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Maniska

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Alle Beiträge von Maniska

  1. Deswegen gilt immer noch das was ich in meinem ersten Post dazu gesagt habe: Ich will wissen warum da die Note steht die da steht.
  2. Und das habe ICH genau wo getan?
  3. Warum ist Religion da was anderes? Es ist ein Schulfach wie jedes andere, das sich der Azubi rausgesucht hat. Er hat sich dafür entschieden NICHT Ethik zu besuchen, er hat sich dafür entschieden sich NICHT befreien zu lassen. Also muss er eben mit seiner Entscheidung leben. DANN zu sagen "ist ja nicht wichtig" ist m.E. dreist. Was wenn dein Azubi sagt "ich hab in BWL nicht aufgepasst, ich will ja Admin/Entwickler werden"? Hier verweise ich auf die jährlich wiederkehrenden Diskussionen hier im Forum warum der BWL Teil so hoch gewichtet wird bei den FiSi. Zum Beispiel: ob man gelernt hat oder nicht, oder "Nase des Lehrers"? Was noch?
  4. Nein, wir reden hier allgemein über die Note Religion. Ja, der TE hat eine 3, ja auch bei einer 3 wüsste ich gern woher und warum, ja, in der Regel kenne ich den Azubi bis dahin so gut dass er mir das nicht unbedingt erklären muss, sondern ich mir meine eigenes Bild machen kann. Und eine 3 in einem absoluten Lernfach ist nun mal ein Indikator (von vielen) Der allgemeinen Tenor hier ist aber "Noten in der BS sind doch egal und wen juckt schon Religion". Und ich sage: als Ausbilder würde es mich jucken. Stimmt. Deswegen ist diese Note trotzdem ein Indikator unter vielen. Ihr tut gerade so als hätte ich irgendwo gesagt dass ich meinen Azubi einzig aufgrund der Religionsnote bewerten würde, das habe ich aber so nie gesagt... Und genau diese Einstellung finde ich einfach bedenklich. Das Reli an der BS nichts zu suchen hat ist ein eigenes Thema, solange es im Lehrplan steht ist es aber halt einfach so. Damit muss man sich abfinden, oder auf die Stellen einwirken die den Lehrplan erstellen. Lauter Häuptlinge und keine Indianer? Ab wann ist etwas relevant? Wer entscheidet das im Zweifelsfall? In DEM "ich muss nur das hinschreiben was der Lehrer hören will"-Fach schlechthin in dem man nichts verstehen muss? Schlecht? Nein, Gut ist sie aber auch nicht. Die Noten der TE sind OK, aber nicht gut. Gut wäre per Definition eine 2, die weder in den Einzelfächern, noch über den Notendurchschnitt gegeben ist.
  5. Naja, es ist auch ein Indiz wie ein Azubi mit "hab ich keine Lust drauf" Aufgaben umgeht. "Ich finde $Thema blöd, deswegen setze ich mich nicht mit dem Lernstoff auseinander" ist einfach keine Einstellung die ich bei meinem Azubi durchgehen lassen würde. Religion ist ein reines Lernfach, man muss dort nichts anderes tun, als dem Lehrer das zu geben was er hören will -> auswendig lernen. Liefert man dem Lehrer nicht das was er hören will gibt es 2 Möglichkeiten: man wollte nicht lernen man hat andere Ansichten und vertritt diese mit allen Konsequenzen Beides lässt Rückschlüsse auf charakterliche Einstellungen zu...
  6. Ich würde wahrscheinlich als Ausbilder die Ursache für die 3 in Religion wissen wollen, da es für diese eigentlich nur 2 Möglichkeiten gibt: kein Bock auf das Fach und dementsprechend nicht gelernt -> fänd ich uncool. Nicht wegen dem Fach sondern wegen der Einstellung die damit rüberkommt "juckt mich nicht, mach ich nix für", geht im Arbeitsleben halt nicht Man hat andere Ansichten als der Lehrer, vertritt diese und wird deswegen schlechter benotet -> Im Fall Religion durchaus denkbar und absolut akzeptabel
  7. Aber nur, wenn er das Ehrenamt als Ersatz für Arbeit betreibt, betrachtet man es als Hobby, schaut das schon anders aus. Im Regelfall kann sich ein Selbständiger seine Arbeitszeit flexibler einteilen als ein abhängig Beschäftigter. Also kann er seine Arbeit auch um die Prüfungszeiten herum legen und z.B. erst Abends arbeiten, wenn er Tagsüber in Prüfungen sitzt. Und schon ist kein Unterschied mehr zum Jugendtrainer, Vereinsmayer oder freiwilligen Feuerwehrmann. Klar kann der Elektriker nicht abends um 22 Uhr zum Kunden, aber seine Rechnungen fertig machen kann er trotzdem. In der IT ist es noch weniger kritisch, denn vieles beim Kunden kann man eh erst nach den regulären Arbeitszeiten machen.
  8. Wahrscheinlich die selbe wie bei den anderen Millionen Ehrenamtlichen in D -> Tagesformabhängig. Was die Aufwandsentschädigung angeht: wenn ich selbständig bin muss ich mir eben überlegen ob ich mir das Prüferamt leisten kann und will.
