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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ist der Prüfungsteil B bestanden, wenn bei einem Teil keine 50 % erreicht wurden oder ist zwingend eine mündliche Ergänzungsprüfung notwendig?

Die Ergebnisse sehen so aus:

GH1 : 36%

GH2: 57%

WISO: 77%

 

Beim Gesamtergebnis wurden die 50 % erreicht, aber bei GH1 halt nicht. Ist es jetzt bestanden oder kommt eine Ergänzungsprüfung auf mich zu?

Bestanden. Vgl. §15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

Zitat

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen
erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der
Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend"
bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Eine Nachprüfung ist nur notwendig, wenn das Gesamtergebnis unter 50% liegt und man eine Chance hat, mit der Nachprüfung auf eine 4 zu kommen.

  • Autor

Leider ist die Prüfung nicht bestanden. Nach einem Telefonat bei der IHK müssen alle drei Bereiche (GH1, GH2 und WISO) bei mindestens 50% liegen. Wenn ein mangelhaft dabei ist, muss man mündlich nochmal ran, auch wenn das Gesamtergebnis über 50% liegt. Es kommt wahrscheinlich doch eine Ergänzungsprüfung auf mich zu. Ist das in jedem Bundesland anders geregelt?

 

Auszug aus der Ausbildungsordnung:

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit ,,mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ,,ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ,,mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Bearbeitet von Mazolino6

vor 9 Minuten schrieb Mazolino6:

Leider ist die Prüfung nicht bestanden. Nach einem Telefonat bei der IHK müssen alle drei Bereiche (GH1, GH2 und WISO) bei mindestens 50% liegen. Wenn ein mangelhaft dabei ist, muss man mündlich nochmal ran, auch wenn das Gesamtergebnis über 50% liegt. Es kommt wahrscheinlich doch eine Ergänzungsprüfung auf mich zu. Ist das in jedem Bundesland anders geregelt?

Kann ich dir auch nicht sagen ob es für jedes Bundesland so ist. Aber du kannst ein Mangelhaft haben und den Rest halt mindestens Ausreichend (50 Punkte) oder mehr , solang du ausgleichst und auf 50% insgesamt kommst ist es bestanden. Weiss nicht was die bei der IHK erzählen aber in der Verordnung ist das klar geregelt.

Bearbeitet von Spectre

vor 47 Minuten schrieb visualartist:

verstehe ich nicht!!!!!

Es ist aber recht eindeutig:

  • Eine 6: Durchgefallen
  • Alles 4: Bestanden
  • Eine oder zwei Fünfen: MEP auf Antrag des Prüflings oder Empfehlung des PA, sofern das Ergebnis zum Bestehen (also Gesamtnote 4) führen kann
vor einer Stunde schrieb Mazolino6:

Ist das in jedem Bundesland anders geregelt?

Die Aussage der IHK passt doch genau zur Verordnung. Du hast eine 5 und der PA ist der Meinung, dass du in die MEP musst.

Das würden wir bei uns nicht so machen, aber da hat wohl jede IHK ihre eigenen Regeln. In meinen Nachprüfungen ging es bislang ausschließlich um das Erreichen der 4. Wenn man insgesamt drüber liegt und nur eine 5 hat, wäre bei uns keine MEP fällig. Aber durch den Passus "nach Ermessen des Prüfungsausschusses" (s.o.) ist es schon ok, wenn man auch bei nur einer 5 in die MEP muss.

@Mazolino6

Ich komm auch aus Sachsen und hab die Winterprüfung 2015/16 abgelegt. Wenn die IHK-Regeln für das gesamte Bundesland gelten, kann ich dir versichern, dass du die schriftliche bestanden hast. Das ist nicht wahr, dass du in allen drei Bereichen über 50% haben musst. Da hat dir die IHK am Telefon was falsches gesagt. Wenn ich deine Punkte, die du im ersten Beitrag gepostet hast, zusammenzähle, hast du insgesamt 53 Punkte (Note 4). Ist zwar denkbar knapp, aber du hast bestanden. Da ist es irrelevant ob du in einer oder zwei Prüfungen unter 50 Punkte bist, entscheident ist immer das Gesamtergebnis, auch in Sachsen,

Du hast mangelhaft + ausreichend + befriedigend

Wenn du dir die Aubildungsordnung mal genau durchließt, dann trifft der von dir zitierte Teil gar nicht auf dich zu. Da steht

bis zu zwei Bereiche mangelhaft => du hast nur in einem Bereich mangelhaft. Das bis zu soll heißen, wenn du dreimal mangelhaft hast, kannst du keine Nachprüfung machen und bist auf jeden Fall durchgefallen

Im Grunde musst du nur eine Nachprüfung machen, wenn du zwei 5er hast... fertig...

So kenne ich das auch wie submain oben beschrieben hat. Bei mir im Betrieb hatte ein andere Azubi in einem Teil 48%. Andere Teile waren über 50 % und er hatte die Prüfung bestanden. (Prüfung abgelegt in Dresden)

  • 6 Jahre später...

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