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Winterprüfung 2008 - GA3 Lösungen


electromaster

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Top-Benutzer in diesem Thema

Moin,

Ich habe:

- Berichtsheft

- Sicherheitskleidung

- Rahmenlehrplan

Die Lohnsteuerkarte gehört glaube ich nicht zum Berufsbildungsgesetz. Außerdem musst du die gar nicht abgeben. Du kannst dem Staat auch Steuerklasse 6 schenken. :D

MfG

Sicherheitskleidung impliziert Sicherheit und die wird doch nich BBiG bestimmt! Das steht doch nich drin, welche Arbeitsschuhe ich zu tragen hab oder was?!? Dafür gibt es doch das Arbeitsschutzgesetz .... ?!?

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Mal eine Frage zur Aufgabe 13.

Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt.

Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen.

Das wären

3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren

4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten

5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte

Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5.

Aber warum soll die 4. nicht richtig sein?

In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?!

und Frage 16. zum 3. Punkt

Die ersten beiden richtigen sind ja denk ich mal 6 und 2 (also kein FCKW und Recylen bei egal welchen Firmen what ever).

So und wo bleibt der richtige 3.?

Punkt drei beschreibt ja einen Mindeststromverbrauch, somit muss der Verbrauch des Monitor mindestens soviel betragen wie angegeben.

Im Handbuch steht jedoch, dass der Montiro maximal soviel wie angegeben verbrauchen darf. Also folgern wir daraus, dass Punkt drei (auch wenn es nur ein Rechtschreibfehler war) falsch sein muss, nech wahr?!

Wie wird bei sowas normalerweise vorgegangen vom korrigieren her?

So das wars derweil, viel Spaß beim lesen, bis später :)

room409

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Mal eine Frage zur Aufgabe 13.

Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt.

Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen.

Das wären

3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren

4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten

5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte

Das ist vollkommen korrekt, auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten, zumindest habe ich es mal so gelernt!

Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5.

Aber warum soll die 4. nicht richtig sein?

In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?!

und Frage 16. zum 3. Punkt

Die ersten beiden richtigen sind ja denk ich mal 6 und 2 (also kein FCKW und Recylen bei egal welchen Firmen what ever).

So und wo bleibt der richtige 3.?

Punkt drei beschreibt ja einen Mindeststromverbrauch, somit muss der Verbrauch des Monitor mindestens soviel betragen wie angegeben.

Im Handbuch steht jedoch, dass der Montiro maximal soviel wie angegeben verbrauchen darf. Also folgern wir daraus, dass Punkt drei (auch wenn es nur ein Rechtschreibfehler war) falsch sein muss, nech wahr?!

Wie wird bei sowas normalerweise vorgegangen vom korrigieren her?

So das wars derweil, viel Spaß beim lesen, bis später :)

room409

Ich denke auch, daß sie eigentlich den Max Verbrauch meinten .... aber von Flammschutz wird da leider auch gesprochen! Auf jedenfall hat der TÜV nix damit zutun .. war ja glaub ich auch ne Lösungsmöglichkeit!

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Mal eine Frage zur Aufgabe 13.

Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt.

Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen.

Das wären

3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren

4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten

5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte

Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5.

Aber warum soll die 4. nicht richtig sein?

In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?!

room409

Ich würde sagen das die 4 Falsch ist weil der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz die Pflicht hat die wesentlichen Vertragsbedingungen zusammenzufassen und schriftlich dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Und einer der Punkte die aufgeführt sein müssen ist die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse.

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