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Öffentlicher Diest - Wer ist dabei ?


HJST1979

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Hallo!

Falls tatsächlich jemand mit der neuen Entgeltordnung in eine niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert werden sollte (was meiner Meinung nach eher die Ausnahme sein wird, aber es ist möglich!) gibt es immer noch den Besitzstandsschutz. Selbiger ist sogar im TVÜ extra aufgeführt:

1Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des In-Kraft-Tretens der neuen Entgeltordnung

erfolgen mit Wirkung für die Zukunft. 2Bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang

erfolgen, sind finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage

auszugleichen, solange die Tätigkeit ausgeübt wird.

[...]

Also, macht euch mal nicht so viele Sorgen.

Ich denke ohnehin nicht, dass die AG-Seite mit den geplanten Verschlechterungen durch kommt.

Da haben die Gewerkschaften ja auch noch ein Wörtchen mit zu reden.

Greetz

S.E.

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*lach* Ich sag ja, auf den Engel ist Verlass. :)

Wenn Rückgruppierungen mögllich sind, dann bin ich ja froh dass ich inzwischen in die Kriterien dank erfolgtem Studium passen würde. Ich glaube aber kaum, dass ich rückgestuft werden würde. Wie Schwarzer Engel schon sagt, Gewerkschaften und Co. würden sicher Sturm laufen, sollten Rückstufungen gehäuft auftreten.

Aber...was wenn eine Rückgruppierung evtl. dafür sorgt, dass ich die Stelle nicht mehr korrekt ausführen könnte (bspw. wenn mir mit der Rückstufung eine Weisungsbefugnis fehlen würde)? Wird mein Vertrag dann aufgelöst und jemand eingestellt, der den Stellenanforderungen und der EG entsprechen würde oder müsste man mir eine Stelle in anderweitiger Position angebieten, die meiner Vorraussetzungen und der EG-Einstufung entsprechen würden?

Bearbeitet von Carwyn
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Aber...was wenn eine Rückgruppierung evtl. dafür sorgt, dass ich die Stelle nicht mehr korrekt ausführen könnte (bspw. wenn mir mit der Rückstufung eine Weisungsbefugnis fehlen würde)? Wird mein Vertrag dann aufgelöst und jemand eingestellt, der den Stellenanforderungen und der EG entsprechen würde oder müsste man mir eine Stelle in anderweitiger Position angebieten, die meiner Vorraussetzungen und der EG-Einstufung entsprechen würden?

Theoretisch ja, deswegen wird es wahrscheinlich wie bereits gesagt wurde, praktisch nicht auf bestehende Verträge anwendbar sein.. hoffe ich jedenfalls.

Aber für die zukünftigen FiAe wäre der Öd dann uninteressant. Ich denke mal E8 (letzte Gruppe des mittleren Dienstes) wäre für den Bereich Anwendungsentwicklung nciht möglich.

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Da gibt es hier einige. Wenn Du die Threads mal durchforstest, wirst Du feststellen, dass das ein ziemliches Gefälle ist. Von EG 3 bis 12 ist alles dabei. Im grunde alle mit gleichem Abschluss. Das ist schon krass...

Meine Stelle war damals noch mit BAT III ausgeschrieben und ich habe mich einfach mal beworben und durchgesetzt. Von daher hatte ich auch extremes Glück. Normal ist sicher wohl eher EG 9.

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Wenn Du die Threads mal durchforstest,

hab ich schon und bin froh, dass ich keine Ausnahmeerscheinung bin.

Bei mir wäre es halt auch doppelt ärgerlich, weil ich mein Informatik-Studium wegen dieser Stelle abgebrochen habe!!! ICh wusste also genau, auf was ich mich einlasse und hatte mir auch schon "ausgerechnet" was ich in 10 Jahren mind. verdienen werde...

danke nochmals

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[...]

Aber...was wenn eine Rückgruppierung evtl. dafür sorgt, dass ich die Stelle nicht mehr korrekt ausführen könnte (bspw. wenn mir mit der Rückstufung eine Weisungsbefugnis fehlen würde)? Wird mein Vertrag dann aufgelöst und jemand eingestellt, der den Stellenanforderungen und der EG entsprechen würde oder müsste man mir eine Stelle in anderweitiger Position angebieten, die meiner Vorraussetzungen und der EG-Einstufung entsprechen würden?

Interessante Situation, Carwyn.

Ich sehe das mal so:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ändert sich durch eine eventuelle "Rückgruppierung" (seltsames Wort) nichts an der Stelle selbst.

Es ändert sich lediglich die Eingruppierung, also die Entgeltgruppe.

