Für das Kindergeld gilt der Nettoverdienst. Das hätte ich noch mit dazuschreiben sollen. Ansonsten sind die 920 Euro pauschal. Dh die werden in jedem Fall ohne Angabe von Werbungskosten miteinbezogen. Falls du mehr Werbungskosten hast, musst du die natürlich angeben und nachweisen. Dazu zählen u,A. Fahrtkosten zur Arbeit, Berufsbekleidung, Lehrmaterialien usw.
Für die Lohnsteuererklärung sieht es genauso aus. 920 Euro sind pauschal. Sofern du mehr als diese angeben willst, musst du die nachweisen. Ansonsten gilt natürlich, dass du nur wiederbekommen kannst, was du auch an Steuern bezahlt hast.
Grundsätzlich musst du keine Steuererklärung machen. Aber sobald du einmal eine gemacht hast, musst du die auch weiterhin machen. Abgabefristen erhälst du beim zuständigen Finanzamt.