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Kulanz gegenüber Kunden


uthred

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Hi,

Ich frage mich gerade wie in wiefern ich kulant gegenüber einem "Kunden" (privat, außerhalb der Ausbildung) sein sollte, die Sache selbst geht mir auf die Nerven.

Folgende Situation, ein "Kunde" kam letztens mit zwei Laptops zu mir und sagte er er könne das Betriebssystem nicht installieren. Ich habe mit ihm ausgemacht 10€ die Stunde (Freundschaftspreis:floet:) Daraufhin habe ich mir die beiden laptops angeschaut diese waren schon alt. Das Problem waren verstellte Zylindereinstellungen. Ich habe eine weile gebraucht um das Problem zu finden und folgende Schritte unternommen: Tiefenformatierung der Platten, neueinstellung der Zylinder, und neu schreiben des Bootloaders. Beide Laptops funktionieren nun einwandfrei. Arbeitsaufwand waren ca 6 Stunden.

Nun will der Kunde nicht zahlen, zu teuer. Für das Geld hätte er sich neue Festplatten besorgen können.

Ich frage mich jetzt was ich machen soll. Ich habe nur ein handschriftliches Übereinkommen und beide Laptops.

Kann ich theoretisch die Laptops bis zur Vertragserfüllung zurückbehalten? Und wie vermeide ich das in Zukunft?

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handschriftliches Übereinkommen und beide Laptops.

das reicht eigentlich aus. oder handelt es sich um Schwarzarbeit in diesem Fall?

Wenn er nicht zahlen will, würde ich die Laptops einkassieren. Ein anderes "Druckmittel" hast du nicht (wenn es schwarz gemacht wurde).

Wenn auf Rechnung, dann bitte um Vertragserfüllung beten. Alternativ per Anwalt.

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Alternativ kann man ja auch anders an die Sache herangehen und den "Kunden" fragen was ihm die Sache denn nun Wert ist. Ggf. trefft ihr euch dann bei 50 € was ich an deiner Stelle dann einfach akzeptieren würde und dem "Kunden" keine Dienste mehr anbieten würde.

Und natürlich solltest du generell noch überlegen ob du dich nicht unter Wert verkaufst. :)

Freundschaftspreise sollten auch solchen "Kunden" vorbehalten bleiben die zumindest nah an den Status eines Freundes herankommen und mit denen man sich entspr. versteht - was hier ja anscheinend nicht der Fall ist.

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Hallo,

Ist es "schwarz":

- Versuchen, eine Einigung zu finden

- Oder, wie schon erwähnt, als Druckmittel, die Laptops zurück behalten

Ist es "weiss":

- Noch einmal den Freundschaftspreis erwähnen

- ansonsten auf AGB und reguläre Preise verweisen

- ggfs. weitere Schritte einleiten

Offtopic:

Es handelt sich um 2 Laptops, der Kunde meint, er könnte für unter 60Euro 2 neue (?) HDDs bekommen?

Ok, weitergesponnen: Er kann sie auch dann einbauen? ... Ggfs. konfigurieren?...Whatever..nur so ein Gedankenansatz.

Aber tröste Dich, nennt sich auch Lebenserfahrung, denn nun weisst Du eines ganz genau: Für DEN nicht noch einmal ;)

Greetings

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Du hast eine Arbeitsleistung erbracht, die abgesprochen war mit dem Kunden. Wenn er nicht zahlen will, dann bekommt er die Leistung auch nicht, also bekommt er seine Geräte auch erst dann, wenn er gezahlt hat, oder aber du verstellst es wieder, so dass der Fehler wieder da ist. ;)

Wenn ihm das nicht passt, hätte er sich das vorher überlegen müssen und z.B. mit dir abmachen müssen, dass du ihm einen Kostenvoranschlag machen sollst, oder aber wenn du länger als Zeit x brauchst, du es abbrichst, oder nachfragst, ob das für ihn noch OK ist.

Wenn er da nicht drüber nachgedacht hat, hat er selber Schuld und "darf" es bezahlen.

Kunden wollen immer möglichst schnell "bedient" werden und möglichst günstige Preise haben und wenn sie dann meinen, die Arbeit wäre das ihrer Ansicht nach nicht wert, stellen sie auf stur und wollen nicht bezahlen.

Meist kann man sie jedoch trotzdem noch überzeugen und mit sanfter Gewalt dazu bringen, es dennoch zu bezahlen.

Wenns offiziell ist, würde ich aber gar nicht erst lange mit einem derartigen dem Kunden diskutieren, sondern ihm eine Rechnung schreiben, ihn als nächsten Schritt mittels einer Mahnung in Zahlungsverzug setzen und ihn darüber aufklären, dass du die weiteren rechtlichen Schritte einleiten wirst, wenn er noch immer nicht zahlt. Wenn dann noch immer nichts kommt, einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Solange er nicht schriftlich gegen die Rechnung Einspruch erhebt, sollte man damit keine Probleme haben.

Mit einem gerichtlichen mahnbescheid kann man dann einen Gerichtsvollzieher das Geld einziehen lassen.

Die Mehrkosten (Mahngebühr, Amts-/Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten) muss man zwar erst einmal vorauslegen, hat natürlich aber im Endeffekt der Kunde zu tragen und seine Rechnung steigt. Ist also dann eigentlich in seinem eigenen Interesse, die Rechnung schnellstmöglich zu begleichen.

Wenns natürlich "schwarz" war, hat man dann ein Problem. Anderseits hat man ja Hardware als "Pfand"...

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Danke für die vielen Tipps, als ich meinen liebenswerten Kunden über die Situation aufgeklärt habe und das ich "nicht zahlen" nicht aktzeptieren werde, hat er wenn auch widerwillig eingelenkt und gezahlt.

