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Gewerbeanmeldung Frage zu "Art des angemeldeten Betriebes"


Zylinder

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

ich stehe kurz vor der Gewerbeanmeldung, habe noch eine Frage...

Ich werde kfm. Dienstleitungen anbieten, bei "Art des angemeldeten Betriebes" werde ich also "Sonstiges" ankreuzen. Ich könnte mir aber vorstellen irgendwann auch mit Waren zu Handeln oder etwas Eventbereich zu machen.

Ich habe mal gehört man sollte die Beschreibung so allgemein wie möglich verfassen!? Ich möchte mir alle Optionen offen lassen. Wie stelle ich das am besten an?

Danke

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Hi,

also solange du keine Gesellschaft eröffnest kannst angeben was du möchtest...Kannst ja sonstiges ankreuzen und dazu schreiben Computerservice. Umfasst ziemlich alles in dem Bereich. Die Fragen dann normalerweise auch nciht weiter nach.

Wenn du nachher mal richtig mit Waren handeln möchtest, empfehle ich dir aber eine Gesellschaftsform oder gute Rücklagen :) (Gewährleistung!!!)

Ansonsten mal vom Steuerberater beratn lassen.

Gruß

Melchi

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Ich habe mal gehört man sollte die Beschreibung so allgemein wie möglich verfassen!? Ich möchte mir alle Optionen offen lassen.
Es spricht auch nichts dagegen, wenn du später merkst, dass die von die gewählte Bezeichnung nicht mehr zutreffend ist diese ändern zu lassen.

Wenn du nachher mal richtig mit Waren handeln möchtest, empfehle ich dir aber eine Gesellschaftsform
Die Gesellschaftsform hat er schon - auch eine Einzelunternehmung ist eine Gesellschafts- bzw. Rechtsform.
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vielen Dank für die Antworten.

Die IHK meinte ich darf nicht mit einem Phantasienamen auftreten. Korrekt ist: Vorname Nachname Bürodienstleitungen

In der Praxis kann man aber schon mit einem Phantasienamen nach außen auftreten, oder? Jemand erfahrungen damit? DAnke

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In diesem Fall musst du deinem Kunden immer mit deinem eigenen Namen entgegen treten.

Siehe Info der IHK:

Name des Einzelunternehmens

Ist der Einzelunternehmer Kaufmann, d. h. muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen bzw. lässt er sich freiwillig in das Handelsregister eintragen, hat er zwingend den Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau", "eingetragener Kaufmann" oder die entsprechenden Abkürzungen wie z. B. "e. K.", "e. Kfr." oder "e. Kfm" zu führen. Darüber hinaus gelten für Einzelkaufleute die Vorschriften des § 37a Handelsgesetzbuch, wonach auf Geschäftspapieren neben Firma und Rechtsform auch der Sitz des Unternehmens, Registergericht und -nummer anzugeben sind.

Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht führen. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergänzen.

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Bürodienstleistungen klingt aber nach Sekretariatsservice, Schreibarbeiten, Telefondienst etc., vielleicht noch Buchhaltung (Vorsicht, hierfür muss man Buchhalter oder Steuerberater sein!), oder Versandservice, Druckerei, aber nicht nach einem Fachinformatiker. (Ich habe selbst einen Büroservice.)

BTW: Als Einzelunternehmer ist man Vollhafter, d.h. man haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

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Ich bin selbst Kleinegewerbebla und habe einen Internetshop /bzw. hatte - im Moment nicht online. Mein Gewerbe hiße Wrestling-Merchandise.de... nix mit Nachname usw. Bei der Art trug mir die Dame vom Finanzamt übrigens "Handel mit erlaubnisfreien waren aller Art" ein. Das ist eh alles so Laterne...

und mit dem Namen fahre ich seit knapp 3 Jahren ohne Probleme.

Gruß, RMC

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Bis dich mal jemand abmahnt ;)

Ich hatte schon Konkurrenz an der Strippe die mich wegen einiger Punkte abmahnen wollte. Allerdings war keiner davon stichhaltig. Da ich im Impressum unter dem Phantasienamen steht meinen vollen Namen stehen hatte. war dies aber kein Problem. Ein einleitender Satz in den AGBs a la "Wrestling-Merchandise.de - dies ist Herr Bla Bla - tut dieses und jenes..." reicht da imo aus.

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