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Neue Gehaltsforderung, da ich meinen AG verlassen könnte. Wieviel fordern?


LuideFunes

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Also ich habe jetzt mal meine Abrechnung vorliegen.

Es sieht folgendermaßen aus:

Meine Vergütung in Brutto war vor dem Auto 3000 € pro Monat.

Als ich mein Auto bekommen habe, war meine Grundvergütung 2750 €.

Das Auto kostete 25300 €.

Also kommen 1% Brutto (253 €) drauf: 2750 + 253 = 3003 € Gesamt-Brutto !

Davon werden dann Steuer und Vers. etc abgezogen. Bleiben 2133 € NETTO übrig.

Von meinen 2133€ Netto werden mir dann wieder 253€ Netto abgezogen.

Ab Januar ist dann meine Grundvergütung 3000€ und 2014 dann 3250€.

Macht dann 1880€ Netto auf meinem Konto.

So siehts aus!

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Gast Gesperrt_61948
Also ich habe jetzt mal meine Abrechnung vorliegen.

Es sieht folgendermaßen aus:

Meine Vergütung in Brutto war vor dem Auto 3000 € pro Monat.

Als ich mein Auto bekommen habe, war meine Grundvergütung 2750 €.

Das Auto kostete 25300 €.

Also kommen 1% Brutto (253 €) drauf: 2750 + 253 = 3003 € Gesamt-Brutto !

Davon werden dann Steuer und Vers. etc abgezogen. Bleiben 2133 € NETTO übrig.

Von meinen 2133€ Netto werden mir dann wieder 253€ Netto abgezogen.

Ab Januar ist dann meine Grundvergütung 3000€ und 2014 dann 3250€.

Macht dann 1880€ Netto auf meinem Konto.

So siehts aus!

Das KANN so nicht sein. Jedenfalls nicht wenn es normal läuft. Es werden nicht einfach 1% des Neuwertes netto abgezogen.

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Gast Gesperrt_61948
Doch. Jeder mit Dienstwagen und 1%-Regelung kennt das. Hier kannst du dich informieren, falls gewünscht und der wikipedialink dir nicht hilft.

Wo steht denn dort, dass 1% des Fahrzeugneuwertes netto abgezogen werden? 1% des Neuwertes werden als Geldwertervorteil versteuert. Das ist was ganz Anderes.

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Wo steht denn dort, dass 1% des Fahrzeugneuwertes netto abgezogen werden? 1% des Neuwertes werden als Geldwertervorteil versteuert. Das ist was ganz Anderes.

Die Rechnung ist doch echt simpel. Man schlägt die 1% des Listenpreises aufs brutto drauf um es zu versteuern und zieht sie danach wieder ab. Schau dir das Beispiel von pantsoff an:

Um es zu verdeutlichen:

3000 Brutto

250 Geldwerter Vorteil (Firmenwagen aus dem Beispiel)

3250 (zu versteuerndes Brutto, Aufsummierung)

=irgendein Nettoeinkommen

-250 (Abzug der 1%)

= reales netto

Edit: Ich finde jetzt auch kein Beispiel für D im Netz mit dem Nettoabzug. Aber wenn man das ja nicht abzieht, dann hat man neben dem geldwerten Vorteil noch eine Gehaltserhöhung bekommen, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.

Korrekt wäre wohl:

3000 Brutto

+ 250 Geldwerter Vorteil

= 3250

=> Errechnung Abgaben/Steuer = Summe X

3000 Brutto

- Summe X

= Nettolohn

Wobei ich den Unterschied nicht erkenne. Bitte um Aufklärung. Bei mir wird es wie in pantsoff Beispiel gemacht.

Bearbeitet von bigvic
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Bigvic hat dir auch genau die Begründung geliefert.

Sonst wäre ein Dienstwagen ja eine doppelte Gehaltserhöhung, da sogar MEHR brutto Gehalt da ist. Der 1% netto Abzug ist für den Ausgleich des geldwerter Vorteils.

http://www.brutto-netto-rechner.info/ Hier kannst du das Beispiel übrigens selbst durchrechnen.

Nimm als brutto Gehalt 3250 und errechne das netto. Vom netto ziehst du nochmals 250 ab und kommst auf Summe X.

Danach nimmst 3000 brutto Gehalt, trägst in der geldwertervorteil Spalte den Dienstagen mit 25000 ein und 0 KM zum Arbeitsplatz.

Du kommst ebenfalls auf Summe X.

Bearbeitet von pantsoff
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Gast Gesperrt_61948
Korrekt wäre wohl:

3000 Brutto

+ 250 Geldwerter Vorteil

= 3250

=> Errechnung Abgaben/Steuer = Summe X

Genau so ist. Wobei da noch die "Kilometer" Wohnort zum Arbeitsort dazu kommen.

Der Pauschale netto Abzug von 1% des Neuwertes des Fahrzeug ist falsch.

Bei einem Fahrzeugpreis von 25.000 Euro und einem Arbeitsweg von Zuhause zur Arbeitsstelle kommt man gut auf einen Geldwerten Vorteil von 400 Euro pro Monat. Diese 400 Euro werden versteuert und NICHT netto abgezogen. Niemand von uns hat einen Steuersatz von 100%.

