Veröffentlicht 30. April 200817 j Hallo. Meine Lebensgefährtin arbeitet zwar in einer andere Branche aber die Thematik dürfte generell relevant sein. Sie hat die Möglichkeit, berufsbegleitend über 1 1/2 Jahre eine angesehene Schulung zu machen, muss dann aber in Form eines neuen Arbeitsvertrages bzw. einer Ergänzung 5 Jahre an den Arbeitgeber binden. Meine Fragen diesbezüglich: Ist diese Vorgehensweise seitens des Arbeitgebers rechtlich erlaubt? Gilt die vertragliche Bindung nur für die derzeitige "Filiale" (der AG hat in ganz Deutschland Filialen)? Gibt es rechtliche Regelungen über Teilzahlen, wenn man wegen Umzugs oder ähnlichem dennoch vorher kündigt? bzw. ist es rechtens, dass der AG im Falle einer vorzeitigen Kündigung die kompletten Schulungskosten zurückverlangt? Vielen Dank im Voraus, Marko.
30. April 200817 j Servus, ich weiß nicht, wie weit die Vertragspartner hier Freiheit bei der Gestaltung haben. Ich kenne diese Art von Klauseln immer mit einem Passus, das bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Firma ein Teil der Kosten für die Weiterbildung (abhängig von der Restlaufzeit der Bindung) zurückgezahlt werden muss. Ich denke, dass man niemanden für mehrere Jahre zwingen kann, bei einem AG zu bleiben und somit eine Kündigung immer möglich sein muss. Deshalb wahrscheinlich die o.g. Ergänzung. Peter
30. April 200817 j Hi, ich kenn zwar nicht die Paragraphen nicht mehr, aber ich weis aus meinem Studium, dass das völlig legal ist und üblich ist. Schließlich gibt es in Deutschland die Vertragsfreiheit. Wie das mit der Filialbindung ist kann ich dir aber nicht sagen.
30. April 200817 j hi, Handbuch Arbeitsrecht: Fortbildungskosten und Vertragsbindung EDIT: 5 Jahre sind zu lang. Aber mach die Schulung und wenn du kündigst, dann kannst das ja vom Arbeitsgericht klären lassen, ob es angemessen ist oder nicht. ciao, vic
30. April 200817 j Hallo, es mag sein das es rechtes ist, jedoch hat uns unser prof in arbeitsrecht gesagt, das diese klause von den arbeitsgerichten als sittenwiedrig angesehen wird, weil damit das grundgesetzt auf freie arbeitsplatzwahl untergraben wird. Okay, nach victorinox post stimmt dieses also nu zum teil.
30. April 200817 j In den Verträgen steht ja im Regelfall nicht, dass man nicht kündigen darf, sondern dass wenn man innerhalb einer Frist kündigt, man einen Teil der Kosten zurückerstatten muss. Je nach Formulierung ist das zulässig und besteht auch vor Gerichten (wir hatten so einen Fall im Bekanntenkreis und er musste einen Teilbetrag erstatten). Ich persönlich halte diese Klausel auch für sinnvoll, denn welcher Arbeitgeber zahlt schon gerne 1,5 Jahre Schulung und danach geht der Arbeitnehmer woanders hin?
30. April 200817 j Ist, so denke ich üblich. Meinem Bekannten, der Meister gemacht hat, hatte genau diese Problematik. Er hat seinen Meister durch die Firma bezahlt bekommen und wurde dahingehend 5 Jahre gebunden. Doch nach 4,0 Jahren wechselte er. Daraufhin zahlte die Firma die letzten 3 Gehälter nicht mehr. Er verklagte daraufhin die Firma. Letzen Endes kam es zu einer Einigung.
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