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Öffentlicher Diest - Wer ist dabei ?


HJST1979

Empfohlene Beiträge

Arbeitsbeginn: 05.07.2007 (also gerade fertig und übernommen für 1 Jahr)

Tätigkeit: Planung und Erstellung einer Kommunikationsplattform und dessen Integration in das Intranet (Planung der DB, Entwurf der GUI und Schulungen // BTW: bin FISI :D)

Eingruppierung: TvÖD EG6 Stufe 1

Wo: Bundesoberbehörde

Vllt. nicht so viel wie andere, aber man ist froh überhaupt nen sicheren Job zu haben. :)

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Top-Benutzer in diesem Thema

Bin seit 1.8.06 im ÖD in einem Rechenzentrum in der Ausbildung zum Informatikkaufmann und ich muß sagen es ist nicht so toll...

Im ÖD ist nix los, es tutu sich nichts und es ist irgendwie langweilig, weil wir für langsam arbeitende Verwaltungen arbeiten (was nicht heißen soll das hier schneller gearbeitet wird)....

Die Verdienstmöglichkeiten sind meiner Meiung nach auch nicht grad toll...wenn ich fertig bin würde ich 2100Brutto verdienen....also ca. 1400 netto.

Wirklich sicher, wie der ÖD ja angeblich ist, ist es hier auch nicht, wir kriegen max. 1Jahresverträge usw...

ich hoffe nach der Ausbildung hier raus zu kommen und eine Stelle in der freien Wirtschaft zu bekommen...

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Die Verdienstmöglichkeiten sind meiner Meiung nach auch nicht grad toll...wenn ich fertig bin würde ich 2100Brutto verdienen....also ca. 1400 netto.

Wirklich sicher, wie der ÖD ja angeblich ist, ist es hier auch nicht, wir kriegen max. 1Jahresverträge usw...

ich hoffe nach der Ausbildung hier raus zu kommen und eine Stelle in der freien Wirtschaft zu bekommen...

Naja mit dem Verdienst ist es so ne Sache, meine Meinung ist lieber etwas weniger und ich weiß, dass ich dieses Geld genau für meine anzahl von Stunden bekomme (Ist in der freien Wirtschaft meißt nicht so, sondern eher so, dass Überstunden erwartet werden.

Sicher ist es meiner Meinung nach schon, und das mit den Jahresverträgen ist nicht nur im Öffentlichen Dienst so ABER im Öffentlichen Dienst wird man meißt nach dem Jahr übernommen und dann unbefristet, natürlich nur wenn man nicht der volle Versager ist *G*

Nach einer Ausbildung im öffentlichen Dienst in die freie Wirtschaft zu gehen wird bestimmt nicht besonders einfach, da die Meinung außerhalb net so berauschend ist, auch wenn man in seiner Tätigkeit u.U. voll RACKERN musste.

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  • 7 Monate später...
ich bin mit meiner ausbildung zum informatikkaufmann im sommer fertig. bin bei einer gemeindeverwaltung. kann mir jemand sagen auf welche entgeltgruppe ich als informatikkaufmann anspruch hätte? habe vorher fachabi gemacht. kann es nur gruppe 5-8 sein?

@Schuhmi86

Dein vorheriger Schulabschluss beeinflusst die Eingruppierung nur wie folgt, indem er die Laufbahn festlegt:

-> mittlere Reife/Realschule/Quali+Ausbildung: -> mittlerer Dienst

-> Fachhochschulreife oder Allg. HSch. Reife -> gehobener Dienst, dort 3jähriges Studium

-> Universitätsabschluss -> höherer Dienst

Also: dein Fachabitur selbst hat darauf keinen Einfluss. Wenn Du z. B. nur eine Ausbildung hast, dann kommst Du deswegen trotzdem nicht in den gehobenen Dienst, da das dafür notwendige FH-Studium fehlt (das Vorhandensein des Fachabis selbst reicht ja alleine nicht aus.)

Hoffe mal, dass die Erklärung irgendwie verständlich war ... :D

Gruß fach_i_81

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EG 5 (bzw. A5) ist das Verzahnungsamt zwischen dem einfachen und dem mittleren Dienst, also der Einstieg in den mittleren Dienst. Wenn Du eine Berufsausbildung hast, kannst Du - normalerweise - bis EG8, aber nicht höher eingruppiert werden (weil ab 9 aufwärts ja ein FH-Studium benötigt wird.)

