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ECTS Anerkennung durch abgeschlossene Ausbildung


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Ausbildung / Beruf hat nichts mit Studieninhalten zu tun, deshalb gibt es keine juristische Möglichkeit sich Berufs- bzw. Ausbildungszeiten als Studienleistungen anerkennen zu lassen. Es ist Sache der Hochschule, ob und in welchem Umfang sie es machen. Der Ansprechpartner ist der Studienfachberater. Es ist ein reiner Ermessensspielraum der Hochschule.

Berufszeit wird häufig für Industriepraktika angerechnet.

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