Da sich also an der Stelle inhaltlich eigentlich nichts ändern dürfte, wird dir auch deine benötigte Weisungsbefugnis nicht einfach plötzlich fehlen. Das würde m.E. auch keinen Sinn machen.

Stell dir mal vor, welchen "Heck-Meck" das für die Arbeitgeber bedeuten würde, wenn dem tatsächlich so wäre.

Insofern halte ich dein fiktives Szenario nicht für realistisch, Carwyn - Rückgruppierung hin oder her!

Falls ich mit dieser Einschätzung faktisch falsch liegen sollte, kann man mich gerne korrigieren.

Schöne Grüße

S.E.

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Ich sehe das mal so:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ändert sich durch eine eventuelle "Rückgruppierung" (seltsames Wort) nichts an der Stelle selbst.

Es ändert sich lediglich die Eingruppierung, also die Entgeltgruppe.

Da sich also an der Stelle inhaltlich eigentlich nichts ändern dürfte, wird dir auch deine benötigte Weisungsbefugnis nicht einfach plötzlich fehlen. Das würde m.E. auch keinen Sinn machen.

Stell dir mal vor, welchen "Heck-Meck" das für die Arbeitgeber bedeuten würde, wenn dem tatsächlich so wäre.

Insofern halte ich dein fiktives Szenario nicht für realistisch, Carwyn - Rückgruppierung hin oder her!

stimmt,

wenn du aber das Szanario nicht von der Tätigkeit her betrachtest, sondern von der fehlenden Qualifikation sehe das so aus wie Carwyn es beschrieben hat.

Angenommen jemant hat E12 mit Weisungsbefugnis für x Angestellte, aber kein Studium. Nun wird er mangels Studium in E8(!!) zurückgruppiert. DIe Weisungsbefugnis kann er nicht mehr ausführen, weil er mit E8 keine Weisungsbefugnis haben kann (jedenfalls nicht gegenüber e9 oder höher angestellte, nehme ich mal an). Ihm muss nun eine neue Stelle angeboten werden und seine bisherige Stelle muss neu besetzt werden -> Chaos!

des Weiteren wäre das ein teurer Spaß, dem E12 angestellten, der seit 2005 angestellt ist und somit theoretisch bereits in Stufe 4 sein kann, muss eine Besitzstandszulage von rund 12.000€ pro Jahr bezahlt werden.

Da frag ich mich, was diese allgemeine Verunsicherung durch diese vorläufigen Eingruppierungen seit 2005 bringen soll??

Bearbeitet von gelöscht
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Angenommen jemant hat E12 mit Weisungsbefugnis für x Angestellte, aber kein Studium. Nun wird er mangels Studium in E8(!!) zurückgruppiert. DIe Weisungsbefugnis kann er nicht mehr ausführen, weil er mit E8 keine Weisungsbefugnis haben kann (jedenfalls nicht gegenüber e9 oder höher angestellte, nehme ich mal an). Ihm muss nun eine neue Stelle angeboten werden und seine bisherige Stelle muss neu besetzt werden -> Chaos!

Ja, da gebe ich dir Recht. Das würde tatsächlich nur ein haltloses Chaos verursachen. Genau deshalb wird es dazu höchst wahrscheinlich nicht kommen, da sich selbst die Arbeitgeberverbände darüber im Klaren sein dürften.

Außerdem halte ich dein Beispiel von EG12 nach EG8 doch für äußerst unwahrscheinlich. Nur, weil mir das Studium fehlt, heißt das noch lange nicht, dass ich mir die nötigen Fähigkeiten für die Stelle nicht in den letzten 10 Jahren angeeignet hätte.

Mal ehrlich, wenn man mit langjährigen und dementsprechend erfahrenen Mitarbeitern so verfahren würde, dann würde das sicherlich nicht ohne Folgen bleiben - dessen bin ich mir sicher.

Just my 0,02 Eur.

Greetz

S.E.

[Edit]

des Weiteren wäre das ein teurer Spaß, dem E12 angestellten, der seit 2005 angestellt ist und somit theoretisch bereits in Stufe 4 sein kann, muss eine Besitzstandszulage von rund 12.000€ pro Jahr bezahlt werden.

Wo ist das Problem?

Die Vergütung stand die letzten Jahre im jährlichen Haushalt zur Verfügung und wird durch die Besitzstandszulage auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Auf welchem Konto die Personalkosten gebucht werden kann dir eigentlich egal sein. Die Besitzstandszulage ist faktisch im TVÜ so festgesetzt, also wirst du sie im Ernstfall auch bekommen!

