Zylinder Geschrieben 18. Juli 2008 Geschrieben 18. Juli 2008 Hi Leute, ich stehe kurz vor der Gewerbeanmeldung, habe noch eine Frage... Ich werde kfm. Dienstleitungen anbieten, bei "Art des angemeldeten Betriebes" werde ich also "Sonstiges" ankreuzen. Ich könnte mir aber vorstellen irgendwann auch mit Waren zu Handeln oder etwas Eventbereich zu machen. Ich habe mal gehört man sollte die Beschreibung so allgemein wie möglich verfassen!? Ich möchte mir alle Optionen offen lassen. Wie stelle ich das am besten an? Danke
Melchi Geschrieben 18. Juli 2008 Geschrieben 18. Juli 2008 Hi, also solange du keine Gesellschaft eröffnest kannst angeben was du möchtest...Kannst ja sonstiges ankreuzen und dazu schreiben Computerservice. Umfasst ziemlich alles in dem Bereich. Die Fragen dann normalerweise auch nciht weiter nach. Wenn du nachher mal richtig mit Waren handeln möchtest, empfehle ich dir aber eine Gesellschaftsform oder gute RĂŒcklagen (GewĂ€hrleistung!!!) Ansonsten mal vom Steuerberater beratn lassen. GruĂ Melchi
perdian Geschrieben 18. Juli 2008 Geschrieben 18. Juli 2008 Ich habe mal gehört man sollte die Beschreibung so allgemein wie möglich verfassen!? Ich möchte mir alle Optionen offen lassen.Es spricht auch nichts dagegen, wenn du spÀter merkst, dass die von die gewÀhlte Bezeichnung nicht mehr zutreffend ist diese Àndern zu lassen. Wenn du nachher mal richtig mit Waren handeln möchtest, empfehle ich dir aber eine GesellschaftsformDie Gesellschaftsform hat er schon - auch eine Einzelunternehmung ist eine Gesellschafts- bzw. Rechtsform.
Melchi Geschrieben 18. Juli 2008 Geschrieben 18. Juli 2008 Die Gesellschaftsform hat er schon - auch eine Einzelunternehmung ist eine Gesellschafts- bzw. Rechtsform.
Zylinder Geschrieben 21. Juli 2008 Autor Geschrieben 21. Juli 2008 vielen Dank fĂŒr die Antworten. Die IHK meinte ich darf nicht mit einem Phantasienamen auftreten. Korrekt ist: Vorname Nachname BĂŒrodienstleitungen In der Praxis kann man aber schon mit einem Phantasienamen nach auĂen auftreten, oder? Jemand erfahrungen damit? DAnke
stefanniehaus Geschrieben 21. Juli 2008 Geschrieben 21. Juli 2008 In diesem Fall musst du deinem Kunden immer mit deinem eigenen Namen entgegen treten. Siehe Info der IHK: Name des Einzelunternehmens Ist der Einzelunternehmer Kaufmann, d. h. muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen bzw. lĂ€sst er sich freiwillig in das Handelsregister eintragen, hat er zwingend den Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau", "eingetragener Kaufmann" oder die entsprechenden AbkĂŒrzungen wie z. B. "e. K.", "e. Kfr." oder "e. Kfm" zu fĂŒhren. DarĂŒber hinaus gelten fĂŒr Einzelkaufleute die Vorschriften des ç 37a Handelsgesetzbuch, wonach auf GeschĂ€ftspapieren neben Firma und Rechtsform auch der Sitz des Unternehmens, Registergericht und -nummer anzugeben sind. Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im GeschĂ€ftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht fĂŒhren. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergĂ€nzen.
SusanneD Geschrieben 21. Juli 2008 Geschrieben 21. Juli 2008 BĂŒrodienstleistungen klingt aber nach Sekretariatsservice, Schreibarbeiten, Telefondienst etc., vielleicht noch Buchhaltung (Vorsicht, hierfĂŒr muss man Buchhalter oder Steuerberater sein!), oder Versandservice, Druckerei, aber nicht nach einem Fachinformatiker. (Ich habe selbst einen BĂŒroservice.) BTW: Als Einzelunternehmer ist man Vollhafter, d.h. man haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
trebstyle Geschrieben 22. Juli 2008 Geschrieben 22. Juli 2008 dienstleistungs- und handelsagentur [dein nachname] idr. die beste lösung.
RMC Geschrieben 25. Juli 2008 Geschrieben 25. Juli 2008 Ich bin selbst Kleinegewerbebla und habe einen Internetshop /bzw. hatte - im Moment nicht online. Mein Gewerbe hiĂe Wrestling-Merchandise.de... nix mit Nachname usw. Bei der Art trug mir die Dame vom Finanzamt ĂŒbrigens "Handel mit erlaubnisfreien waren aller Art" ein. Das ist eh alles so Laterne... und mit dem Namen fahre ich seit knapp 3 Jahren ohne Probleme. GruĂ, RMC
stefanniehaus Geschrieben 25. Juli 2008 Geschrieben 25. Juli 2008 und mit dem Namen fahre ich seit knapp 3 Jahren ohne Probleme. Bis dich mal jemand abmahnt
RMC Geschrieben 25. Juli 2008 Geschrieben 25. Juli 2008 Bis dich mal jemand abmahnt Ich hatte schon Konkurrenz an der Strippe die mich wegen einiger Punkte abmahnen wollte. Allerdings war keiner davon stichhaltig. Da ich im Impressum unter dem Phantasienamen steht meinen vollen Namen stehen hatte. war dies aber kein Problem. Ein einleitender Satz in den AGBs a la "Wrestling-Merchandise.de - dies ist Herr Bla Bla - tut dieses und jenes..." reicht da imo aus.
Empfohlene BeitrÀge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto fĂŒr unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden