Veröffentlicht 26. Januar 200916 j hi zusammen, folgende allgemeine Frage: Firma X macht vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx 12 Tage Betriebsurlaub, weil die meisten MA zu dieser Zeit gerne Urlaub hätten und sonst nicht nur wenige MA da sind. Diese 12 Tage gehen vom eigenen Jahresurlaub ab. Frage: Ist das so okay? Was wenn ein MA dadurch nur noch 10 Tage Jahresurlaub hat, aber im Sommer gern 14 Tage weg würde weil er nicht mit diesem Betriebsurlaub gerechnet hat?
26. Januar 200916 j Hi! Prinzipiell ist sowas auf jeden Fall möglich. Ich arbeite in einem Metall-tarifegebundenen Unternehmen, und bei uns wurde das auch so gehandhabt. Allerdings war dafür eine Betriebsvereinbarung zwischen Firma und Betriebsrat nötig. ich weiß nicht, wie das aussieht, wenn ihr keinen Betriebsrat habt, könnte mir aber vorstellen, dass der Betrieb das dann einfach so festlegen kann. MfG Gorky
26. Januar 200916 j Warum zum Geier fragst du das hier im Forum statt deinen Chef??? Was geht uns dein Urlaubskonto an?
26. Januar 200916 j Hi, Frage: Ist das so okay? Was wenn ein MA dadurch nur noch 10 Tage Jahresurlaub hat, aber im Sommer gern 14 Tage weg würde weil er nicht mit diesem Betriebsurlaub gerechnet hat? ja, ist okay. Kann der Betrieb machen, auch wenn es für den MA unschön ist. @DrSchnaggels Toller erster Beitrag im Forum. Du wirst hier bestimmt viele Freunde finden. ciao, vic
26. Januar 200916 j falls du keinen unterschriebenen urlaubsschein für den sommer hast musst du leider auf den sommerurlaub verzichten/kürzen
26. Januar 200916 j Warum zum Geier fragst du das hier im Forum statt deinen Chef??? Was geht uns dein Urlaubskonto an? Vielleicht weil nicht jeder gerne unvorbereitet eine Unterredung mit dem Chef führt und woanders diesbezüglich nicht fündig geworden ist? 2. Gegenfrage: Warum meldet man sich in einem Forum an, um dort direkt als Unhöflichkeit in Person aufzutreten? :upps (bin mal gespannt auf Nr. 3)
26. Januar 200916 j [offtopic] Der andere Beitrag war auch nicht netter. [/offtopic] Afaik stehen einem im Sommer 2 Wochen Urlaub zu, die man innerhalb der Ferienzeit nehmen können muss. (Kann sein, dass das vom Tarifvertrag abhängt, aber so kenne ichs zumindest). Solange die 12 Tage Betriebsurlaub also in diese Zeit fallen, oder aber noch 2 Wochen übrig bleiben, die man in den Sommerferien nehmen kann, ist das denke ich mal vollkommen ok.
26. Januar 200916 j Afaik stehen einem im Sommer 2 Wochen Urlaub zu, die man innerhalb der Ferienzeit nehmen können muss. ist wohl außerhalb von Tarifverträgen nicht so Aber: Wenn der Arbeitgeber 12 Tage Betreibsurlaub macht, dann bleiben bei einer Vollzeitstelle noch mindestens 14 Tage übrig. Für 2 Wochen braucht man maximal 10 tage Urlaub, also passt das immer noch.
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