(Mag sein, dass es hier noch Ausnahmen gibt, die mir jetzt nicht bekannt sind ...). Du bist mit EG5 zwar relativ weit unten eingestiegen, aber rein formal dürfte es korrekt sein, zumindest, wenn ich hier im Unterricht richtig aufgepasst habe :) :)

Gruß fach_i_81

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Eigentlich ist nach BAT eine Eingruppierung bei den meißten Informatikern in Vc Pflicht. Was bedeutet E8.

http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b.htm

--> IV. Angestellte in der DV-Systemtechnik (Vc)

--> V. Angestellte in der Datenerfassung (IXb)

(hängt von deiner tatsächlichen Tätigkeit ab)

PS: Es wird immer noch nach BAT eingruppiert und dann übertragen in den TV-L

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Wenn Du eine Berufsausbildung hast, kannst Du - normalerweise - bis EG8, aber nicht höher eingruppiert werden (weil ab 9 aufwärts ja ein FH-Studium benötigt wird.)

(Mag sein, dass es hier noch Ausnahmen gibt, die mir jetzt nicht bekannt sind ...).

Gruß fach_i_81

Ich bin als frisch ausgelernter FIAE im ÖD in E9 eingestiegen, jedoch auf einer Stelle die nominell E11 ist. Mit entsprechenden Leistungen kann man dann auch binnen 2-x Jahren bis zu E11 aufsteigen. Wenn man Personalverantwortung übernimmt sogar noch weiter. Und das ist hier kein Einzelfall. (große Behörde)

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Ich bin als frisch ausgelernter FIAE im ÖD in E9 eingestiegen, jedoch auf einer Stelle die nominell E11 ist. Mit entsprechenden Leistungen kann man dann auch binnen 2-x Jahren bis zu E11 aufsteigen. Wenn man Personalverantwortung übernimmt sogar noch weiter. Und das ist hier kein Einzelfall. (große Behörde)

Da hattest glück, ich bin zwar inzwischen auch E9 hatte aber mit BAT Vc (E8) angefangen. Bin auch in ner großen Behörde aber das hilft mir hier leider nichts. Es gibt hier leider keine Einheitliche Regelung, somit kann man wenn man Pech hat immer weit "unten" sein.

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Hi Leute...erlaubt mir bitte auch noch kurz meinen Senf dazuzugeben.

Zunächts mal:

HJST hat völlig Recht. Alle Interessierten sollten sich den Link mal zu Gemüte führen.

Das da...

-> mittlere Reife/Realschule/Quali+Ausbildung: -> mittlerer Dienst

-> Fachhochschulreife oder Allg. HSch. Reife -> gehobener Dienst, dort 3jähriges Studium

-> Universitätsabschluss -> höherer Dienst

Also: dein Fachabitur selbst hat darauf keinen Einfluss. Wenn Du z. B. nur eine Ausbildung hast, dann kommst Du deswegen trotzdem nicht in den gehobenen Dienst, da das dafür notwendige FH-Studium fehlt (das Vorhandensein des Fachabis selbst reicht ja alleine nicht aus.)

...ist mehr oder weniger (in diesem Fall!) Käse! :D

Sorry, fachi, aber das wird in der Praxis bereits seit Jahren nicht mehr so gehandhabt. Das sind für die Angestellten im öffentlichen Dienst eher "Richtwerte", aber keine Vorgaben! (Das Problem ist allerdings, das die Eingruppierungsverordnung anscheinend auch eher Richtwerte sind, wa? ;))

Für Beamte gelten diese jedoch genau so, wie du gesagt hast!

Hier ist das Studium für eine Laufbahn im gehobenen/höheren Dienst tatsächlich Pflicht.

Insofern hast du natürlich teilweise Recht! :)

Grundsätzlich gilt aber für die Angestellten im Ö.D.:

Eine Stelle wird bewertet und derjenige, der auf dieser Stelle sitzt, bekommt das entsprechende Entgelt für seine Tätigkeit. Punkt.

Ich bspw. habe lediglich die Ausbildung zum Fachinformatiker und bin mittlerweile in EG11 angekommen (ohne FH-Studium und sonstiges).

Ich bin also das beste Beispiel gegen dein obiges Posting!

Auch dieses

EG 5 (bzw. A5) ist das Verzahnungsamt zwischen dem einfachen und dem mittleren Dienst, also der Einstieg in den mittleren Dienst. Wenn Du eine Berufsausbildung hast, kannst Du - normalerweise - bis EG8, aber nicht höher eingruppiert werden (weil ab 9 aufwärts ja ein FH-Studium benötigt wird.)

