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Rienne

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  1. Ich glaube ihr scheint bei der ganzen Zwischenprüfungsdiskussion auch zu vergessen, dass es eine allgemeine Regelung für alle Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist. Es gibt neben der vielleicht nichtssagenden ZP für FI'ler auch durchaus Ausbildungsberufe, bei denen man sehr wohl durch die ZP fallen kann und wo auch die ZP in die Abschlussnote gerechnet wird. Da ist es durchaus günstiger einfach eine Regelung zu machen, statt den Verwaltungsaufwand auf sich zu nehmen, jede Ausbildungordnung zu prüfen. Diese Missgunst hier an dem Ende, wo die Menschen sitzen, die eh schon kaum etwas haben, finde ich echt traurig. Wie schon mehrfach gesagt, hier und auch in anderen Threads, von mir aber auch vielen anderen: Nicht nur Faulheit bringt Leute in die Lage keine Arbeitsstelle mehr zu finden oder mit einem gewissen Alter noch keine Berufsausbildung zu haben, oder oder oder. Und wenn auch nur einer von 20 vielleicht erst motiviert werden muss um Gefallen an seinem Beruf zu finden, ist ein Gewinn, der weit über 20*2.500€ geht (mal abgesehen davon, dass gar nicht erst alle 20 die komplette Prämie für sich beanspruchen können durch Nichbestehen). Damit waren die monatlichen Sätze, von dem, was auch immer sie beziehen, gemeint. Und so gut wie jeder Umschüler bezieht nunmal etwas um sein Leben zu finanzieren. Und da ist es auch nicht so abwegegig, wenn der Staat vorher bei Umschulung mehr gezahlt hätte oder eben jetzt sagt: ALG 1 ist eigentlich vorbei und du müsstest ALG 2 beziehen, aber wenn du ne Umschulung stattdessen machst, bekommst du nur 5% weniger ALG 1 als vorher. Bei meinen Aufzählungen waren übrigens nur hypotethische Ideen in den Raum geworfen, die eben als Beispiel genannt werden könnten, warum eben nicht MEHR Geld durch diese Prämien "verschwendet" wird.
  2. Nicht nur das Jobcenter ist für Umschüler zuständig bzw. verteilt Bildungsgutscheine. Gibt auch Personen, die aus ALG 1 heraus eine Weiterbildung machen, oder durch die Berufsgenossenschaft, oder freiwillig mit Eigenfinanzierung. Die Prämienregelung beruht übrigens auf Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung (§131a aus dem SGB III) und hat mit Jobcentern erst einmal nicht viel am Hut.
  3. Trotzdem kennt er den weiteren Hintergrund nicht. Vielleicht wurden für dieses Prämiensystem ja die monatlichen Sätze eines Umschülers verringert, so dass am Ende eine Einsparung, selbst bei Zahlung der Prämien unterm Strich übrig bleibt. Oder es wurde festgestellt, dass viele über Weiterbildungen nur versuchen weiterhin ALG I zu beziehen ohne überhaupt die Intention zu haben, durch eine bestandene Umschulung, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Oder oder oder... Ich kenne ihn übrigens auch nicht. Trotzdem sollte man nicht immer alles, was auf den ersten Blick "ungerecht" erscheint, verteufeln.
  4. Wieso dreist? Das ist eine Entscheidung der Arbeitsagentur, nicht derjenigen, die eine Weiterbildung machen. Wenn du die Möglichkeit hast irgendwo etwas als Bonus zu bekommen für etwas, was du eh machst, würdest du das doch auch tun, oder? Des weiteren finde ich, dass diese Diskussion wenig mit der Fragestellung des TO zu tun hat. Aber zu deinen Fragen @Hecht1234: Ich würde mal behaupten, dass eine Prüfung des Bildungsträgers nicht dafür ausreicht, sondern wenn nur die Zwischenprüfung, die von der IHK gestellt wird. Des Weiteren würde ich mich an deiner Stelle mit diesen Fragen eher direkt an deinen zuständigen Sachbearbeiter wenden. Immerhin ist diese Regelung noch recht neu ("Wenn Sie ab dem 1.8.2016 mit einer Umschulung beginnen") und somit kann hier wohl auch noch keiner mit eigenen Erfahrungswerten berichten.
  5. Es geht hier aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht um eine betriebliche Ausbildung, sondern um eine, von der Arbeitsagentur geförderten, Umschulung. Und dort sieht die Arbeitsagentur, so wie der TO es auch verlinkt hat, ein Prämiensystem vor, unabhängig davon ob ihr es fair findet oder nicht.