Mach dich mal locker.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Noch ist nichts entschieden. Jammern kannst du immer noch, wenn es tatsächlich soweit kommen sollte! ;)

Bearbeitet von SchwarzerEngel
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@Schwarzer Engel

Naja, hier hängt die EG an der Stelle. D.h. über die in der Stelle beschriebenen Anforderungen wird eine EG ermittelt. Führt sie nun jemand aus, der rückgestuft werden muss, muss entweder die Stelle und damit die Stellenbeschreibung auf das rückzustufende Niveau zurückgeschrieben werden, was ggf. ein korrektes Arbeiten in der Position nicht mehr möglich macht (bspw. wenn dann keine hohe Systemverantwortung mehr übernommen werden kann und der Job ein Administrationsposten ist), oder es muss jemand anders für die Stelle mit der entsprechenden EG gefunden werden, womit sich die Frage stellt, was dann mit dem zurückgestuften passieren würde.

Ich geh nicht davon aus, dass das passieren wird, denn ich prognostiziere da das gleiche Chaos, was Ihr schon seht. Ich fand die Fragestellung allgemein nur interessant.

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Ich fand die Fragestellung allgemein nur interessant.

Ich ebenfalls, deshalb macht mir die Diskussion gerade ziemlich Spaß! :D

Naja, hier hängt die EG an der Stelle. D.h. über die in der Stelle beschriebenen Anforderungen wird eine EG ermittelt.

So sollte es auch sein.

Genau darauf bauen meine Behauptungen auf. ;)

In der Theorie sollte es demnach durch etwaige "Zurückstufungen" auch so sein, dass die beschriebene Stelle zurückgestuft wird und nicht der Arbeitnehmer, der diese Stelle momentan inne hat!

Ergo sollte es - zumindest in der Theorie - so sein, dass eine Stelle mit gleichen Anforderungen wie zuvor, dann durch die neue Entgeltordnung niedriger eingestuft wird. Oder sehe ich das falsch?

Ein (fiktives) Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat momentan eine Gruppenleiter-Stelle inne, welche nach EG12 eingruppiert wurde. Nach neuer Entgeltordnung sind die in der Stellenbeschreibung beschriebenen Anforderungen dieser Stelle ab dann nur noch nach EG11 zu entlohnen. Nichts desto trotz ist und bleibt diese Stelle eine Gruppenleiter-Stelle, da sich an der Stellenbeschreibung selbst nichts ändert. Folglich wird sich auch an den Befugnissen nichts ändern, welche diese Stelle mit sich bringen muss.

Der Arbeitnehmer erhält eine Besitzstandszulage, solange er diese Stelle inne hat. Sollte diese Stelle allerdings irgendwann neu besetzt werden, dann bekommt der/die Neue wegen der neuen Entgeltordnung "nur" noch die EG11.

Ich denke, ihr versteift euch zu sehr auf die Eingrupperung des Mitarbeiters! Eingruppiert wird die STELLE. Ob sich der Arbeitnehmer dann für diese Stelle eignet steht auf einem anderen Blatt. [Edit] Und warum sollte er/sie sich nach Einführung der neuen Entgeltordnung plötzlich nicht mehr eignen, nachdem er/sie die Anforderungen zuvor erfüllt hat? Die Anforderungen der Stelle ändern sich doch durch die Entgeltordnung nicht!?[/Edit]

Bitte um kontroverse Antwort! :D

Greetz

S.E.

Bearbeitet von SchwarzerEngel
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Okay, das würde im konkreten heissen:

* Stelle wird auf EG11 zurückgestuft

* Stellenbeschreibung bleibt jedoch gleich

* MA kriegt nur noch EG 11 + was ihm zu EG 12 fehlt als Besitzstandszulage

Es ändert sich also im Grunde nichts, nur das was auf dem Papier stünde. Würde allerdings der MA kündigen und ein neuer die Stelle besetzen, bekäme dieser nur die der Stelle zugeordnete EG, in diesem Fall also EG11. Richtig?

P.S.: Ja, ich weiss wie man in VBCode Listen erstellt. Ich war nur zu faul. ;)

P.S. 2: Die (fachliche) Eignung des MA reicht davor wie danach. Es ging mir lediglich um die rechtlichen Voraussetzungen wie abgeschlossenes Studium, etc. Ich glaube auch keiner würde einen guten Mitarbeiter auf einmal schassen, nur weil er nach einer neuen Reglung angeblich nicht mehr für die Stelle qualifiziert sei, auch wenn er bisher tadellose Arbeit abgeliefert hat.