...gilt wohl eher nur für Beamte! Vor allem, wenn ich schon den Begriff "Verzahnungsamt" lese muss ich an Beamte denken! ;)

Machst du ne Beamtenlaufbahn? (Nichts gegen Beamte...das soll nicht Negativ gemeint sein!)

Und wie gesagt, dieses Statement

Du bist mit EG5 zwar relativ weit unten eingestiegen, aber rein formal dürfte es korrekt sein, zumindest, wenn ich hier im Unterricht richtig aufgepasst habe

...würde ich mit Hinweis auf die von HJST verlinkte Anlage 1a so nicht unterschreiben!

Kommt eben - wie oben bereits erwähnt - auf die Stellenbeschreibung (Tätigkeitsbeschr.) von Schuhmis Stelle an.

Just my 2 Cents...

Greetz,

S.E.

@Schuhmi: Du hast eine Antwort auf deine PN!

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Ich bin als frisch ausgelernter FIAE im ÖD in E9 eingestiegen, jedoch auf einer Stelle die nominell E11 ist. Mit entsprechenden Leistungen kann man dann auch binnen 2-x Jahren bis zu E11 aufsteigen. Wenn man Personalverantwortung übernimmt sogar noch weiter. Und das ist hier kein Einzelfall. (große Behörde)

DAS wird doch seit BAT-Zeiten nicht mehr so gehandhabt?

Wundert mich doch sehr...

Wenn deine STELLE tatsächlich mit E11 bewertet ist und du ALLE Tätigkeiten - die in deiner Stelle- und Tätigkeitsbeschreibung aufgeführt sind - auch tatsächlich ausführst, dann sollte dir eigentlich auch E11 zustehen.

Es gibt die Möglichkeit, eine Stelle für den Anfang niedriger zu bewerten und dann im Laufe der Zeit (mit steigender Erfahrung des Ausführenden) die Stelle dann höher zu bewerten. Aber, wenn du sagst, du sitzt auf einer E11-Stelle, dann solltest du eigentlich auch E11 erhalten!

Die BAT-Zeiten, in denen es noch Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gab sind eigentlich seit Einführung des TVÖD´s vorbei! :mod:

Naja...mir kann das ja eigentlich egal sein...sofern es für dich in Ordnung ist! :)

E9 ist doch immerhin schonmal was, wa?

Gibt einige hier, die es wesentlich schlechter erwischt haben (EG3-EG5)...

Grüßle,

S.E.

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Hallo SchwarzerEngel

Machst du ne Beamtenlaufbahn? (Nichts gegen Beamte...das soll nicht Negativ gemeint sein!)

ja, richtig, ich hab letztes Jahr angefangen ... (ich hab hier gewisse Dinge, die uns so im Unterricht (Beamtenrecht) beigebracht wurden, auf den Bereich des Angestellten übertragen. Der Dozent hatte damals erklärt, dass gewisse Strukturen auch im Angestelltenbereich ähnlich oder vergleichbar sind.)

(Vielleicht war das auch "nur" früher mal der Fall, ab und zu ändert sich ja auch etwas.)

Danke für deine Informationen, Du kennst dich ja im Angestelltenbereich nicht schlecht aus :) :)

Einen schönen Abend noch,

Gruß fach_i_81

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Also ich bin offiziell noch bis 31.03.2008 im ÖD als IT-Systemadministrator beschäftigt. Trotz FH-Abschluß in Informatik wollte man mir nicht mehr wie E10 geben, obwohl ich seit Monaten zusätzlich zu meiner E10-Arbeit auch noch die E11-Arbeiten eines Ex-Kollegen ontop mache - monatlich also 20 bis 30 Überstunden!

Ergebnis nach meinem Gehen: ein jetzt schon im Team sitzender Systemelektroniker bekommt statt bisher E8 nun die E10, ein jetzt eingestellter FH-Informatiker bekommt E10 und ein noch kommender Fachinformatiker die E8 Stufe 1.

An anderen Universitäten in Deutschland bekommt man für weniger Arbeit im gleichen Tätigkeitsfeld (VMware, SAN) schon die E13/E14, muss dafür aber um seine "Potenz" zu zeigen ein Uni-Abschluß haben - deswegen suchen da einige auch schon in der 3. Ausschreibung und bekommen keinen für das kleine Gehalt. ;)

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Also ich bin offiziell noch bis 31.03.2008 im ÖD als IT-Systemadministrator beschäftigt. Trotz FH-Abschluß in Informatik wollte man mir nicht mehr wie E10 geben, obwohl ich seit Monaten zusätzlich zu meiner E10-Arbeit auch noch die E11-Arbeiten eines Ex-Kollegen ontop mache - monatlich also 20 bis 30 Überstunden!

Hallo NewUser,

hast du dir mal den §14 TVÖD angeschaut?

Dieser wäre evtl. in deiner Situation anwendbar gewesen.

Ich zitiere:

§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

(2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kom-menden Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist.

(3) Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgrup-pen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenent-gelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte. 2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgrup-pen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabel-lenentgelts der/des Beschäftigten.

Beachte bitte den markierten Absatz in Abschnitt 1!

Ohne es jetzt genau zu wissen, ob für dich TVÖD, TV-L oder irgendeine Abwandlung für die Kommunen gilt, lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, das dieser Paragraph für alle zumindest ähnlich ist.

Sprich mal mit deinem Chef drüber.

Ansonsten:

Wie bereits oben erwähnt ist ein FH-Abschluss kein Garant für eine hohe Eingruppierung! Es kommt auf die Stelle an und deine Stelle wurde anscheinend mit E10 bewertet und dementsprechend entlohnt.

ABER (was in meinem obigen Posting möglicherweise etwas untergeht) natürlich ist ein Studium für höhere Gruppen jenseits der EG11 natürlich mehr oder weniger Voraussetzung und/oder ist es damit eben leichter eine höhere Entgeltgruppe zu erreichen!

Allerdings kenne ich auch einige Kollegen (im Angestelltenbereich), die EG12 und EG13-Stellen innehaben aber kein Studium haben! Fairerweise muss ich sagen, dass das wohl eher Ausnahmen sind. :rolleyes:

Über Sinn und Unsinn dieser Eingruppierung lässt sich streiten.

Sollte jemand, der studiert hat, wirklich vorneweg mehr verdienen als einer, der kein Studium vorweisen kann? Gleiche Tätigkeit und gleiche "Erfolgsquote" vorausgesetzt - wäre eine unterschiedliche Bezahlung dann nicht ungerecht?

(Mal davon abgesehen, dass der/die Studierte mehr Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat).

Ich lass das einfach mal so stehen... :D

Schöne Grüße und guten Start in die Woche,

S.E.

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DAS wird doch seit BAT-Zeiten nicht mehr so gehandhabt?

Wundert mich doch sehr...

Wenn deine STELLE tatsächlich mit E11 bewertet ist und du ALLE Tätigkeiten - die in deiner Stelle- und Tätigkeitsbeschreibung aufgeführt sind - auch tatsächlich ausführst, dann sollte dir eigentlich auch E11 zustehen.

Doch, das wird teilweise wirklich noch so gemacht. Ich selbst habe mal auf einer E11 Stelle gesessen und "nur" E9 bekommen. Naja, war nur ne kurze Zeit und mittlerweile sitz ich auch auf einer E9 Stelle, aber zwischenzeitlich fühlte ich mich doch etwas ********t ;)

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[...], aber zwischenzeitlich fühlte ich mich doch etwas ********t ;)

...und meiner Meinung nach völlig zurecht! ;)

Soetwas liese sich - wie gesagt - höchstens durch Bewährungs- und Fallgruppenausfstiege rechtfertigen, die es nur im damaligen BAT gab und seit Einführung des TVÖD nicht mehr gang und gäbe sind! :D

Zu BAT-Zeiten war das allerdings dann auch eher die Regel, denn die Ausnahme.

Teilweise könnte man wirklich meinen, dass die Personalverantwortlichen selbst auch noch nicht wirklich den Durchblick haben, wie das alles so abläuft oder sie sind zum Teil einfach noch in alten Strukturen "festgefahren"! :)

Ich bin nun auch kein Experte, aber manchmal reicht es, sich den entsprechenden Paragraphen im Tarifvertrag mal durchzulesen! :floet:

Sorry, wenn ich manchmal "neunmalklug" klingen sollte...der Typ bin ich eigentlich gar nicht und möchte ich auch nicht sein!

Aber man muss sich schon wundern, wie bei manchen Kollegen des Ö.D. hier verfahren wird...gerade im Bereich Eingruppierung und Co.!

Fast schon traurig! :(

Greetz und frohes Schaffen noch,

S.E.