  6. Hallo, die Frage kann dir hier vermutlich auch keiner eindeutig beantworten. Als besten Hinweis, was deine IHK/dein Prüfungsausschuss sehen möchte, kann dir eigentlich am ehesten das Bewertungsschema zur Präsentation deiner IHK geben, falls dieses öffentlich zugänglich ist. Aber der Projektablauf ist jedenfalls mMn das A und O der Präsentation. Immerhin sollst du ja darstellen, wie du das Projekt und die einzelnen Phasen druchgeführt hast und wie du auf Probleme reagiert hast (Schlagworte PM,QS). Es soll ja keine Produktpräsentation sein, sondern deinen Projektbericht noch einmal kurz und visuell unterstützt darstellen.
  7. Der Account bietet ihnen halt Sicherheit. Bei dem hohen Maß an Cybermobbing etc kann ich gut verstehen, dass man mehr Daten zu den Nutzer haben möchte als nur eine (gefakte) IP-Adresse o.ä.
  8. Aber ne App Und sie planen ja auch, ähnlich wie bei Skype ne Streamingmöglichkeit einzubauen.
  9. Außerdem haben die RocketBeans vor ein paar Monaten mal versucht es zu reanimieren.
  10. Ich denke mal, damit ist das hier gemeint: Verwaltungsfachwirt/-in. Das ist eine Weiterqualifizierung für den öffentlichen Dienst für "Mitarbeiter/-innen aus anderen beruflichen Zweigen", die auf den Verwaltungsangestellen (AL I) aufbaut.
  11. Achja, früher wusste man auch noch seine ICQ-Nummer auswendig...
  12. Du hast vergessen zu sagen wo sie streamt @t0pi
  13. Genauso viele Hartz 4 Empfänger haben aber auch genau so viel getan und kommen trotzdem nicht dort raus, sei es weil ihnen die Möglichkeiten fehlen oder durch falsche Entscheidungen oder Schicksalsschläge dort gelandet sind. Und es ist auch Fakt, dass das meiste Geld in Erben liegt und somit das viele Geld in wenigen Familien bleibt, wo bei Weitem nicht jeder, der im Besitz einer solchen Geldsumme ist, auch wirklich eine Leistung erbracht hat, die das rechtfertigen würde.
  14. Ich habe so viele Champion Shard, da brauch ich keine IP für neue Champions. ^^' Aber Yi ist genauso dämlich wie Zyra Support: Man braucht nicht mal Erfahrung mit dem Champ um zu dominieren. XD
  15. Bei den beiden Worten muss ich daran denken, dass es ja auch lange die Meta gab, wo Vayne und Quinn Top gespielt wurden.
  16. Ich weiß es! Aber sollen lieber einmal andere raten!
  17. Supaplex (wobei ich sagen muss, dass ich es nur durch den Levelnamen ergooglet habe ). Würde also sagen, falls es stimmt: Wer will kann weiter machen!
  18. Also bei uns musste der Notendurchschnitt nicht angegeben werden, so dass der Klassenlehrer bei einigen einfach etwas getrickst hat und trotzdem die Unterschrift von der Schulleitung besorgt hat.
  19. Warwick auch...man könnte also fast sagen, dass sich alles wieder zum Alten entwickelt hat, wie? XD
  20. Die Bedingungen sind eigentlich nur, dass dein Betrieb und die Berufsschule dem zustimmen müssen. Es ist im Grunde auch kein Verkürzen im eigentlichen Sinne, sondern eine vorgezogene Abschlussprüfung. Dazu sollte es eigentlich bei der jeweiligen IHK einen Vordruck geben, den dann Betrieb und Schule auszufüllen haben. Die Anmeldung übernimmt dann dein Betrieb. Allerdings dürfte die Frist dafür nicht mehr allzulange laufen, da du dann ja auch schon im Dezember deine schriftliche Abschlussprüfung hast.
  21. Bin leider gar nicht mehr up to date als Jungler. Meine Junglezeiten liegen mehrere Jahre zurück. Und die Meta hat sich da doch zu sehr geändert. Wenn ich diese ganzen Khas, Twitchs und Graves im Jungle sehe... Ich werde jetzt erst einmal mein "Morg-Only to Gold" zuende bringen.
  22. Huhu, also erst einmal gilt BayEUG - Art. 39 Berufsschulpflicht. Ob du daraus schlau wirst, kann ich dir nicht sagen. Aber so wie es scheint, kann man sich, sobald man 21 Jahre alt ist, abmelden von der Berufsschule. Als prinzipiellen Ratschlag würde ich dir aber sowieso ans Herz legen das ganze mit deinem Chef, der Berufsschule und der IHK zu klären. Ich weiß nur, dass hier in NRW die Regelung ähnlich ist bezüglich der Schulpflicht, wenn man bei Ausbildungsbeginn noch nicht 21 Jahre alt ist. Allerdings wurde uns gesagt, dass, wenn man einmal für die Berufsschule angemeldet wurde vom Betrieb, die Schulpflicht, unabhängig vom Alter, bis zur Beendigung der Ausbildung gilt.

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