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Beim gleichen Arbeitgeber nochmal bewerben?


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Tag auch,

folgendes: Ich bin seit dem 18.07.2007 arbeitssuchend, da an diesem Tag meine Abschlussprüfung war und ich diese auch bestanden habe. Nun habe ich mich natürlich auch beworben.

Wie sieht es eigentlich aus bei Firmen, bei denen man schon eine Absage kassiert hat, mit erneutem Bewerben? Ich weiß ja nicht, ob die Firma meine Bewerbung noch hat oder nicht. Ich hab bislang alle meine Bewerbungen (alleine schon wegen der Jobrichtung) per Email verschickt.

Sollte ich eigentlich bezüglich Referenzen die vollständige Telefonnummer meiner Ausbilderin mitschicken? Oder gilt das unter Betriebsinterna?

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Als Referenz hast du dein Ausbildungszeugnis (da steht der Ausbildende drin und der Betrieb).

Wenn dich eine Firma abgelehnt hat, macht es in meinen Augen sehr wenig Sinn, sich auf die gleiche Stelle direkt nochmal zu bewerben. Wenn du nur noch keine Antwort hast, dann ist es immer gut, persönlich anzurufen und sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen (Interesse zeigen).

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Nun, wenn Du Dich auf einen anderen Job bewirbst, könnte man sich/Dich fragen, was Du denn wirklich kannst und willst. Passt Du besser zum neuen

Anforderungsprofil?

Und man sollte sich erinnern, dass Du dich schon einmal beworben hast. Man arbeitet mit IT und da würde ich erwarten, dass alle Bewerber erfasst und erst mal einige Zeit gespeichert werden.

1pruefer

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Sagen wir es mal so:

Mir geht es primär darum, eine Stelle zu bekommen, da ich von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wurde. Da ich aber auf jeden Fall in dieser Branche bleiben will, sehe ich für mich keine andere Chance, als mich auf jede Art von Projekten zu bewerben. Dazu gehört eben auch User Helpdesk usw.

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Man arbeitet mit IT und da würde ich erwarten, dass alle Bewerber erfasst und erst mal einige Zeit gespeichert werden.

1pruefer

Sollte man meinen. Wird wohl so auch sein, ist aber gem. Datenschutz nicht erlaubt. Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden.

Gruß

u0679

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Sollte man meinen. Wird wohl so auch sein, ist aber gem. Datenschutz nicht erlaubt. Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden.

Oft sieht man aber ne Klausel "Bewerber erklären sich einverstanden, dass die Unterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespiechert werden."

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Die Daten müssen spätestens mit Ablauf des Bewerbungsverfahrens wieder gelöscht werden.

Ähm, dies und in Verbindung mit dem AGG:

"Abgelehnte Bewerber können bis zu 2 Monaten nach der Ablehnung die Ansprüche, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ihnen gewährt, gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen. Danach haben sie 3 Monate Zeit, Klage einzureichen. Unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten und anderen besonderen Umständen können Sie davon ausgehen, dass ein Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine weiteren Ansprüche von abgelehnten Bewerbern mehr geltend gemacht werden. In Ihrem Unternehmen sollten daher die Unterlagen, die benötigt werden, um ungerechtfertigte Ansprüche aus dem AGG abwehren zu können, für ein Jahr aufbewahrt werden."

Quelle: Arbeitsrecht.org

Des Weiteren gibt es eine mehrjährige Aufbewahrungspflicht.

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  • 2 Wochen später...

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