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mazzo

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  1. Hallo Stefan, da haben wir uns falsch verstanden. Er muss im Projektteil 82% erreichen (Note gut) um die Gesamtnote "befriedigend" (also Abschlussnote aus Projektteil und schriftlichem Teil) zu erhalten. Gruß mazzo
  2. Wie sieht es denn nachher mit der Darstellung der Noten auf dem Zeugnis aus? Stehen die im Detail drauf? Ich würde wohl an deiner Stelle in der GA1 in die Nachprüfung gehen. Der Grund ist: Die Gesamtnote nach der Ergänzungsprüfung ist mit 2:1 (schriftlich zu mündlich) gewichtet. Folgende Rechnungen ausgehend von 36 / 48 / 67 Fall 1: Nachprüfung in GA1 mit 80 % ergibt eine Gesamtpunktzahl von 53 (ausreichend) - wenn du im Projektteil widerrum auch 80% erreichen kannst, hättest du eine Gesamtnote 3 (befriedigend). Fall 2: Nachprüfung in GA2 mit 80 % ergibt eine Gesamtpunktzahl von nur 51 (ausreichend) - wenn du im Projektteil widerrum auch 80% erreichen kannst, hättest du eine Gesamtnote 4 (ausreichend), da mindestens 82% für eine drei nötig wären. Die andere Seite ist natürlich ob du mit dem potentiellen Stoff der GA1 generell zurecht kommst, oder du dich in GA2 sicherer fühlst. Viele Grüße, mazzo
  3. Mit Gesamt 58,2 Punkten, ja.
  4. Gerne. Ansonsten ist auch der IHK Notenrechner sehr zu empfehlen. Da kann man schön hin und her rechnen, welche Ergebnisse in Prüfungsteil A erzielt werden müssen um auf diese oder jene Note zu kommen ;-) Viele Grüße, Mazzo
  5. Ja, Gesamtpunktzahl bei dir ist dann 51 (ausreichend). Bestanden ist bestanden - das ist erstmal das wichtige :-) Viele Grüße, Mazzo
  6. Generell: GH1 * 2 + GH2 * 2 + WiSo * 1 = Punktzahl / 5 = Gesamtpunktzahl ( Ergebnis ) In diesem Falle also: 28 * 2 + 56 * 2 + 88 * 1 = 256 / 5 = 51,2 Punkte 51,2 Punkte wären zwar ausreichend, da ein Teil aber unter 30% ist, ist diese Prüfung als solche nicht bestanden und GH 1 muss wiederholt werden. Viele Grüße, Mazzo
  7. Hallo zusammen, entgegen der Angabe auf der IHK Saarland Seite sind die Angaben soeben online gegangen. Viele Grüße, Mazzo
  8. Hallo, die IHK Saarland hat auch noch nichts veröffentlicht. Gruß Mazzo
  9. Hm, ne .. So dürfte das nicht gemeint sein. Ich kann kündigen wann immer ich will, muss aber die Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt wahren.
  10. Es hieß aber doch "mit einer Frist von 4 Wochem" ZUM 15. oder Ende des Monats?
  11. AFAIK musst du nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hast - also nur GA1.
  12. Die IHK muss es sich gefallen lassen, dass die Ergänzung in dieser Prüfung gefehlt hat. In einer vorherigen Prüfung wurde sie genannt. Daher sollte sie, aus Gründen der Fairness, auch nicht zu berücksichtigen sein. Man wird sehen wie es beurteilt wird, aber bitte hört endlich auf Richter zu spielen ... Es nervt.
  13. Wenn die Syntax fest drin war ist es kein Handout und keine Beilage. Wenn es jemand rausgerissen hat (in weißer Voraussicht, oder wie?) würde ich das sicher als Täuschungsversuch werten, sollte dieses rausgerissene Blatt in GH2 aufgetaucht sein.
  14. Sysics, nur Mut :-) Hast du die Lösungen? Sonst einfach -> PN an mich.
  15. Ach ja - ich weiß dass in den Lösungen oben auch OR steht. Darauf hab ich mich bezogen
  16. Der OR-Operator oben KANN(!) nur falsch sein. Unten lässt es sich streiten, aber oben kann nur XOR passen - sonst fall ich vom Glauben ab
  17. Im Text stand das der Kunde genau einem Kundentypen zuzuordnen ist ..
  18. Na toll! Das ist ja mal ganz großes Kino!
  19. Laut Lösung müssen da sogar 2 OR und kein einziger XOR hin. Will mir nicht in den Kopf.
  20. Tom Scott, mit Verlaub, dieses "von oben herab" nervt mich allmählich. Es gibt mit Sicherheit genügen Dinge die ich weiß und als Kinderkram erachten, von denen du aber keinen blassen Schimmer hast. In eine Prüfungsfrage gibt es nichts hereinzuinterpretieren - beide Lösungen müssen(!) richtig sein, auch wenn du das nicht einsehen magst.
  21. Na die "Rechnung ist erstellt" aus Rechnung XXX ODER Rechnung XXX ODER Rechnung XXX Operator darf auch danach sein ;-)
  22. In einer vorherigen Prüfung stand der Zusatzbeitrag dabei, in dieser nicht. Von daher war er >meiner Meinung nach< irrelevant.

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