- Gruß tgb
  19. Hi, wenn Du's fachlich begründen kannst, würde ich eine Erhöhung um ca. 10% ins Gespräch bringen. Diese Steigerung ist auch in den Tarifstaffeln verschiedener Gewerkschaften (z.B. IG Metall) nach einem Jahr durchaus üblich. Gruß tgb
  20. tgb

    Fragen zum Autokauf

    Hi, Du vergisst dabei aber nicht, daß alle Audi-Radios einen komplett anderen, herstellereigenen Formfaktor haben und Du daher (m.E. ziemlich hässliche) Adapterstücke brauchst? Gruß tgb P.S. Nachträglich Glückwunsch zum neuen Auto! Für den Preis hast Du tatsächlich ein schönes Schnäppchen gemacht
  21. Star Wars in ASCII soll hier passieren... ist ne ganz lustige Spielerei mit Telnet, die wir hier aber AFAIR schon des öfteren hatten... Welches Betriebssystem nutzt Du? Unter Linux läuft's nämlich nicht. Gruß tgb
  22. Unglaublich, aber wahr. Das sind Fachbegriffe aus der Textgestaltung. Völllig legitim und völlig normal.
  23. Ja. Es sei denn, Dir macht sowas Spaß und Du hast "Die zwei Türme" auch vor den "Gefährten" gelesen Nein, ernsthaft, das "Restaurant" schließt nahtlos an seinen Vorgänger "Anhalter" an. Wäre ziemlich sinnfrei, wenn man den zweiten vor dem ersten Teil liest...

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