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Schnux

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Alle Inhalte von Schnux

  1. Hoffen wir mal, dass sie dieses Jahr besser recherchiert haben :hells:
  2. Also bei meinem Lösungsvorschlag stand, dass alles richtig ist Da ist ihnen der Fehler wohl schon aufgefallen... grins Das mit dem Mindestwert ist jedenfalls quatsch
  3. Das mit dem Umrechnen von Hex in Dec bekomme ich ja hin, ABER: woher weiß ich, dass 3c9d:0962 -> 3c.9d.09.62 ist? Die Oktette werden bei IPv6 doch durch : getrennt? warum ist 3c9d dann nicht das erste Oktett, sondern die ersten zwei?
  4. Virtuelles Netzwerk - heißt das Firmennetzwerk wird virtuell unterteilt, zum Beispiel in Firmenbereiche (Bsp: Vertrieb, Buchhaltung, Lager)... das wird ermöglicht, in dem man den Switch logisch trennt - also ntrl. auch nur virtuell. Vorteile: Sicherheit (jeder hat nur da Zugriff, wo es auch nötig ist), da man sich nur gegenseitig im VLAN sieht, aber nicht die anderen. Mhm, reicht das als ITKS? :confused:
  5. Super Tipp mit der Angabe. Werde wohl mit den 1024 MB rechnen (wenn das denn drankommt und nichts anderes angegeben ist), schließlich ist das ja auch wissenschaftlich belegt. Und dann wird das schon Viel Glück an alle
  6. CobraXP du hast einen Denkfehler. Du bekommst zwar für 51.000 Euro 72PCs, brauchst für 72 ThinClients aber auch nur 43.8000 Euro ;-) Man kann nicht Äpfel (90TC) mit Birnen (72PC) vergleichen. Das ist genau dasselbe wie bei eine Reisender/Handelsvertreterlösung... Die PC/Thin Client Anzahl ist gesucht, daher muss man dafür beim Rechnen mit einer unbekannten rechnen (x) und dann danach auflösen. Dein Rechenweg muss angewendet werden, wenn du z. B. einen Angebotsvergleich machst - die 90PCs also vorgegeben sind. Määhd Sheepist Lösung ist also richtig.
  7. Kann mir in dem Zusammenhang mal jemand erklären, ob man nun besser mit 1GB = 1024 MB rechnet, oder doch mit 1000 MB Ersteres ist doch genauer, oder? Bei bisherigen Prüungen haben sie nie gesagt, dass man mit 1000 rechnen soll xD Bin so lansam echt nervös :old
  8. Zusätze im Briefschluss Sehr gebräuchlich und dennoch in ihrer genauen Bedeutung unbekannt sind die Zusätze i. A., i. V. und ppa. im Briefschluss. Die Abkürzung i. A. steht für im Auftrag: Der Unterzeichner hat für diesen Brief, den er unterschreibt, eine Vollmacht. Das Kürzel i. V. bedeutet in Vollmacht bzw. in Vertretung: Der Unterzeichner hat vom Inhaber eine allgemeine Handlungsvollmacht erhalten. Für das lateinische per procura steht die Abkürzung ppa.: Sie besagt, dass der Unterzeichner Prokura hat bzw. Prokurist/-in ist. Die Zusätze können entweder vor der handschriftlichen Namenszeichnung oder vor der maschinenschriftlichen Wiedergabe des Namens stehen. Der oder die Ranghöhere unterschreibt links. ... das sagt der Duden - also ist i. V. richtig
  9. Also zum Vertrag: er muss schriftlich fixiert werden, dafür haben AG und AN aber 4Wochen Zeit! Also stimmt das schon so. Ist natürlich schwierig, wenn man den Vertrag noch nicht schriftlich hat nachzuweisen, dass man wirklich 1900 € Brutto abgemacht hat. Aber man hat auch ohne den Schriftkram schon volles Recht auf alles ;-) Aber egal ob befristet oder unbefristet: das Arbeitsverhältnis muss schriftlich, wenn auch formlos festgehalten werden... Und der Urlaub? Muss nicht umbedingt im Arbeitsvertrag stehen, wenn es z. B. einen Tarifvertrag gibt, denn der steht ja sowieso über dem Arbeitsvertrag. Und generell hat man in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Tagen (Bundesurlaubsgesetz). Also muss man nur im Vertrag abweichende Vereinbarungen festhalten (30 Tage, weniger ist ja ohnehin verboten). Aber warum das einmal richtig und einmal falsch gewertet wird, versteh ich auch nicht *mitaufdemSchlauchsteh* Denke, hoffe, glaube, dass es sich da mal wieder um einen Fehler handelt - ist ja nur ein Lösungsvorschlag.
  10. Das sollte alles im Beiblatt der Einldaung stehen... Bei uns sind Klebezettel erlaubt - das Buch muss aber unbeschrieben sein.
  11. klar, mach ich gern :-D Bin aber noch auf Arbeit - schau nachher mal nach. Bin It-systemkauffrau... kommt also auf deine Ausbildung an, ob dann alle Lösungen was nützen... Schreib mal bitte welche du genau brauchst (hab etwa 80pdf xD mit Aufgaben und Lösungen, da bekomm ich sonst die Krise) ;-) Grüße, Sandra

