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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo ihr lieben :).

Ich bin Informatikkaufmann Absolvent 2009, habe danach in einer kleineren Bank als Systemadministrator angefangen, jetzt zum 01.10.2015 fange ich bei einer Großbank an ebenfalls als Systemadministrator und wollte zum Urlaubsanspruch was fragen.

Die Stelle hat über Personalvermittlung/Personalberatung geklappt, beim Vorstellungsgespräch hat man auch meinen gebuchten Urlaub zum Ende des Jahres zugewinkt und bestätigt, ich darf beim neuen Arbeitgeber den bereits vorher gebuchten Urlaub antreten, als unbezahlter Urlaub quasi, ist mir alle mal lieber als halt den gebuchten Urlaub, die gebuchten Flugtickets etc. zu verbraten.

Da ich zur 2. Jahreshälfte beim jetzigen Arbeitgeber gekündigt habe würde mir der volle Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen, ich habe noch verbleibende 15 Urlaubstage und darf diese auch allesamt nehmen, da ich kündige werde ich die 15 Tage zum schluss nehmen um meinen jetzigen Arbeitgeber dadurch deutlich früher zu verlassen, in Folge dessen, letzter Arbeitstag wäre theoretisch der 30.9 gewesen, mit den 15 Tagen Resturlaub sind es 3 Wochen vorher, 09.09. ist mein letzter Arbeitstag, ab dem 10.09 bin ich also bis zum 01.10 drei Wochen zu Hause.

Und unabhängig davon wurde mein gebuchter Urlaub von 14 Tagen anfang Dezember beim neuen Arbeitgeber genehmigt, trotz Probezeit und allem.

Frage: Kann hier ein Problem entstehen? Weil ich dadurch mehr als +30 Urlaubstage machen werde.

Ich darf beim jetzigen Arbeitgeber meine verbliebenen 15 Tage noch alle nutzen, die nehme ich alle zum Schluss und unabhängig davon wird auch der gebuchte Urlaub beim neuen Arbeitgeber im Dezember genehmigt als unbezahlter Urlaub.

Kann es da zu Problemen kommen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße,

IT Absolvent 2009 :D

Bearbeitet von IT_absolvent_2009

Das einzige Problem, das ich sehe, ist, das Du Ende Dezember nur knapp die Hälfte Deines Gehaltes bekommst und der Januar aus meiner Erfahrung heraus einer der teuren Monate ist, wegen der ganzen Versicherungen etc, die da wieder Geld haben wollen.

  • Autor

Hallo :),

also können die mir nicht sagen "ja aber Sie haben ab dem 10.09 bis 01.10 zu Hause gepennt", die können sich quasi in meinen Resturlaub beim jetzigen Arbeitgeber (ab 01.10 VORHERIGER Arbeitgeber) nicht einmischen, richtig?

Weil dadurch erreiche ich ja zum 30.09 meine vollen 30 Urlaubstage PLUS der genehmigte gebuchte Urlaub im Dezember 2 Wochen, dann komm ich ja auf 40 Urlaubstage oder so dieses Jahr INSGESAMT.

Und Gehaltstechnisch gibts soweit kein Problem, ende 2015 läuft mein VL Sparen aus, das kriege ich schon hin ^^.

Bearbeitet von IT_absolvent_2009

Du verwechselst hier gerade deinen vertraglich und gesetzlich zugesicherten Anspruch auf BEZAHLTEN Urlaub mit dem zusätzlichen unbezahlten Urlaub, den dir dein neuer AG gibt. Unbezahlten Urlaub gibt es soviel wie dir der AG gönnt.

Alles, was vor dem Datum, an dem Dein Vertrag mit Deinem neuen AG beginnt, passiert und das keine Auswirkungen auf Deinem Vertrag mit Deinem neuen AG hat, geht Deinen neuen AG einen feuchten Dreck an ;)

Unbezahlten Urlaub gibt es soviel wie dir der AG gönnt.

Und man sich finanziell leisten kann ;)

Der neue Arbeitsgeber wird mit Sicherheit eine Urlaubsbescheinigung von dir haben wollen. Du wirst dann auch garantiert nicht doppelt Urlaub bekommen. Wenn, dann nur unbezahlt. Also spar die lieber die notwendigen Tage für den Urlaub im Dezember auf.

Und selbst zu viel genehmigter Urlaub darf vom alten Arbeitgeber nicht zurück gefordert werden. Sprich du kündigst zum 30.09, hast aber schon Urlaub bis 31.12 genommen = Pech für alten Arbeitgeber. Der neue könnte vom alten eine Urlaubsbescheinigung anfordern, kommt aber so gut wie nie vor. Der neue Arbeitgeber müsste dir dann kein Urlaub mehr für dieses Jahr gewähren, wenn du mehr als 24 Tage in diesem Jahr hattest. Unbezahlter Urlaub zählt da aber meines Wissens nach nicht dazu.

Ist es nicht dank ELENA schon so, dass ein neuer Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung garnicht mehr wirklich braucht, da er sich die Anzahl von genommenen Urlaubs- und Krankentagen vom Finanzamt online abrufen kann? Ich meine, einmal gelesen zu haben, dass gerade deswegen ELENA in Sachen Datenschutz umstritten ist.

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