Mit den Worten ich werde nie wieder etwas bei Ihnen machen lassen, habe ich ihn mit den Worten "wäre von meiner Seite aus ok" verabschiedet.

Aber eine andere Frage, wäre ein Paragraph in den AGB das Geräte bei nicht bezahlung als Pfand einbehalten werden rechtswirksam?

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Interessantes Thema, ich habe mich gerade mal über den juristischen Hintergrund informiert...

Die zivilrechtlichen Folgen daraus sind aufgrund der Nichtigkeit des Vertrages [Aufgrund des Verstosses gegen das SchwArbG, C.W.], dass der Auftragnehmer keinen Werklohnanspruch aus diesem Vertrag geltend machen kann und der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche hat.

http://www.ra-nks.de/veroeffentlichungen-rechtsinformationen.php5?aktEintrag=35

Wobei man aber bedenken sollte: fragt man drei Juristen nach einer Meinung, bekommt man fünf widersprüchliche Antworten.

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Nun will der Kunde nicht zahlen, zu teuer. Für das Geld hätte er sich neue Festplatten besorgen können.

Wieso hast du diese Meinung des Kunden nicht revidiert? Ja, er hätte sich zwei neue Festplatten kaufen könne, aber vielleicht mit geringerer Kapazität? Außerdem hätte er dann jweils das Betriebssystem neu installieren müssen, alles Konfigurieren müssen, Dateien Backupen und auf das neue System einspielen... Das wäre deutlich mehr Aufwand als deine 6 Stunden gewesen und er hätte das höchstwahrscheinlich garnicht selbst machen können. Ergo: Er hätte neue Festplatten gekauft und dann noch jemanden X Stunden bezahlen müssen... Und schon fände er deine 60€ mehr als aktzeptabel ;)

Aber ich kenne das auch so zum Teil: Je freundlicher die Kunden sind, umso weniger gewillt sind sie gut zu bezahlen, umso mehr kreiden sie an und wollen weniger bis nichts bezahlen. Dann finden sie irgendwas, das nicht passt wollen aber keine Lösung (die in wenigen Minuten gemacht wäre) sondern eine Vergünstigung... Tja, dann soll so einer halt das nächste mal jemand anderen Dummen suchen. Nehm das nicht persönlich, ich hätte mir auch nie vorstellen können, dass es diese Kunden zuhaufe gibt. Ich war drei Jahre selbständig und nur wegen solchen Trotteln muss man extremen Aufwand für Projektleitung usw. betreiben, um dann auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Sehr sehr schade aber ich war eben zu naiv und habe gelaubt, wenn man ein guter Programmierer ist wirds schon klappen (so wars jedenfalls vor der Krise), man muss sich extrem viel um den ganzen Krempel drumherum kümmern und wenn man da nicht knallhart und der Typ dafür ist, hat man keine Chance. Schade.

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[...]Aber eine andere Frage, wäre ein Paragraph in den AGB das Geräte bei nicht bezahlung als Pfand einbehalten werden rechtswirksam?
Da du von Paragraph in der AGB sprichst, gehe ich einfach mal davon aus, dass du ein offizielles Gewerbe betreibst und das ganze nicht schwarz war.

Dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Ist denke ich mal vergleichbar damit, wie wenn du in einer Werkstatt dein Auto wieder abholen, aber nicht zahlen willst. Dann werden die dir auch sagen "Auto bleibt so lange hier, bis das geklärt ist".

Siehe BGB §647

§ 647

Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

Eventuell könnte auch BGB §273 hier zutreffen.

§ 273

Zurückbehaltungsrecht

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

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Folgende Situation, ein "Kunde" kam letztens mit zwei Laptops zu mir ...

Hoffentlich hast Du was dabei gelernt.

Wie es hätte laufen können:

1. Kurz das Gerät prüfen was Sache ist

2. Kostenvoranschlag machen, angemessen bemessen natürlich. Gleichzeitig machst Du dem Kunden das Angebot, dass er günstiger fährt, wenn er einfach zwei neue Platten einbaut. Ggf. auch SSD Platten wegen Performance usw. usw.

3. Du stellst nach der Reparatur wie vereinbart eine Rechnung über 2x 80€ SSD Platten und 30€ Arbeitszeit aus

4. Der Kunde freut sich , dass sein NB nach deinem Besuch deutlich schneller ist als vor deinem Besuch. Damit kommt er jetzt wieder die nächsten zwei Jahre aus und spart sich einen Neukauf der 2 mal 400-500€ gekostet hätte. Mit etwas Glück erzählt er es bei Gelegenheit einem Bekannten

Aktuelle Situation:

1. Du hast 60€ kassiert

2. Der Kunde ist unzufrieden und erzählt den Sachverlauf aus seiner Sicht (nicht aus deiner) jedem der es hören möchte und dem der es nicht hören möchte ebenfalls

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Ja gelernt habe ich einiges dabei :upps

Ich arbeite (seit kurzem) in einen zwei Mann Unternehmen(Kumpel und ich)(angemeldet und abgesprochen mit meiner Ausbildung) und wir haben jetzt ein Auftragsformular entwickelt in dem die AGB mit anhängt ist, dort wird auch das Pfandrecht erwähnt ("Wir behalten uns vor das Gerät bei ausbleibender Zahlung ....")

Außerdem wird ein Kostenvoranschlag gemacht. Und wir prüfen, ob das Gerät noch Herstellergarantie hat, welche mit dem Öffnen des Gerätes erlischen würde. Ist dies der Fall weisen wir den Kunden darauf hin (dann haben wir zwar keinen Auftrag aber bewiesen das der Kunde vor dem Auftrag steht)

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