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Wie gehts dem adeligen Tanja-Briefe-schreiber?


jens.ebinger

Empfohlene Beiträge

Bislang sind die ergangenen Urteile nicht rechtskräftig; der Anwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Somit gilt er vor dem Gesetz noch als unschuldig, und die entsprechenden Folgen der Verurteilung dürfen demnach auch noch nicht eintreten.

Wenn ich mich nicht irre, findet im Dezember eine Berufungsverhandlung statt - hier geht es um eine (erstinstanzliche) Strafe von 9 Monaten auf Bewährung wegen Unterschlagung, über die dann erneut entschieden wird. Mindestens eine Berufungsverhandlung (versuchte Pfändung der taz-Domain) und ein weiteres Verfahren stehen ebenfalls noch offen.

Es sieht also so aus, als wäre es nur noch eine Frage der Zeit, bis der entsprechende Anwalt ins "Hotel" zieht...

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Günther Freiherr von Gravenreuth. Rechtsanwalt.

In den 80ern ist er bekannt geworden durch Reibereien mit der Raubkopierszene.

Ende der 80er, Anfang der 90er machte er mit seinen "Tanja"-Briefen Furore, bei denen er als Tanja in Computerzeitschriften Kleinanzeigen zum Computerspieletausch schaltete, um Leute, die sich darauf melden, zu belangen.

Mit Beginn der Dotcom-Blase fing er mit als erster an, im großen Stil Abmahnungen wegen angeblicher Copyrightverletzungen zu versenden. Große Schlagzeilen machte dabei der Rechtsstreit um die Marke "Explorer", wo er sogar versuchte, im Namen seines Klienten Microsoft zu verklagen (da sein Klient angeblich schon ewig ein Progamm mit Namen Explorer vertreiben würde, von dem allerdings nie ein Exemplar von gefunden wurde). Ebenso wurde sein Versuch bekannt, Leute wegen des Gebrauches des Wortes "Webspace" abzumahnen.

Das als kleiner Überblick. In Wikipedia und auf Heise steht mit Sicherheit noch eine ganze Menge mehr über ihn.

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Enno und Hawk, ihr habt das böse Wort gesagt!

Ihr seid draussen!

Ok, war ein Spass.

Das letzte, was ich von ihm weiss, ist, dass er die Eingangstüre zu seiner Kanzlei mit Panzerglas versehen lassen hat.

Bei der Masse an Freunden, die ihn täglich besuchen wollten ist das auch mehr als verständlich.

D_Z

PS:

Enno und Hawk, ihr dürft nicht mehr schreiben, ihr seid nämlich raus!!

:D

:D

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  • 1 Monat später...

zitate

"Als der Angeklagte nunmehr trotz Kenntnis der Zahlung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckte, hat er einen versuchten Betrug gegenüber der taz GmbH begangen."

"das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird."

"Es war unbedingt erforderlich... um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen."

Es war unbedingt erforderlich […] die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen | F!XMBR

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