  9. Ich würde, aus Prinzip, schauen dass ich eine Bestätigung des Sachverhaltes "zuerst falsche Prüfung ausgehändigt, richtige Prüfung in viel zu wenig Zeit abgelegt" in schriftlicher Form für meine Unterlagen habe. Möglichst mit offiziellem IHK Logo und allem Drumherum. Das so schnell wie möglich, noch können sich alle an den Sachverhalt erinnern, in 3 Monaten schaut das anders aus. Wenn bestanden: Krone richten und weiter. Sollte überhaupt mal jemand nach der Prüfungsnote fragen, kann man seine Geschichte mit dem "Wisch" belegen. Ansonsten wird es immer eine nette Anekdote bleiben. Alles andere ist die Zeit und das Geld nicht wert dass du dann rein stecken musst.
  10. Falsch, der Ausbilder muss Fachlich und Persönlich geeignet sein, also: Selbst Fachkraft Ausbilderschein Der fachlich geeignete Ausbilder kann auch andere Fachkräfte mit der Ausbildung betreuen (Azubi geht beim Gesellen mit statt beim Meister an der Hacke zu hängen) Aber eigentlich nicht zulässig... Quelle: § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. (3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Absatz 3 entbindet nicht davon, einen fachlich geeigneten Ausbilder zu haben. Dass in der Realität die IHKs froh sind wenn überhaupt ausgebildet wird, das Problem mit "es gibt keinen fachlich geeigneten Ausbilder ein Randproblem ist (betrifft relativ wenige Berufe) Das ist komplett FALSCH!!! Die Ausbildung verlängert sich AUF ANTRAG DES AZUBIS. Macht der nichts, Endet die Ausbildung und man steht mit nichts da. Quelle Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Dann hat der Lehrer Mist erzählt, oder du nicht richtig aufgepasst.
  11. Es gibt keinen "schulischen Teil". Es gibt Inhalte die auch(!!!) in der BS vermittelt werden, aber nur weil es Bestandteil des Unterrichts ist ist es nicht "das lernst ja in der Schule". Subnetting lernt man auch in der Schule, trotzdem sollte das Thema Netzwerk hauptsächlich im Betrieb vermittelt werden. Woran es genau in der schriftlichen gehapert hat ist auch nicht klar. Es gibt sehr wohl auch Theorie die nicht in der Schule drankommt. Erster Ansprechpartner ist aber in jedem Fall IMMER der Ausbilder.
  12. Den Betrieb (nicht unbedingt) freundlich darauf hinweisen, dass du nur ausbildungsrelevante Tätigkeiten durchführen darfst, und sie die Pflicht haben dich auszubilden. EIGENTLICH sollte dein Ausbilder mit dir die Lücken aufarbeiten und das gezielt noch einmal schulen. Was steht in deinem Berichtsheft was du gemacht hast und wie wahrheitsgemäß wurde das geführt? Wenn dich dein Betrieb nachweislich (Berichtsheft) nicht ausgebildet hat ist er ggf jetzt schon Schadenersatzpflichtig. Plus, wenn nicht asap wieder IT Tätigkeiten, ab zur IHK.
  13. So viele wie rein passen. Abhängig von der Richtigkeit der Antwort, der Antwortgeschwindigkeit und der Ausführlichkeit der Antwort. Wobei extrem langsam und ausschweifend Antworten auch zu Abzug führen kann. Rein von der normalen Sprechgeschwindigkeit her würde man bei kurzen Fragen + kurzen Antworten ohne Rückfrage vielleicht bei 15-20 Fragen landen (Zeit zum Frage stellen, überlegen, Antworten +45 Sekunden) Was erhoffst du dir von einer Zahl die bei jedem anders sein kann? Du wirst nicht sagen können, "das waren jetzt 15 Fragen, mehr dürfen Sie nicht".
  14. Ohm, PRTG speichert doch sicher in einer Datenbank? Welche DB Arten gibt es? Erkläre Normalform 1-3. Das ganze Zeug wird sicher auch gesichert -> Backup? Wenn wir schon mal bei Backup sind -> Datensicherheit allgemein, Datenschutz (wenn man schon mal dabei ist) Monitoring wird auch auf einem großen Monitor an die Wand geworfen? Ist das denn ergonomisch? Was wäre denn ein ergonomischer Arbeitsplatz?
  15. Cool, dann kannst du sicher auch erklären wie WMI funktioniert, warum du dich für WMI entschieden hast, welche anderen Optionen (PRTG oder Alternativsystem) es noch gegebene hätte, welche Vor-/Nachteile $Option1-n gehabt hätten, warum ein kostenpflichtiges System. Wie würde man Linux Systeme überwachen, Switche, Firewalls, Drucker, $Gerät... Wie ist die Kommunikation abgesichert, wie funktioniert die Alarmierung? Ach, per Mail, dann erzählen Sie mal was zu Email...