  12. welche brauchst du denn? habe ziemlich viele zu Hause ab 2003. Muss nachher mal schauen welche... dann kann ich dir paar rüberschicken
  13. Also ich hab zu allen Prüfungen Musterlösungen dabei... Ebend die, die die Prüfer bekommen als Auswerthilfe. Aber ich habe sie ja nicht bestellt, mag sein, dass man die gesondert anfordern muss? Aber geben tut es sie.
  14. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Malware, Viren, Spam .. also so aktuelle Internetgefahren vorkommen könnten. Oder bei Hardware zB. Tablet PC, Ebook-Reader oder der gleichen. Und IP-Adressierung zum Beispiel. Auch Verschlüsselung ist gut denkbar (auch wenn es da nicht so viel gibt... asynchron vz. synchron, erläuter rot13). Hab vor dem Technikteil echt am meisten Bammel. Was Wirtschaft angeht, gab es ja in der Winter 2009/10 Prüfung z. B. BAB (was ich in den alten Prüfungen nicht gesehen habe) - also auch das mal ansehen. Schade, dass nicht einfach paar 'wann lohnt sich ein Reisender' Rechnungen kommen und gut
  15. a) Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen. -> das ist schon mal Quatsch, in der Probezeit darf man sofort kündigen. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen. -> also wenn der Azubi danach eine ganz andere Ausbildung machen möchte, wäre das richtig. Wenn er aber nur den Betrieb wechseln möchte, muss er das wohl auch gesondert angeben... Bin mir da nicht sicher. c) Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung. -> eigentlich muss man andere Kriterien erfüllen, um zu verkürzen. Zum Beispiel Abitur haben. Mit dem Alter hat dies nichts zu tun. d) Die Ausbildung endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum. -> kann es auch nicht sein! Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung. und das ist eigentlich nie das Datum vom AV e) Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen. -> das stimmt! f) Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen. -> das muss ja auch Quatsch sein, stell dir mal vor du verhürzt um ein halbes Jahr, dann wird dein Chef nicht noch die ganze Zeit zahlen... Außerdem ist mir so, als hätte mein Freund für die restlichen 10Tage bis Monatsende (da Zivi dann am 01 des nächsten Monats anfing) ALG bekommen... also auch falsch. Bleibt für mich nur b und e - aus welchem Jahr ist die Frage denn?:hells:
  16. Ich habe nicht vor, mich mit fremden Federn zu schmücken. Es ist so, dass es das Projekt tatsächlich mal gab, es gibt aber keine Doku oder ähnliches. Demzufolge erarbeite ich diesen Auftrag neu und löse ihn nach meinen Wissen - ich kopiere nicht eine Lösung oder ähnliches. Es ist ebend leider nur ein theoretisches Projekt, kein echtes. Muss es denn echt sein? Das ist doch oft nicht möglich?
  17. Das saß Ich hab während meiner Ausbildung eher Schulungen gemacht oder ebend Buchhaltung. Und Technik leider fast gar nicht (außer vielleicht mal Arbeitsspeicher einbauen oder andere Kleinigkeiten). Und ich bin davon ausgegangen, dass man Schulung nicht als Projektthema nehmen kann, allein schon weil es nicht sehr viel Raum zum Austoben bietet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man als Kaufmann so viel Technischverständnis haben muss, denn dann müsste 3/4 der Klasse durchfallen. Aber ich muss zugeben, dass ich vielleicht nicht sehr clever meine Ausbildung gewählt habe. Aber nun kurz vor Schluss alles hinschmeißen wär dann auch dumm. Ich bin ja nicht total blöd! Aber Defizite sind da schon. Das Thema ist eingereicht und genehmigt, nun muss ich da durch. Eigentlich wollte ich auch gern Hilfe, was den Aufbau der Arbeit betrifft - den nötigen Technikteil werde ich bis dahin selbst nachholen. Was kann man denn neben den Mindestanforderungen an kaufmännischen noch einbauen? In den Dokumentationen habe ich nicht viel finden können.
  18. Als Projekt für meine Prüfung zur IT-Systemkauffrau habe ich die Anbindung zweier Standorte durch Servermigration gewählt. Leider habe ich es nicht selbst ausgeführt (es bestand keine Möglichkeit), aber es sollte nach Möglichkeit später so aussehen. Mit dem technischen Teil tu ich mich aber ziemlich schwer, weil ich während der Ausbildung mehr in der Bereichen Schulung und Buchhaltung verbracht habe 1. Kann ich in der Arbeit drauf verweisen, dass Hardware in Abstimmung mit unseren Technikern bestellt wurde, ich mich also beraten lassen hab? Welche Geräte es sind weiß ich ja, da das Projekt man stattfand. Oder ist das dann ein großer Minuspunkt weil ich das nicht allein aufgeschlüsselt habe? Ich muss ja schließlich begründen, warum es nun genau der Router sein sollte, oder? 2. Welche wichtigen kaufmännischen Aspekte sollten in keiner Prüfung fehlen? Wollte auf jeden Fall Angebote von Lieferanten vergleichen und eine Verkaufskalkulation mit einbinden. Außerdem wollte ich im Anhang das Angebot und einen Netzplan einbinden. Aber was kann man noch machen? Wir müssen bei unserer IHK -30Seiten haben (ohne Anhang) und ich möchte so wenig wie möglich Technik mit einbringen, da man beim Lesen dann eh bemerkt, dass ich nicht wirklich einen Schimmer hab. Hilfe:old

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