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Okay, das würde im konkreten heissen:

* Stelle wird auf EG11 zurückgestuft

* Stellenbeschreibung bleibt jedoch gleich

* MA kriegt nur noch EG 11 + was ihm zu EG 12 fehlt als Besitzstandszulage

Es ändert sich also im Grunde nichts, nur das was auf dem Papier stünde. Würde allerdings der MA kündigen und ein neuer die Stelle besetzen, bekäme dieser nur die der Stelle zugeordnete EG, in diesem Fall also EG11. Richtig?

Aye, so sehe ich das zumindest im Moment.

P.S.: Ja, ich weiss wie man in VBCode Listen erstellt. Ich war nur zu faul. ;)

Verständlich. Zumal heute auch noch Freitag ist! ;)

P.S. 2: [...] Ich glaube auch keiner würde einen guten Mitarbeiter auf einmal schassen, nur weil er nach einer neuen Reglung angeblich nicht mehr für die Stelle qualifiziert sei, auch wenn er bisher tadellose Arbeit abgeliefert hat.

Auch das sehe ich genau so. Wo wäre da auch die Logik?

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende! :D

Greetz

S.E.

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Ich frage mich gerade: Die Stelle wurde neu bewertet, also auf EG11. D.h. der nächste der die Stelle besetzt, bekommt dann weniger Befugnisse als eben jener, der die Stelle inne hatte, oder?

Wobei, durch die Neubewertung und gleichbleibende Stellenbeschreibung sind seine Befugnisse die gleichen.

Ich glaube, ich habe mir die Frage gerade selbst beantwortet....

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Moin Moin,

ich hab mal ne Frage... Und zwar hat einer von euch mal ne Tabelle oder so wo zu den EG Gruppen auch mal eine Zahl steht wieviel das ist?

Würd gerne mal vergleichen. Denn in meinem Betrieb haben wir zwar den Status öD allerdings werden wir nach anderen Gruppen bezahlt. Die irgendwann betriebsintern und mit einer Gewerkschaft erarbeitet wurden...

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Ich bin auch im ÖD. Nach dem dualen Studium werden hier alle mit EG9 eingruppiert (bin sowohl Fachinformatikerin/Systemintegration als auch Diplom Wirtschaftsinformatikerin). Wo genau man mit der Ausbildung ohne dem Studium eingruppiert wird, weiß ich im Moment gar nicht.

Ich frage mich im Moment wie lange man warten sollte, bevor man einen Vorstoß in Richtung Bewerbung auf eine höhere Stelle wagen sollte... Ich bin jetzt etwa 1 3/4 Jahr auf der jetzigen Stelle und überlege mich auf eine andere Stelle zu bewerben, die jedoch als EG11 eingestuft ist... Prinzipiell spricht ja nichts dagegen, aber welche Erfolgsaussichten hat man da? Ich kann das schlecht einschätzen... Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

Gruß,

Winfomatikerin

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Ich bin auch im ÖD. Nach dem dualen Studium werden hier alle mit EG9 eingruppiert (bin sowohl Fachinformatikerin/Systemintegration als auch Diplom Wirtschaftsinformatikerin). Wo genau man mit der Ausbildung ohne dem Studium eingruppiert wird, weiß ich im Moment gar nicht.

Ich frage mich im Moment wie lange man warten sollte, bevor man einen Vorstoß in Richtung Bewerbung auf eine höhere Stelle wagen sollte... Ich bin jetzt etwa 1 3/4 Jahr auf der jetzigen Stelle und überlege mich auf eine andere Stelle zu bewerben, die jedoch als EG11 eingestuft ist... Prinzipiell spricht ja nichts dagegen, aber welche Erfolgsaussichten hat man da? Ich kann das schlecht einschätzen... Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

Gruß,

Winfomatikerin

Du arbeitest seit 1 3/4 Jahren als Diplom Wirtschaftsinformatiker mit EG 9? Meiner Meinung nach verkaufst du dich vollkommen unter wert, da hätte ich schon 2x den Betrieb gewechselt. Bei uns bekommt jeder Fachinformatiker Systemintegration EG9..

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Du arbeitest seit 1 3/4 Jahren als Diplom Wirtschaftsinformatiker mit EG 9? Meiner Meinung nach verkaufst du dich vollkommen unter wert, da hätte ich schon 2x den Betrieb gewechselt. Bei uns bekommt jeder Fachinformatiker Systemintegration EG9..

ja, wobei ich Studiengebühren zurückzahlen müsste, wenn ich innerhalb der ersten 3 Jahre meinen Arbeitgeber verlasse... das wären pro Monat den ich früher gehe 650 Euro... die müsste man Netto ja auch erstmal haben. Bei uns ist das aber normal... die Fachinformatiker bekommen nach der Ausbildung noch weniger...

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