  16. Das ist nicht relevant, es geht darum in der Zukunft sichern zu können, nicht wie es mal war. Wenn es danach ginge hätten wir noch russisches Gas, Schuhe aus Holz und es wäre noch alles gut Also musst du sowohl VMs als auch physische Systeme sichern können, oder soll der physische Krempel den Weg in eine VM gehen? Ich meine damit so was wie eine fertige Appliance für ein MDM, einen vCenter Server, "irgendwas mit Docker"... Wenn du wirklich Backup machen willst als Projekt: GIDF!
  17. i.d.R Du bist die Ausnahme die die Regel bestätigt
  18. Wenn (nur) Beine gebaumelt haben... Zum Glück sind Prüfer i.d.R. nicht so einfach gestrickt/sexistisch.
  19. Ja, heute. Und morgen, übermorgen, nächste Woche? Alle Maschinen virtualisiert oder auch noch was "auf Blech"? Morgen auch noch? Es gibt nicht eine virtuelle Appliance? Auch nicht das Virtualisierungsmanagement? Morgen auch noch? Als Fachkraft ist es auch deine Aufgabe über den Tellerrand hinaus zu schauen. "Irgendwas mit Backup" kann jeder zusammenklöppeln, nur ob das dann auch für die Firma die beste Lösung ist? RTO, RPO, Budget... Da kommt dann langsam die Fachkraft durch. Wenn man dann noch Application-aware sichern will wird es auf ein mal geiler Scheiß.
  20. Das ist zumindest Lösungsorientiert. Googlen wäre sicher auch i.O. gewesen?
  21. Ähm, wie willst du Subnetze ohne zugehörige VLANs einrichten?
  22. Alter: 37 Wohnort: Stuttgarter Speckgürtel letzter Ausbildungsabschluss (als was und wann): FiSi 2012 Berufserfahrung: 10 Jahre Vorbildung: Abitur Arbeitsort: siehe Wohnort Grösse der Firma: ~1.000 MA weltweit Tarif: IGM Branche der Firma: Metall/Elektro Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40 Arbeitsstunden pro Woche real: 40-42, Überstunden können abgefeiert oder ausgezahlt werden Gesamtjahresbrutto: 64.686€ Grundgehalt (~76,300€ mit allen Zulagen) Anzahl der Monatsgehälter:12 Anzahl der Urlaubstage: 30 Sonder- / Sozialleistungen: Urlaubs-, Weihnachtsgeld, T-ZUG... Variabler Anteil am Gehalt: - Verantwortung/Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Inhaus Sysadmin (Win-Server, AD, Virtualisierung, Backup, 3rd Level...)
  23. Das Argument "aber die anderen" kann man auch umdrehen" Ja, "die anderen" haben vielleicht einen höheren Abschluss, aber was sagt das schon aus? Solange "die anderen" etwas anderes/weniger machen als man selbst kann man ja denn Chef mal fragen ob man dann auch nur noch das/so viel machen kann/darf/muss wie "die anderen" die er ja als Basis und Argumentationsgrundlage für das eigene Gehalt heranzieht. Findet er dann doof? Tja, dann muss er sich halt was Neues überlegen
  24. Och BITTE!!! Ich will das nicht alle 6 Monate noch mal erklären müssen: Das Beste was einem Azubi bei der Übernahme passieren kann, ist ein Vertrag mit Probezeit!!! Dadurch dass das Ausbildungsverhältnis auf die Beschäftigungsdauer angerechnet wird, hat man vollen gesetzlichen Kündigungsschutz. Was das bedeutet hat man in WiSo gelernt. Sprich eine vereinbarte Probezeit tangiert nur in sofern, als dass man mit ggf mit einer Frist von 14 Tage statt 4 Wochen auf der Straße sitzen könnte... Könnte, wenn denn gerechtfertigte Kündigungsgründe vorliegen würden. Da machen die 2 Wochen aber auch keinen großen Unterschied. Der große Vorteil vor den nichtmehrAzubi: Er hat im Zweifel die verkürzte Kündigungsfrist, oder - falls man nur befristet übernehmen wollte - trotzdem ein Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Quelle: Solltest du übernommen werden, ist eine erneute Probezeit gesetzlich möglich und dein Arbeitgeber kann auch die gesetzlich höchstzulässige Probezeit von sechs Monaten nach § 622 Abs. 3 BGB in Anspruch nehmen. Allerdings genießt du dann als Arbeitnehmer sofortigen Kündigungsschutz in Kündigungsschutz begründet sich nicht nur aus der Betriebsgröße (i. d. R. mindestens 10 Beschäftigte), sondern ist auch an die Voraussetzung geknüpft, dass der Beschäftigte mindestens 6 Monate lang im (Ausbildungs-)Betrieb beschäftigt gewesen ist. Hier müssen Sie das vorangegangene Ausbildungsverhältnis mit berücksichtigen. Der Kündigungsschutz des „neuen“ Beschäftigten setzt im Falle einer Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis also unmittelbar ein.
  25. SPF, DKIM DMAC, Verschlüsselung, rechtskonforme Archivierung, Lizenzierung...

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