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Diese 400 Euro werden versteuert und NICHT netto abgezogen. Niemand von uns hat einen Steuersatz von 100%.

Das hat auch nie jemand behauptet. Aber wenn man es aufs brutto draufrechnet, dann muss man es irgendwo auch wieder abziehen.

Lass uns das doch mal rumrechnen.

3000 Brutto

+ 400 geldwerter Vorteil

= 3400 brutto

=> Errechnung Abgaben/Steuern (= 1379)

Variante A: (kein Dienstwagen)

3000 brutto

- 1167 Abgaben/Steuern

= 1.833 netto

Variante B:

3000 brutto

+ 400 geldwerter Vorteil

= 3400 brutto

- 1379 Abgaben/Steuern (siehe oben)

= 2.021 netto und keine Abzüge mehr.

=>Yippie. Ich hab ein Dienstwagen und mehr netto!

Variante C:

3000 brutto

+ 400 geldwerter Vorteil

= 3400 brutto

- 1379 Abgaben/Steuern (siehe oben)

= 2.021 netto

- 400 geldwerter Vorteil

= 1621 netto (=>der Dienstwagen zur Privatnutzung würde also 212 Euro im Monat kosten)

Variante D:

3000 brutto

- 1379 Abgaben/Steuern (von 3400 brutto siehe oben)

= 1621 netto (gleiches Ergebnis wie C)

Variante B wäre schon toll :)

Bearbeitet von bigvic
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Gast Gesperrt_61948
Exakt. Genau dieses Beispiel kann auf der von mir angegeben brutto-netto Rechner Internetseite ausgerechnet werden. Aber ich habe keine Motivation und Kraft mehr, es dem Ketzer nochmal zu erläutern :).

Welches Beispiel meinst Du denn? Wir haben doch mehrere.

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Also ich weiß nicht was ihr alles mit Varianten diskutiert.

Links mit Auto / Rechts ohne Auto (Beträge gerundet überschlagen und angepasst ... )

Nettolohn: 3000 / 3000

Listenpreis 1%: 400

Geltwerter Vorteil KM: 20

Ergibt Monatsbrutto: 3420 / 3000

- Steuern 300 / 250

- Versicherungen 600 / 500

- Geldwerter Vort: 420

Macht Netto: 2100 / 2250

Macht pro Monat 150 geldwerten Vorteil... D.h. du hast für 1800 € im Jahr nen Auto was voll versorgt ist.

Meines wissens die einzige richtige Regelung. Steht bei mir auch auf der Abrechnung so drauf.

Firmenwagenrechner - Versteuerung, Geldwerter Vorteil, 1% Regelung hier nochmal.

Bezüglich der KM Pauschale: Hier gilt immer der Vertraglich festgelegte Arbeitsort - alles andere ist mehr oder weniger Steuerhinterziehung. Wenn man also als Arbeitsort den 20 KM entfernten Bürokomplex eingetragen hat ist es nicht zulässig 0 KM einzutragen weil man ja morgens direkt zu Kunden losfährt von zuhause. Die einzige Möglichkeit 0 KM einzutragen ist wenn man als Arbeitsort das heimische Büro eingetragen hat oder eben im Büro lebt ...

Bearbeitet von ad83.dll
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Gast Gesperrt_61948
Also ich weiß nicht was ihr alles mit Varianten diskutiert.

Links mit Auto / Rechts ohne Auto (Beträge gerundet überschlagen und angepasst ... )

Nettolohn: 3000 / 3000

Listenpreis 1%: 400

Geltwerter Vorteil KM: 20

Ergibt Monatsbrutto: 3420 / 3000

- Steuern 300 / 250

- Versicherungen 600 / 500

- Geldwerter Vort: 420

Macht Netto: 2100 / 2250

Macht pro Monat 150 geldwerten Vorteil... D.h. du hast für 1800 € im Jahr nen Auto was voll versorgt ist.

Meines wissens die einzige richtige Regelung. Steht bei mir auch auf der Abrechnung so drauf.

Firmenwagenrechner - Versteuerung, Geldwerter Vorteil, 1% Regelung hier nochmal.

Bezüglich der KM Pauschale: Hier gilt immer der Vertraglich festgelegte Arbeitsort - alles andere ist mehr oder weniger Steuerhinterziehung. Wenn man also als Arbeitsort den 20 KM entfernten Bürokomplex eingetragen hat ist es nicht zulässig 0 KM einzutragen weil man ja morgens direkt zu Kunden losfährt von zuhause. Die einzige Möglichkeit 0 KM einzutragen ist wenn man als Arbeitsort das heimische Büro eingetragen hat oder eben im Büro lebt ...

So kommt es hin und da sieht man auch, es wird NICHT einfach 1% des Fahrzeugneuwertes netto vom Gehalt abgezogen, sondern nur versteuert.

Aber das habe ich ja jetzt schon oft genug geschrieben...

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