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  • 2 Jahre später...

ich würde gerne das etwas ältere Thema nochmal ansprechen, wenn keiner was dagegen hat.

ich bin auch FaAe und habe eine Stelle im gehobenen öffentlichen Dienst nach TV-L

Die Stelle war für FH Absolventen ausgeschrieben, aber ich habe mich durchsetzen können -> das war prima

Nun lese ich, dass Eingruppierungen nach dem TV-L und TVöD bis zur Festlegung der neuen Entgeltordnung nur vorläufig sind.

Entgeltordnung

Muss ich oder auch andere hier, die in dieser Situtaion sind, befürchten, dass es eine (negative) korregierende Eingruppierung unserer Stellen gibt, weil evtl das FH Studium fehlt?

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Hm, also ich habe damals diese Stelle mit EG 12 bekommen und das bevor ich begann zu studieren und inzwischen meinen Bachelor habe. Es war zu keinem Zeitpunkt Thema, dass die EG auf längere Sicht gekürzt werden würde. Eine Korrektur nach unten ist mir bisher nicht bekannt und soweit ich weiss sind die Entgeltgruppen an die Stelle und die Stellenbeschreibung geknüpft. Das würde ja bedeuten, wenn man Dir die EG kürzt, dass die Stelle auch nicht mehr den Kriterien der ursprünglichen EG entsprechen kann. Ich weiss nicht, ob Neubewertungen einer Stelle auch "nach unten" abwerten können.

Genaueres kann Dir wahrscheinlich der schwarze Engel sagen. Ich gehe aber erst einmal davon aus, dass Du Dir keine Sorgen machen musst.

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ich bin auch FaAe und habe eine Stelle im gehobenen öffentlichen Dienst nach TV-L

Du beziehst dich hier auf einen Artikel, der zunächst nur Hessen betrifft. Da Hessen seinen eigenen Tarifvertrag hat (TV-H), würde es den TV-L nicht betreffen.

Imho werden die neuen Mitarbeiter nach dem alten BAT-Tarifrecht eingestuft und in eine äquivalente Entgeltgruppe einsortiert. Sollte irgendwann eine Entgeltordnung für den TV-H kommen, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter zurückgestuft werden. Zumal die Bewertung nach dem BAT schon sehr stark vom Bildungsabschluss und der AVB abhängig ist. Verhandlungsspielraum gibt es dort nicht. In der Regel wird man hier nicht _zu hoch_ eingruppiert.

Wie gesagt, diese Dinge gelten ausschließlich für den TV-H !

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danke schön für eure Antworten,

ich habe mich natürlich mit dem Thema befasst und auch schon selbst ein bisschen "herumgelesen" soweit möglich.

Die bisherigen Eingruppierungsrichtlinen besagen, dass jemand nach der jeweiligen Tätigkeit eingruppiert wird. Dazu ist eine bestimmte Ausbildung nötig oder eben "Sonstige beschäftigte". Das "Sonstige" war eigentlich frei interpretierbar, also Berufserfahrung, Quereinsteiger, gutes Aussehen etc

Der Arbeitgeber Verband VKA (TVöd) ist nicht bereit bei bestimmten Tätigkeiten "Sonstige" anzuerkennen.

ich als FiAe bezeichne mich zwar nur ungern als "Sonstiger Beschäftiger" aber als Inhaber einer Akademiker - Stelle wäre ich das dann wohl. ODer wie seht ihr das?

Ich weiss nicht, ob Neubewertungen einer Stelle auch "nach unten" abwerten können.

das ist ja das Problem, sowohl im Tarifvertrag TV-L als auch TVöD steht klar, dass eine Rückgruppierung möglich wäre.

deswegen meine Sorge!

@Sheggy

bitte genau lesen. Bei dem Link sind die PDFs der Gewerkschaften Verdi und dbb gespeichert. Die Entgeltordnung gilt nach Erstellen auch für Hessen!

Land Hessen

Ab dem 01.01.2010 gilt auch in Hessen zunächst einmal das Eingruppierungsrecht des BAT (z. B. Anlage 1 a zum BAT) bzw. des MTArb weiter. Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung auf der Grundlage des TV-H werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Verhandlungen auf der Ebene der TdL aufgenommen. Hier soll grundsätzlich kein Sonderweg beschritten werden.

Ich selbst werde ja nach TV-L bezahlt und habe den Link nur gepostet, weil dort alle Verhandlungsergebnisse übersichtlich aufgelistet sind.

Alternativ hier

dbb tarifunion

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