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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo.

Ich habe eine kleine Frage bezgl. meiner aktuellen Ausbildung.

Und zwar habe ich in meinem Vertrag eine Kernarbeitszeit von "9:00 - 16:00" angegeben.

Nun möchte meine Firma, diese Zeit auch in der Schule geltend machen, sodass meine Schulzeit statt um 8:00 um 9:00 Uhr erst als Arbeitszeit zählt und ich die Zeit davor quasi kostenlos Arbeite / zum Spaß zur Schule gehe.

Zudem möchten sie dass ich Dienstags nach der Schule (Ende 14:00 Uhr) den Heimweg auf meine eigene Kosten nehme und nur die Zeit zum lernen (minus Fahrtweg lediglich 30 Minuten) mir als Arbeitszeit angerechnet wird.

Ist das rechtens?

Bearbeitet von B4st1

Also so viel ich weiß heißt es, wenn man mehr als 5 Unterrichtsstunden hat zählt das als voller Arbeitstag. Und Die Fahrkosten müssen auch erstattet werden.

Kannst ja auch mal im BBiG lesen :)

Wie alt bist du??

Nein, ist es nicht.

Denke, da greift §15 BBiG.

§ 15 Freistellung

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme

am Berufsschulunterricht und an Prüfungen

freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen

außerhalb der Ausbildungsstätte

durchzuführen sind.

Berufsschulzeit == Arbeitszeit

Wie alt bist du??

Bin aktuell 22 Jahre alt und war somit beim Eintritt im Betrieb bereits über 18.

Hallo.

Ich habe eine kleine Frage bezgl. meiner aktuellen Ausbildung.

Und zwar habe ich in meinem Vertrag eine Kernarbeitszeit von "9:00 - 16:00" angegeben.

Nun möchte meine Firma, diese Zeit auch in der Schule geltend machen, sodass meine Schulzeit statt um 8:00 um 9:00 Uhr erst als Arbeitszeit zählt und ich die Zeit davor quasi kostenlos Arbeite / zum Spaß zur Schule gehe.

Zudem möchten sie dass ich Dienstags nach der Schule (Ende 14:00 Uhr) den Heimweg auf meine eigene Kosten nehme und nur die Zeit zum lernen (minus Fahrtweg lediglich 30 Minuten) mir als Arbeitszeit angerechnet wird.

Ist das rechtens?

Erstmal zum Verständnis zur Kernarbeitszeit ... das ist die Zeit, in der man normalerweise im Betrieb anwesend sein muss und hat nichts mit der täglichen Arbeitszeit an sich zu tun.

Du hast 7 Stunden Kernarbeitszeit, aber wahrscheinlich einen 8h-Stunden Arbeitstag. Wann du diese fehlende Stunde machst, steht dem AN meist frei (also ob 8-9, 16-17 oder gehst von 16-18 shoppen und machst die Stunde von 18-19).

Deshalb ist diese Forderung an sich schon völlig unsinning, da es dem Prinzip der Kernarbeitszeit widerspricht.

Zum Dienstag: Wie Sol_Psycho sagte, Berufsschulzeit == Arbeitszeit und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern.

ciao,

vic

Zum Dienstag: Wie Sol_Psycho sagte, Berufsschulzeit == Arbeitszeit und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern.

Soweit ich mich aber entsinne, gilt dabei als Arbeitszeit auch der Weg von der Schule zum Betrieb, d.h. wenn Du 7 Stunden in der Schule als Arbeitszeit (die Pausen sind inkl) gerechnet hast und 1 Stunde zum Betrieb brauchst, hast Du 8 Stunden Arbeitszeit

Phil

Hi,

Soweit ich mich aber entsinne, gilt dabei als Arbeitszeit auch der Weg von der Schule zum Betrieb, d.h. wenn Du 7 Stunden in der Schule als Arbeitszeit (die Pausen sind inkl) gerechnet hast und 1 Stunde zum Betrieb brauchst, hast Du 8 Stunden Arbeitszeit

Phil

ja, denke das ist so. Aber in seinem Fall hat er von 8-14 Schule = 6 Stunden.

Und Fahrtzeit Daheim<>Schule und Betrieb<>Daheim sind Privatvergnügen, also kann er nur Schule<>Betrieb abziehen und ich glaube nicht, dass das 2 Stunden sind. Oder?

ciao,

vic

(...) und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern.

Da bin ich mir (in diesem Fall) nicht sicher. Ich habe nämlich diesen Teil im Jugendarbeitsschutzgesetz gefunden:

§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

Da bin ich mir (in diesem Fall) nicht sicher. Ich habe nämlich diesen Teil im Jugendarbeitsschutzgesetz gefunden:

Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

Was hat das jetzt mit meiner Aussage zu tun, dass er nach der Berufsschule noch zum Betrieb muss? Ich seh da kein Widerspruch.

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