AndiKeppler Geschrieben 25. August 2007 Geschrieben 25. August 2007 1 Monat (wie gesetzlich mindestens vorgeschrieben) oder die Höchstdauer von 4 Monaten? Bei mir faire 3.
baba007 Geschrieben 26. August 2007 Geschrieben 26. August 2007 reden wir vom beruf oder ausbildung? ich habe beruflich 6 monate probezeit
Gast Geschrieben 26. August 2007 Geschrieben 26. August 2007 Zur rechtlichen Grundlage: Ausbildungsvertrag: BBiG § 20, maximal 4 Monate. Arbeitsvertrag: BGB § 622, maximal 6 Monate.
andRe´ Geschrieben 27. August 2007 Geschrieben 27. August 2007 Hab auch 4 Monate ^^ Naja der 1. ist schon rum Grüße andRe´
Ntl Geschrieben 27. August 2007 Geschrieben 27. August 2007 reden wir vom beruf oder ausbildung? Ich schätze mal es geht um die Ausbildung. Ich denke, sonst wär dieser Thread nicht im Unterforum "Ausbildung im IT-Bereich" Ich hatte damals 3 Monate.
Shabba Geschrieben 27. August 2007 Geschrieben 27. August 2007 Ich hatte keine Probezeit. Mein Betrieb hat dadrauf verzichtet
tbu Geschrieben 27. August 2007 Geschrieben 27. August 2007 Bei der Ausbildung waren es 3 Monate, danach ein befristeter Vertrag (12 Monate) ohne Probezeit, welcher nach 7 Monaten bereits in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gewandelt wurde.
Azubine27 Geschrieben 29. August 2007 Geschrieben 29. August 2007 g* mein Arbeitgeber geht von vier Monaten aus. Nur da er leider in dem IHK Formular vergessen hat überhaupt etwas bzgl der Probezeit einzutragen, beträgt diese nur die Mindestzeit von vier Wochen.
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