Veröffentlicht 14. Februar 201213 j Hallo, kriegt man vielleicht einen Sonderurlaub für die Zwischenprüfung, also einen Tag vorher ? Einer meinte dass es im Ausbildungsvertrag drin steht.
14. Februar 201213 j kriegt man vielleicht einen Sonderurlaub für die Zwischenprüfung, also einen Tag vorher ? Einer meinte dass es im Ausbildungsvertrag drin steht. Grundsätzlich nicht. (eventuelle Sonderregelungen für minderjährige mal außen vor). Aber wenn du meinst, dass in deinem Vertrag was steht dann schau doch rein. wir können dir nicht sagen, was in deinem Vertrag steht.
14. Februar 201213 j Schau doch mal in deinen Vertrag ob da etwas dazu steht. Nur weil es bei einem Mitschüler drin steht muss das nicht für alle gelten. Aber mach dir mal keinen Kopf wegen der ZP, entweder kannst du die Fragen beantworten, oder es kam noch nicht in der Schule dran (so war es bei mir). Abgesehen davon ist das Ergebnis der ZP nur interessant wenn der Betrieb wert darauf legt, es fragt nie wieder jemand danach und für die AP ist es auch egal.
14. Februar 201213 j Das gilt NUR für Jugendliche (also unter 18) und auch nur für den Tag vor der Abschlussprüfung! JArbSchG - Einzelnorm Sofern Du also zum Tage deiner schriftlichen Abschlussprüfung schon volljährig (wovon ich stark ausgehe) gilt es für Dich nicht mehr. Vor der Zwischenprüfung gilt es aber sowieso nicht, egal wie alt Du bist.
14. Februar 201213 j pauschal würde ich das nicht verneinen, frag doch einfach mal deinen ausbilder/ personaler. oftmals gibt es zur vorbereitung auf die zwischen- und abschlussprüfung betriebsinterne vereinbarungen.
2. März 201213 j Soweit ich weiß gibt es da keine gesetztliche Richtlinie, es kommt auf den Betrieb an. In meinem Betrieb gibt es für die ZP keinen Sonderurlaub, nur für die AP gibt es 3 Tage.
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